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Gesetzentwurf: Bald grünes Licht für Drogenkonsumräume
Am 16. Dezember 1999 hat der Deutsche Bundestag den Entwurf eines 3. Betäubungsmittelgesetzänderungsgesetzes (3. BtMG-ÄndG) abschließend beraten und mit den Stimmen der Regierungsfraktionen sowie der FDP und der PDS verabschiedet. Der Gesetzentwurf - der noch Anregungen des Bundesrates sowie aus der Anhörung vom 10.11.1999 aufnahm - verfolgt das Ziel, in Ausführung der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen Rechtsklarheit über die Zulässigkeit von Drogenkonsumräumen herzustellen sowie ein bundesweites Register über die Substitution opiatabhängiger Patienten und die Anforderung einer besonderen Qualifikation für Ärzte, die diese Behandlung durchführen, zu ermöglichen. Letzteres entspricht der einstimmigen Entschließung des Bundesrats vom 19. Dezember 1997.
Zur rechtlichen Absicherung des Betriebs von Drogenkonsumräumen soll eine bundeseinheitliche Rahmenvorschrift, nach der Landesregierungen den Betrieb von Drogenkonsumräumen näher regeln und genehmigen können, geschaffen werden. Die Eröffnung und der Betrieb von Drogenkonsumräumen soll künftig nach einem näher geregelten Erlaubnisverfahren erfolgen, das die bestmögliche Sicherheit und Kontrolle beim Verbrauch von Betäubungsmitteln in Drogenkonsumräumen dadurch gewährleistet, dass qualifizierte Beratung und Hilfe geleistet wird. In einem Katalog legt der Gesetzentwurf zehn Mindestanforderungen, die von den Ländern in einer Rechtsverordnung ausgefüllt werden müssen, fest: Diese betreffen vor allen Dingen gesundheitliche Fragen und die Sicherheit und die Kontrolle bei dem in diesen Einrichtungen geduldeten Verbrauch von mitgeführten Betäubungsmitteln.
Der Gesetzentwurf stellt darüber hinaus klar, dass dem Personal jede aktive Unterstützung des Drogenkonsums untersagt ist und entspricht damit der Praxis in den bestehenden Drogenkonsumräumen in Frankfurt, Hannover und Hamburg. Damit folgt der Gesetzentwurf der Zielsetzung der Bundesregierung, Gesundheitsschäden zu verringern und Überlebenshilfe zu leisten. Der Gesetzentwurf erfüllt nach Auffassung der Bundesregierung gleichzeitig die völkerrechtlich verbindlichen internationalen Suchtstoffabkommen, die der gesundheitlichen Prävention Vorrang vor Strafverfolgung einräumen, wenn die strenge Kontrolle gewährleistet und möglichem Missbrauch vorgebeugt wird.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, die Parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, Christa Nickels, erklärte hierzu: "Damit bekommen die Suchtberater in der Drogenhilfe nun endlich Rechtssicherheit für ihre schwierige Arbeit vor Ort. Ich gehe nun davon aus, dass auch der Bundesrat Anfang Februar 2000 diesem Gesetz zustimmt und bitte die Länder, die notwendigen Rechtsverordnungen schnellstmöglich zu erlassen, damit die Drogenhilfeeinrichtungen, die diese niedrigschwelligen Hilfen bereits anbieten oder demnächst anbieten wollen, dies auch in rechtlich abgesicherter Form tun können. An Bayern und Baden-Württemberg appelliere ich, ihren besonders betroffenen Städten wie München oder auch Stuttgart und Mannheim, zu ermöglichen, Drogenkonsumräume als notwendige Ergänzungen ihres Hilfssystems einzurichten."
Mit der Einrichtung von Drogenkonsumräumen für Abhängige sollen Gesundheitsschäden verringert und Überlebenshilfe geleistet werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundestag in der vergangenen Woche verabschiedet. Anfang Februar 2000 wird die Zustimmung des Bundesrates erwartet.
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