Vertrag gilt vorläufig weiter

Pflegehilfsmittel landen vor der Schiedsstelle – jetzt wirklich

10.12.2024, 12:15 Uhr

(Foto: artsandra/AdobeSTock)

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Auch bei den Pflegehilfsmitteln muss es die Schiedsstelle richten: Kassen und Apothekerschaft konnten keine Einigung über einen neuen Vertrag erzielen, der DAV will noch in diesem Monat die Einleitung eines Schiedsverfahrens beantragen. Der aktuelle Vertrag gilt nun bis zu einer Entscheidung weiter.

Im September hatten sich GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband (DAV) auf eine Friedenspflicht für den Pflegehilfsmittelvertrag bis zum 31. Dezember 2024 geeinigt. In dieser Zeit sollten die Verhandlungen fortgesetzt werden, um „strittige Sachverhalte, die im Schiedsverfahren zu entscheiden wären“ zu reduzieren. Gekündigt hatte die Kassenseite den Vertrag, der die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln regelt, bereits zum 30. Juni, die Kündigung war aber erst zum 30. September wirksam geworden. Zunächst wollte der DAV bereits im Juli die Schiedsstelle anrufen.

Leider ist es aber trotzdem nicht gelungen, „strittige Sachverhalte zu reduzieren“. Die Verbände informieren derzeit ihre Mitglieder unter Berufung auf den DAV darüber, dass die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband zum Abschluss eines neuen Vertrages über die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln beendet wurden und der DAV noch diesen Monat die Einleitung eines Schiedsverfahrens beantragen wolle. Der Grund: Bei wesentlichen Vertragsinhalten gibt es keinen gemeinsamen Nenner.

Der Schiedsspruch muss innerhalb von drei Monaten erfolgen, bis dahin gilt der aktuelle Vertrag.

Immerhin haben berechtige Patient*innen ab Januar Anspruch auf eine minimal erhöhte Pauschale, für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel. Sie steigt von derzeit 40 auf 42 Euro. Hintergrund ist die vom Gesetzgeber mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz ins § 30 SGB XI aufgenommene Dynamisierung. Ein erneuter Antrag für Patienten, die bereits eine Genehmigung für diese Pflegehilfsmittel haben, ist den Verbänden zufolge nicht erforderlich.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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