ABDA-Satzungsänderung

Entmachtung der Hauptversammlung: die Kritiker der ersten Stunde

Berlin - 28.11.2024, 13:45 Uhr

Peter Stahl, Ursula Funke und Martin Braun (Fotos: DAZ/Schelbert, LAK Hessen, Luzie Marquardt)

Peter Stahl, Ursula Funke und Martin Braun (Fotos: DAZ/Schelbert, LAK Hessen, Luzie Marquardt)


Die geplante ABDA-Satzungsänderung, wonach die Beschlüsse der Hauptversammlung ihre Bindungswirkung verlieren, steht nicht erst seit dem Deutschen Apothekertag im Oktober in der Kritik: Bereits während der Beratungen haben offenbar einzelne Kammern Bedenken angemeldet, konnten sich damit in der Mitgliederversammlung jedoch nicht durchsetzen.

Die geplante Satzungsänderung der ABDA ist zum Politikum geworden. Insbesondere das Vorhaben, dass die Beschlüsse der Hauptversammlung künftig nur noch sachgerecht zu berücksichtigen sein sollen, sehen Beobachter mit Argwohn. Beim Deutschen Apothekertag im Oktober 2024 in München beschlossen die Delegierten vor diesem Hintergrund einen Ad-hoc-Antrag, in dem sie die ABDA-Mitgliederversammlung auffordern, diese Änderung zurückzuziehen. Stattdessen soll das Gremium prüfen, wie die Hauptversammlung zu stärken sei.

Mit diesem Beschluss wird sich die Mitgliederversammlung bei ihrer Sitzung am 11. Dezember in Berlin befassen. Wie ergebnisoffen die Debatte sein wird, ist fraglich – denn bereits drei Tagesordnungspunkte zuvor sollen die Standesvertreterinnen und -vertreter eine Anpassung der Geschäftsordnung der Hauptversammlung an die Satzungsänderung absegnen. Dennoch: Manche von ihnen sehen den Plan durchaus kritisch. Aus einigen Kammern ist zu hören, dass man bereits während der Beratungen Bedenken angemeldet habe, ohne jedoch eine Mehrheit für die eigene Position hinter sich versammeln zu können.

Mehr zum Thema

Satzungsänderung soll gekippt werden

DAT wehrt sich gegen die Entmachtung

Einer der Kritiker der ersten Stunde ist Peter Stahl, Kammerpräsident in Rheinland-Pfalz. Er habe diesen Punkt im Zuge der Gespräche immer wieder angemerkt, sagt er der DAZ. Bis zur letzten Abstimmung habe er seine Skepsis geäußert. Letztlich sei es jedoch eine Mehrheitsentscheidung in einem demokratischen Prozess gewesen. Für ihn sei die Sache daher abgehakt, er habe auch dem Ad-hoc-Antrag beim DAT nicht zugestimmt. „Falls die ABDA dieses Fass aber nochmals aufmacht, werden wir unsere Haltung weiterhin vertreten“, betont Stahl. Diese habe sich in der Zwischenzeit nicht geändert.

Auch Martin Braun, Kammerpräsident in Baden-Württemberg, unterstreicht, er habe von Anfang an auf die Gefahren der Satzungsänderung hingewiesen, aber in der Mitgliederversammlung kein Gehör gefunden. Nach einer redaktionellen Änderung habe er dann zugestimmt, wenn auch mit Bauchschmerzen, wie er gegenüber der DAZ erklärt. Nun müsse man sehen, was bei der kommenden Sitzung passiert.

Funke will Rücknahme erwirken

Die Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen, Ursula Funke, kündigte vergangene Woche an, sich am 11. Dezember für die Rücknahme der Satzungsänderung starkmachen zu wollen. Der Redaktion berichtet sie, sich von Anfang an dafür eingesetzt zu haben, die Macht der Hauptversammlung nicht zu beschneiden. „Beim Deutschen Apothekertag sitzen die Vertreter der Basis“, unterstreicht sie. Und deren Stimmen müssen aus Funkes Sicht auch weiterhin ihr Gewicht behalten. „Je mehr von uns sich politisch engagieren, desto besser. Denn wir brauchen für unseren politischen Kurs möglichst viel Rückhalt aus dem Berufsstand.“

Ob die Gegnerinnen und Gegner der Satzungsänderung sich am Ende durchsetzen werden, ist fraglich. Denn viele Standespolitikerinnen und -politiker verteidigen das Vorhaben nach wie vor – oftmals gar mit ähnlichem Wortlaut, der aus einer Argumentationshilfe stammen dürfte, den die ABDA an die Mitgliedsorganisationen verschickt haben soll. Immerhin: Einzelne Verantwortliche scheint das Votum der Delegierten zum Nachdenken bewegt zu haben. So räumte etwa der Vorstandsvorsitzende des Apothekerverbands Westfalen-Lippe, Thomas Rochell, bei der AVWL-Mitgliederversammlung Anfang November ein, dass die Beweggründe zur Satzungsänderung wohl nicht ausreichend kommuniziert worden seien. „Der Antrag zeigt, dass es noch Diskussionsbedarf gibt“, sagte er in Münster. Und tatsächlich dürfte der Ausgang der Debatte am 11. Dezember weniger spannend sein als die Frage, wie die ABDA den Apothekerinnen und Apothekern das Ergebnis vermitteln will.


Christina Grünberg (gbg), Apothekerin, Betriebswirtin (IWW), DAZ-Redakteurin
cgruenberg@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Tagesordnung der ABDA-Mitgliederversammlung zeigt fehlenden Änderungswillen

DAT-Entmachtung: Erst umsetzen, dann drüber reden

Warum junge Delegierte die Entmachtung des Deutschen Apothekertags nicht hinnehmen wollen

„Weiterdenken, statt schwächen“

Blick auf die Bundesärztekammer

Kritik an DAT-Satzungsänderung: VdPP legt nach

Ad-hoc-Antrag beim Apothekertag sorgt für Diskussionen bei Kammern und Verbänden

DAT-Entmachtung: Rücknahme oder nicht?

Kammerversammlung Hamburg diskutiert Rolle des DAT

„Schon heute nicht bindend“ oder „Entdemokratisierung“?

Satzungsänderung soll gekippt werden

DAT wehrt sich gegen die Entmachtung

0 Kommentare

Kommentar abgeben

 

Ich akzeptiere die allgemeinen Verhaltensregeln (Netiquette).

Ich möchte über Antworten auf diesen Kommentar per E-Mail benachrichtigt werden.

Sie müssen alle Felder ausfüllen und die allgemeinen Verhaltensregeln akzeptieren, um fortfahren zu können.