DAZ aktuell

Apothekerverband Nordrhein: Importe – noch viele Fragen offen

DÜSSELDORF (im). Liegt der Umsatz einer Apotheke unter dem Soll, das ab dem ersten April für Arzneimittelimporte gilt, erfolgt automatisch die Kürzung der Vergütung an die Offizin, wobei das Rechenzentrum den Betrag vor dem Kassenabschlag abzieht. Über das Procedere der Importregelung, die ab dem ersten April Ų mit der Quote von 5,5 Prozent Importen pro Kasse Ų gilt, informierte Uwe Hüsgen, Geschäftsführer des Apothekerverbands Nordrhein, am 19. März in Düsseldorf.

Hüsgen stellte die Entscheidung der Schiedsstelle, die im August letzten Jahres dem Deutschen Apothekerverband aufgedrückt worden war, vor, die dem neuen Rahmenvertrag (nach § 129 Sozialgesetzbuch V) zugrunde liegt.

Demnach ist die Grundlage für die Importquote der Umsatz mit Fertigarzneimitteln, der automatisch über die Rechenzentren per Pharmazentralnummer erfasst wird. Außen vor sind demnach Hilfsmittel, Rezepturen oder Medikamente, die nicht zu Lasten einer gesetzlichen Kasse abgegeben werden. Beträgt der Anteil importfähiger Arzneimittel am Umsatz mit Fertigarzneimitteln weniger als 25 Prozent, verringert sich die Quote. Aber selbst wenn laut Lauertaxe fast keine Importe vorhanden sind (importfähiger Umsatzanteil liegt unter 5 Prozent) muss noch eine Quote von 0,9 Prozent erfüllt werden. Liegt der Umsatz einer Apotheke unter dem errechneten Soll, wird die Vergütung an die Apotheke automatisch gekürzt.

Knackpunkte

Der Verbandsgeschäftsführer informierte zudem über einige Problemfälle. So fließen Präparate in den "importfähigen Umsatz", auch wenn der Arzt ausdrücklich ein Original verordnet und so kenntlich gemacht hat (zum Beispiel: "nur Original"), ein Apotheker also gar keine Chance hatte, einen Import abzugeben. In den theoretischen "importfähigen Umsatz" ginge auch ein, wenn Importe zwar in der Lauertaxe gelistet, aber nicht im Handel sind. Zur Berechnung des Kürzungsbetrags führte Hüsgen aus, zu Grunde liege der fiktive Wert, dass das Einsparpotenzial bei der Abgabe importierter Arzneimittel zehn Prozent betrage (10 Prozent der Differenz zwischen Ist- und Soll-Umsatz mit Importen). Es komme nicht darauf an, wie weit der Preis des Originals und der Preis des eingeführten Medikaments auseinander lägen. Nach Worten des Verbandsgeschäftsführers ist der Rahmenvertrag in diesem Punkt unsauber formuliert. Falls in einem Monat in einer Apotheke mit einer Krankenkasse die Quote übertroffen wurde, kann das Kürzungen in Folgemonaten ausgleichen.

Wie wird abgerechnet?

Die Rechnungsforderung der Offizin gegenüber der einzelnen Kasse mindere sich um den Kürzungsbetrag, mit anderen Worten finde keine Retaxation statt, sondern nur eine in der Summe verminderte Rechnung, wobei der Betrag vor dem Kassenabschlag abgezogen wird. Mit Abzug des "Strafzolls" von der Rechnung gelte die Verpflichtung zur Abgabe von Importen im übrigen als erfüllt.

Kürzung ab 5 Euro

Zur Verhinderung eines unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands bleiben Kürzungen bei Beträgen bis zu 4,99 Euro aus. Darüber hinaus gibt es eine Grenze, bis zu der die Nichtabgabe von Importen nicht sanktioniert ist. In diesem Jahr liegt sie bei 908 Euro Umsatz mit Fertigarzneimitteln bei einer Kasse pro Monat.

Markt beobachten

Da der entsprechende Vertrag bis zum 30. Juni 2002 zum Jahresende hin kündbar sei, so Hüsgen, werde im Mai der Markt genau beobachtet. Beim Auftreten von Verfügbarkeitsproblemen könne das Inkrafttreten der höheren, siebenprozentigen Quote ab 2003 durch Kündigung verhindert werden. Der Geschäftsführer machte aus seiner kritischen Haltung gegenüber dieser Bevorzugung von Importeuren gegenüber den Arzneimittelherstellern keinen Hehl. Dass der kleinen Gruppe von Importeuren der Umsatz garantiert werde, zeige sich bereits an großen Absatzsteigerungen bei diesen Firmen. So sei ein Importeur bekannt, der 2001 seinen Umsatz um 74 Prozent steigerte und schon unter den zehn größten Arzneimittel-Unternehmen rangiere.

Kein Angriff auf ärztliche Therapiehoheit

Auf der Veranstaltung der Tochtergesellschaft des Verbands Norwima informierte darüber hinaus Dr. Klaus G. Brauer, Mitherausgeber der Deutschen Apotheker Zeitung, über die seit dem 23. Februar geltende Neuregelung zu aut idem sowie Professor Henning Blume, SocraTec R & D, über die Leitlinie einer "Guten Substitutionspraxis" der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (ausführlich 2002 DAZ Nr. 10, S. 1205, DAZ Nr. 11, S. 1343).

In Düsseldorf hob Brauer mit Nachdruck hervor, dass es sich keinesfalls um einen Angriff auf die ärztliche Therapiehoheit handele. Vielmehr sei die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Arzt und Apotheker analog zur Verordnung von Rezepturen zu sehen, wo der Mediziner nur den Arzneistoff auswähle und dem Apotheker die Anfertigung der Rezeptur obliege. Während ein Mediziner keine Ausbildung in Galenik habe, treffe ein Pharmazeut die Arzneimittelauswahl unter anderem mit Hilfe seiner Kenntnisse in pharmazeutischer Technologie.

Aut idem auch für Import?

Brauer bezweifelte im übrigen die Anwendbarkeit der Aut-idem-Regelung auch auf Re- und Parallelimporte. Diese Interpretation des Bundesgesundheitsministeriums sei rechtlich und fachlich fraglich und stehe auf schwachen Füßen. Dagegen spreche, dass es sich im entsprechenden Passus des SGB V (§ 129 Absatz 1) mit einer Ziffer zu aut idem und einer weiteren zu den Importen um zwei getrennte Punkte handele. Auch der Schiedsstellenspruch mit der Importquote unterscheide das ausdrücklich in zwei getrennten Paragraphen.

Entscheidend sei dort die Feststellung "Importierte Arzneimittel sind nicht in die Auswahlregelung nach § 3 einzubeziehen" (Paragraf 4 Abs. 7 des Rahmenvertrags), welche die Auswahl preisgünstiger Medikamente regelt. Es ergäben sich viele Ungereimtheiten, wenn aut idem auch für Importe gälte. Als ein Beispiel nannte Brauer den Fall, dass bei Vorliegen eines Originalpräparats sowie fünf Importen, aber fehlenden Generika, womöglich das Original nicht abgegeben werden dürfte, wenn sich aut idem auch auf Importe erstrecke. Darüber hinaus existiere die Ungereimtheit, dass bei Importen nur eine Quote gelte, bei aut idem jedoch die Verpflichtung zur Abgabe in jedem Einzelfall. Zudem könne ein Arzt die Abgabe eines wieder eingeführten Arzneimittels nur durch den Vermerk "kein Import" oder ähnliches ausschließen, während der Vorgang für aut idem direkt durch das Kästchen auf dem Rezept geregelt ist. Insgesamt stellte Brauer die Bevorzugung der Importe gegenüber dem Originalpräparat in Frage. Fachlich müsste in Reimporte einerseits, die mit dem Original identisch sind, sowie nur wirkstoffgleichen Parallel- und Reimporten andererseits unterschieden werden. Im letzten Fall sollten die gleichen Begrenzungen wie für die Substitution durch Generika gelten. Die aktuelle Leitlinie der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft zur "Guten Substitutionspraxis" (GSP) gehöre angewendet. In Zweifelsfällen, in denen die entsprechenden Informationen fehlten, müsse auf die Abgabe eines Imports verzichtet werden. Unter Beachtung der GSP-Leitlinie nannte Brauer die Aut-idem-Substitution und Import-Abgabe akzeptabel.

An Qualität denken

Thomas Preis, der Vorsitzende des nordrheinischen Apothekerverbands, kritisierte die zunehmende Geschwindigkeit der Eingriffe in die Arzneimittelversorgung, die völlig unabhängig von Qualitätsgesichtspunkten erfolgten. Die Apotheker seien für zukunftsfähige Konzepte aufgeschlossen, wehrten sich aber gegen unsolide Maßnahmen, die die Versorgung der Bevölkerung verschlechterten. Preis nannte in diesem Zusammenhang den Versandhandel mit Arzneimitteln, den die Apotheker ablehnten. In Nordrhein seien im übrigen Apotheker und Ärzte auf einem guten Weg der Zusammenarbeit nach den anfänglich hohen Wellen, die aut idem geschlagen habe, so Preis.

Liegt der Umsatz einer Apotheke unter dem Soll, das ab dem ersten April für Arzneimittelimporte gilt, erfolgt automatisch die Kürzung der Vergütung an die Offizin, wobei das Rechenzentrum den Betrag vor dem Kassenabschlag abzieht. Über das Procedere der Importregelung, die ab dem ersten April – mit der Quote von 5,5 Prozent Importen pro Kasse – gilt, informierte Uwe Hüsgen, Geschäftsführer des Apothekerverbands Nordrhein, am 19. März in Düsseldorf.

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