- DAZ.online
- News
- Apotheke
- Zwei Euro mehr für ...
Versorgung von Pflegebedürftigen
Zwei Euro mehr für Pflegehilfsmittel
Die Pflegehilfsmittelpauschale steigt zum Jahreswechsel um zwei Euro auf monatlich 42 Euro. Der DAV-Patientenbeauftragte Berend Groeneveld spricht von einer „guten Nachricht“ für die Pflegebedürftigen – und erinnert an die vorläufige Fortgeltung des schon gekündigten Pflegehilfsmittelvertrags auch über das Jahresende hinaus.
Für Pflegehilfsmittel aus Apotheken können Pflegebedürftige ab dem 1. Januar 2025 bis zu 42 Euro pro Monat geltend machen. Bislang liegt die Pauschale bei 40 Euro. Die Dynamisierung wurde im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz festgeschrieben. Eine erneute Genehmigung für bereits erteilte Pflegehilfsmittelgenehmigungen ist nicht erforderlich.
Auf diese Neuerung weist aktuell der Patientenbeauftragte des Deutschen Apothekerverbands (DAV) Berend Groeneveld hin. Auch wenn es nur zwei Euro mehr sind – für ihn ist das Plus „eine gute Nachricht für die Pflegebedürftigen in Deutschland“. Es werde ihrem Aufwand bei steigenden Kosten gerecht. Er betont: „Zwar können Hilfsmittel wie Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel das Leben der Pflegebedürftigen erleichtern, aber es braucht auch Menschen, die sich kümmern. Diese Arbeit kann nicht hoch genug wertgeschätzt werden.“
Mehr zum Thema
Vertrag gilt vorläufig weiter
Pflegehilfsmittel landen vor der Schiedsstelle – jetzt wirklich
Die Zahl der Pflegebedürftigen lag laut Daten des Statistischen Bundesamts Ende 2023 bei knapp 5,7 Millionen. Die allermeisten – 4,9 Millionen – wurde zu Hause versorgt. Der DAV verweist darauf, dass Apotheken Pflegebedürftige und deren Angehörigen bzw. pflegenden Personen einen wohnortnahen und niederschwelligen Bezugsweg anböten.
Die Versorgung durch die Apotheken ist einem zwischen dem DAV und dem GKV-Spitzenverband vereinbarten Pflegehilfsmittelvertrag geregelt. Zwar haben beide Seiten über einen neuen Vertrag verhandelt – die GKV-Seite hatte ihn zuvor gekündigt. Doch die Verhandlungen verliefen erfolglos, sodass die Schiedsstelle angerufen wurde. Diese muss nun innerhalb von drei Monaten eine Entscheidung treffen. Bis dahin gilt der bisherige Vertrag fort, eine Versorgungslücke wird es also nicht geben. Groeneveld betonte, dass sich der DAV insbesondere für effiziente Abläufe, die Nutzung der digitalen Kompetenzen der Apotheken und höhere Preise ein setze.
0 Kommentare
Kommentar abgeben