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Mecklenburg-Vorpommern: Maßnahmen zu Arzneiausgaben
Arbeitsgemeinschaft von Ärzten und Kassen
Ärzte und Krankenkassen stimmten dem Maßnahmenkatalog für eine medizinisch notwendige und wirtschaftliche Versorgung der Patienten mit Arznei- und Heilmitteln zu. Bis zum 31. Januar 2000 soll eine Arbeitsgemeinschaft "Individuelle Arzneimittelberatung" von Ärzten und Kassen gebildet werden. "Eine Kooperation mit den Vereinigungen der Apotheker ist anzustreben", heißt es dazu wörtlich.
Die KV will Zusammenkünfte ihrer Mitglieder zur Arzneitherapie organisieren, die Arzneimittelberatung der Mediziner intensivieren und beispielsweise die Entwicklung hochpreisiger und innovativer Medikamente analysieren. Die Krankenkassen wiederum sagten die Aufbereitung arztbezogener und regionaler Verordnungsdaten monatlich oder quartalsweise zu.
Bis zum 31. Januar 2000 sollen die Kassen gemeinsame Argumentationen bei Patientenanfragen zum geänderten Verschreibungsverhalten erarbeiten. Gemeinsam verpflichteten sich Kassen und KV, den niedergelassenen Medizinern alle drei Monate eine Analyse der individuellen Verordnungsdaten zur Verfügung zu stellen.
Wieder höhere Richtgrößen
Parallel zum Maßnahmenbündel wurden einige Punkte zum Budget und zu Arzneimittel-Richtgrößen vereinbart. Danach gelten die höheren Richtgrößen von Juli 1998 für 1999 fort. Damit wurden die vom Schiedsamt festgelegten engeren Grenzen wieder zurückgenommen, die Überprüfung der Verordnungsweise der Mediziner setzt erst später ein.
Das Sozialministerium kündigte die Überprüfung der Arzneimittelbudgets und der kollektiven Haftung der Mediziner durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an. Es strebt dazu einen Eilantrag an. Dagegen sprachen sich allerdings die Krankenkassen aus. Das Ministerium gestand zudem eine leichte Anpassung des Budgets durch die Berücksichtigung neuer Versichertenzahlen zu.
190000 Unterschriften
Auf die angespannte Situation bei der Arzneiversorgung im nordöstlichen Bundesland hatten Ärzte und Apotheker wiederholt hingewiesen, 190000 Bürger unterschrieben bei der Volksinitiative "Gegen eine Zwei-Klassen-Medizin". Das Schiedsamt hatte das Arzneibudget auf 870 Millionen Mark festgelegt, die KV jedoch einen Bedarf von 920 Millionen Mark errechnet.
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