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- DAZ 45/1998
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Die Seite 3
Kommt Sie? Kommt Sie nicht?
Die meisten Folterwerkzeuge für den Pharmabereich wurden bereits eingeführt - bis auf die Positivliste. Die wurde zwar auf Drängen der SPD schon mal in einen Gesetzentwurf der letzten Regierung gehievt, dann jedoch in letzter Minute im parlamentarischen Verfahren gestrichen. Die rot-grüne Regierung wird nun, so ist zu vermuten, einen neuen Anlauf starten, um diesem Instrument zur Geltung zu verhelfen. Vordergründig wird die "Liste verordnungsfähiger Arzneimittel" propagiert als rationales Mittel, um den Ärzten nur wirksame Präparate in die Hand zu geben, hintergründig soll sie auch dazu dienen, mittelbar weitere Einsparungen zu realisieren. Doch beide Gründe greifen nicht recht.
Das einzig Positive an einer Positivliste könnte der Umstand sein, daß es Ärzten auf jeden Fall eindeutig erlaubt wäre, ein Arzneimittel aus dieser Liste zu verordnen. Sie müßten dann nur noch das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten und müßten sich nicht vorwerfen lassen, unwirtschaftliche oder nicht-verordnungsfähige Arzneimittel verschrieben zu haben.
Würde ernsthaft das Argument angeführt, die Liste sollte nur die wirksamen und rationalen Arzneimittel enthalten, wäre dies eine Schelte für das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Denn diese dem Bundesgesundheitsministerium unterstellte Institution prüft bereits jedes Arzneimittel auf Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit, bevor es zugelassen wird. Es müßte also ein "Super-BfArM" eingerichtet werden, das die Arzneimittel für die Positivliste auswählt. Wo sind die Super-Experten, die für alle nachvollziehbar ihren Daumen heben oder senken, um ein Arzneimittel in die Liste zu befördern oder davon auszuschließen?
Eingeräumt werden muß an dieser Stelle lediglich die Tatsache, daß noch bis zum Jahr 2005 Präparate auf dem Markt sein dürfen, die nach dem alten Arzneimittelgesetz registriert bzw. zugelassen und nicht den heutigen strengen Kriterien unterworfen wurden. Um die Verordnung solcher Präparate auszuschließen, bedürfte es aber keiner Positivliste.
Und die Positivliste als Sparinstrument? Vollkommen untauglich, meine ich, denn moderne, verordnungsfähige und rationale Arzneimittel dürften nicht unbedingt zu den billigen Präparaten zählen.
Auf jeden Fall wird uns die Diskussion über eine Positivliste in nächster Zeit noch eine Weile beschäftigen. Erst recht dann, wenn eine zweite Positivliste für die nicht rationalen Arzneimittel wie Homöopathika oder Anthroposophika eingeführt werden soll, wie bereits gemunkelt wurde. Auf deren Begründung bin ich schon heute gespannt.
Themawechsel: Letzte Woche mußten wir vom Verbrauchermagazin "plus" ein mangelhaftes Ergebnis in Sachen Beratung einstecken, in dieser Woche werden wir vom Kundenbarometer 1998 verwöhnt und auf Platz eins gehoben: Eine vom Deutschen Marketing-Verband beim Emnid-Institut in Auftrag gegebene Umfrage bei insgesamt 33 000 Verbrauchern, davon rund 1000 Apothekenkunden, attestierte uns Freundlichkeit und Kundenzufriedenheit mit der Beratung. Na also, wir sind doch gar nicht so schlecht in Sachen Beratung, wie von einigen Testern in uns "hineingeprüft" wird.
Peter Ditzel
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