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DAZ aktuell
Delegiertenversammlung der LAK Hessen: BAK und DAV sollten getrennt marschiere
Die Landesapothekerkammer Hessen befindet sich derzeit im Dissens mit der ABDA, so Kammerpräsidentin Dr. Gabriele Bojunga. Während ABDA-Präsident Friese an der Konstruktion der ABDA weiterhin festhalten wolle, plädiere Hessen eher dafür, eine saubere Trennung zwischen Bundesapothekerkammer und Deutschem Apothekerverband vorzunehmen.
Mittlerweile liege bereits eine Anfrage des Hessischen Sozialministeriums vor, ob die Kammergelder auf Bundesebene so verwendet würden, wie es der Gesetzgeber vorsehe. Bojunga mahnte insgesamt die Schaffung von mehr Transparenz bei der Verwendung von Kammergeldern an. Es stehe in der Satzung der Bundesapothekerkammer, dass Rechenschaft über die Verwendung der Gelder gegeben werden müsse. Mit der Forderung nach mehr Transparenz sei es nur schwer zu vereinbaren, dass eine Landesapothekerkammer Gelder an eine Dachorganisation wie die ABDA abführe und nicht an die Bundesapothekerkammer. Bei den Ärzten sei es doch auch möglich, so Bojunga, dass Bundesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung getrennt marschierten. Vor diesem Hintergrund sprach sich die Kammerpräsidentin dafür aus, eine innere Reform durchzuführen, auch vor dem Hintergrund, dass das Sozialministerium wissen wolle, wofür die Gelder verwendet würden.
Verhalten Frieses nicht nachvollziehbar
Angesichts dieser notwendigen Diskussion sei das von ABDA-Präsident Friese an den Tag gelegte Verhalten bei den letzten Sitzungen des Gesamtvorstandes der ABDA nicht verständlich. Es haben sich Vertreter des geschäftsführenden ABDA-Vorstandes und der Vorstand der Landesapothekerkammer auf den Wunsch von Friese hin am 22. Februar getroffen, um über die strittigen Punkte zu sprechen. Da Friese diese Gespräche vorzeitig verließ, habe man sich mit BAK-Präsident Metzger darauf verständigt, die Frage der Trennung der Haushalte von Bundesapothekerkammer und Deutscher Apothekerverband in einer BAK-Mitgliederversammlung und ABDA-Mitgliederversammlung zu besprechen.
Doch vor Beginn der Sitzung des Gesamtvorstandes der ABDA am 12. März 2002 habe der ABDA-Präsident das Verhältnis zwischen ABDA und der Landesapothekerkammer Hessen zum Gegenstand der Sitzung des Gesamtvorstandes machen wollen, indem er kurzfristig eine Ergänzung der Tagesordnung vorschlug. Frau Bojunga habe darüber ihr Unverständnis zum Ausdruck gebracht, da dieser Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen war und sie die entsprechenden Unterlagen nicht dabei habe. Darüber hinaus sei die Besprechung auf einer Mitgliederversammlung vereinbart gewesen und nicht auf der Sitzung des Gesamtvorstandes. Da Friese den Punkt nicht von der Tagesordnung absetzen wollte, habe sie sich gezwungen gesehen, die Sitzung zu verlassen. Diese Vorgehensweise des ABDA-Präsidenten sei für sie umso verwunderlicher gewesen, als man bereits am 22. Februar vereinbart hatte, eine Polarisierung zwischen ABDA und der Kammer Hessen zu beenden.
Wie die hessische Kammerpräsidentin erklärte, werde die Landesapothekerkammer Hessen nun beantragen, die Trennung der Haushalte von BAK und DAV auf der Mitgliederversammlung der BAK und der ABDA zu besprechen. Eine Besprechung dieser Frage in der ABDA-Gesamtvorstandssitzung lehne die LAK Hessen ab.
Am 7. Mai wird also der Dissens LAK Hessen/ABDA erneut auf die Tagesordnung kommen. Die Kammer Hessen spricht sich dafür aus, dass die Bundesapothekerkammer einen geeigneten Haushalt bekommen soll. Dieses Problem sollte dann dort endlich sachlich diskutiert werden.
Als eigener Punkt stand in diesem Zusammenhang der Antrag von Dr. Diefenbach auf der Tagesordnung, der sich mit der Trennung der Berufsorganisation ABDA in Wirtschaftsverband und politisches Gremium befasste. Er plädierte für getrennte Haushalte von Kammer und Verband. Auch vor dem Hintergrund, dass die Trennung im Jahr 2005 sowieso vollzogen werden müsse, sollte man sich schon heute hierüber Gedanken machen.
Hauskauf und DAPI
Das Thema des ABDA-Hauskaufs in Berlin sei ausdiskutiert. Mit Interesse werde die Landesapothekerkammer Hessen jedoch die Folgekosten beobachten. Nach Aussage von Friese und Metzger werden für den Kauf des Hauses keine weiteren Kosten für die Kammern anfallen, lediglich die laufenden Umlagen. Die ABDA habe erklärt, keine Sonderzulage von den Kammern für den Hauskauf zu verlangen. Begrüßt wurde von der LAK Hessen, das DAPI (Deutsches Arzneiprüfungsinstitut), das derzeit vor sich hindümpelt, mit neuen Aufgaben zu versehen, so z. B. mit der Aufarbeitung von Daten, die den Apotheken dann zur Verfügung gestellt werden.
LAK Hessen wird wieder ZL-Mitglied
Auf der Tagesordnung stand ferner das Thema der Mitgliedschaft im Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker (ZL). Bekanntlich war die Landesapothekerkammer Hessen vor etwa anderthalb Jahren aus dem ZL ausgetreten wegen mangelnder Konzepte und einer ungeklärten Finanzlage dieses Insitituts. Man wolle eine erneute Mitgliedschaft prüfen, wenn die Voraussetzungen hierfür vorlägen. Mittlerweile habe, wie Bojunga berichtete, das ZL seine Gemeinnützigkeit festigen können. Die Finanzen seien in Ordnung. Probleme gebe es allerdings mit dem Gebäude des ZL. Nur bis 2003 liege eine Erlaubnis vor, dieses Haus aufgrund baulicher Unzulänglichkeiten als Labor zu nutzen. Vor diesem Hintergrund gebe es Pläne, das Haus als Bürogebäude zu verkaufen. Das ZL werde einen Neubau errichten, er finanziere sich aus den Einnahmen des Altbauverkaufs, einer Hypothek und Einnahmen aus der Vermietung von freier Fläche des Neubaus.
Dr. Hans-Peter Deigner, Leiter des ZL, berichtete in der Delegiertenversammlung über die zukünftige Ausrichtung des ZL, über Vorhaben und Konzepte (s. auch DAZ 2001, Nr. 50, S. 55). Mit dem Neubau werde keine Kostenerhöhung auf die Kammern zukommen, die Finanzierung sei gesichert. Wo der neue Standort des ZL-Neubaus liege, sei noch nicht klar, auf jeden Fall jedoch im Frankfurter Raum. Die Ausführungen Deigners überzeugten die hessischen Delegierten, sodass sie einstimmig für den Wiedereintritt in das ZL ab 1. Juli 2002 stimmten.
Fachzeitung frei wählbar?
Ein weiteres Thema auf der Delegiertenversammlung war die Frage, ob man den Mitgliedern der Hessischen Landesapothekerkammer freistellen sollte, welche der beiden Fachzeitungen, also die PZ oder DAZ, sie über die Kammer beziehen könnten. Hintergrund dieser Diskussion sind Unzufriedenheiten mit der einseitigen Berichterstattung der Pharmazeutischen Zeitung als ABDA-Sprachrohr. Auch habe man festgestellt, dass Leserbriefe in der PZ nicht abgedruckt würden, die in der DAZ erschienen. Überlegt wurde auch, ob gänzlich auf die Verteilung der PZ an die hessischen Kammermitglieder verzichtet werden und als amtliches Mitteilungsblatt die Mitgliederzeitung der Landesapothekerkammer Hessen fungieren sollte. Um alle Modalitäten abzuklären, wie man mit dieser Frage umgehen sollte, beschloss die Delegiertenversammlung einen Prüfauftrag an den Vorstand, sich mit der Problematik des Fachzeitschriftenbezugs zu befassen.
Bei DMP mitmachen?
Die Einbindung von Apothekern in Disease-Management-Programme war ein weiterer Tagesordnungspunkt gewidmet. ABDA-Vizepräsident Heinz Günter Wolf stellte die Vorstellungen der ABDA hierzu vor. Für Disease-Management-Programme entwickeln Krankenkassen Leitlinien zur Behandlung bestimmter chronischer Erkrankungen (Asthma, Diabetes, Schlaganfall und Mammakarzinom). Die Ärzte sollten Patienten, die an diesen Erkrankungen litten, für die Disease-Management-Programme gewinnen. Für die von den Krankenkassen erarbeiteten Betreuungsprogramme werden die Kosten aus dem Risikostrukturausgleich entnommen. Die Krankenkassen hätten ein Interesse daran, möglichst viele Versicherte in diese Programme zu bekommen und zu betreuen, da nach der Anzahl der eingeschriebenen Versicherten für diese Programme der Geldfluss in Richtung Krankenkasse gehe. Für die Apotheker könne dies eine Chance sein, die pharmazeutische Betreuung weiter auszubauen und als Leistung im Rahmen der DMPs anzubieten.
Nach Wolf bestehe hier die Chance, mehr Heilberuf zu werden, näher an den Patienten zu gelangen und verstärkt die pharmazeutische Kompetenz zu zeigen. Vorstellbar sei, dass Leistungen, die von der Apotheke im Rahmen der Disease-Management-Programme erbracht werden, auch gesondert vergütet werden, beispielsweise über eine Pharmazentralnummer für bestimmte Module. Es könnte beispielsweise ein Dienstleistungskatalog mit Punktwerten aufgestellt werden, die mit der Krankenkasse abzurechnen seien. Die Apotheker müssten sich entscheiden, ob sie mitmachen wollten, ob sie hier ihren Sachverstand mit einbringen wollten.
Bei den hessischen Delegierten stießen diese Gedanken auf Skepsis. Eine intensive Betreuung von Patienten sei nicht von jeder Apotheke durchführbar. DMP sei nichts anderes als Krankheitsverwaltung, der Patient stehe nicht mehr im Mittelpunkt, außerdem sei noch nicht geklärt, ob es überhaupt gewollt sei, dass Apotheken hier sich engagierten.
Nach Auffassung des Vorstands der Landesapothekerkammer Hessen sollten Bundesapothekerkammer (BAK) und Deutscher Apothekerverband (DAV) in Zukunft nicht mehr unter dem Dach einer ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) agieren, sondern getrennt marschieren. Dies brächte mehr Rechtssicherheit und hätte eine größere Transparenz der Verwendung von Kammergeldern zur Folge. Außerdem sei es fraglich, ob eine Konstruktion wie die ABDA, also eine Verbindung öffentlich rechtlicher Körperschaften und freier wirtschaftlicher Verbände, in der EU noch lange Bestand haben könne. Diese und weitere brisante Punkte wurden – in Anwesenheit der Fachpresse – öffentlich auf der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen am 20. März 2002 in Frankfurt/M. diskutiert.
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