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Geänderte Schutzimpfungs-Richtlinie
Grippeimpfung ab 60 – Efluelda oder Fluad ist möglich
Fluad schützt ältere Menschen gleich gut vor Grippe wie Efluelda. Der G-BA ändert die Schutzimpfungs-Richtlinie, und 60-Jährige können beide Grippeimpfstoffe gleichrangig erhalten.
Bislang war Fluad® nur einer von vielen Grippeimpfstoffen, die ältere Menschen ab 60 Jahren laut Schutzimpfungs-Richtlinie jährlich erhalten konnten – und zwar dann, wenn der Hochdosis-Grippeimpfstoff Efluelda® nicht verfügbar ist, denn: Mit Efluelda® sollten ältere Menschen bevorzugt geimpft werden, der hochdosierte Grippeimpfstoff war Standardimpfung. Nun rückt Fluad® auf die gleiche Ebene wie Efluelda®: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Schutzimpfungs-Richtlinie geändert, sodass ab 60-Jährige gleichrangig entweder jährlich mit Efluelda® oder Fluad® gegen Grippe geschützt werden können.
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Hintergrund ist eine neue Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) vom 31. Oktober 2024, veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin 44|2024. Der STIKO zufolge sind beide speziell für ältere Menschen entwickelten und zugelassenen Influenzavakzine „gleichwertig“, wenn es darum geht, Grippeerkrankungen und durch Influenza ausgelöste Komplikationen zu verhindern. Fluad® ist adjuvantiert und sorgt mit dem Adjuvans MF59C.1 für eine bessere Immunstimulation, Efluelda® hingegen enthält, verglichen mit standdardosierten Grippeimpfstoffen, die vierfache Antigenmenge pro Impfantigen (60 µg statt 15 µg). Das Immunsystem wird mit zunehmendem Alter träger, die Impfantworten fallen schwächer aus, gleichzeitig sind ältere Menschen eine der großen Risikogruppen für Influenza-Erkrankungen und komplizierte Verläufe.
Richtlinie ist noch im Bundesanzeiger zu veröffentlichen
Der G-BA betont, dass „Ärztinnen und Ärzte den MF59-adjuvantierten Influenza-Impfstoff – sofern dieser verfügbar ist – bereits in der aktuellen Grippesaison 2024/25 alternativ verwenden“ könnten, und zwar sobald die Schutzimpfungs-Richtlinie in Kraft getreten ist. Dies ist der Fall, nachdem das Bundesgesundheitsministerium die Richtlinie nicht beanstandet hat und diese im Bundesanzeiger veröffentlicht ist.
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