- DAZ.online
- News
- Debatte & Meinung
- Mein liebes Tagebuch
Die „Enthüllung“ zum Jahresende: Hauptversammlungen auf Apothekertagen waren noch nie demokratisch legitimiert. Apothekertage waren schon immer entmachtet. Egal wie die Delegierten auch entschieden, das letzte Wort hatte immer die ABDA. Denn es ist die ABDA-Mitgliederversammlung, die übers Geld entscheidet und damit über Beschlüsse, denn: „Finden Sie mal einen Beschluss, der kein Geld kostet!“ sagt fromm und frei die Präsidentin. Mein liebes Tagebuch, nicht ho ho ho, sondern ha ha ha, welches absurde Theater haben wir da jährlich mitgemacht? Wir dachten, dass die Apothekerschaft zumindest ein bisschen demokratisch eingebunden ist! Stattdessen werden alte Zöpfe noch stärker geflochten statt mehr Demokratie zu wagen. Und das alles soll noch den Nachwuchs motivieren, sich berufspolitisch zu engagieren? Da stellt sich die Frage, ob ein Konstrukt wie die ABDA noch lange überleben kann. Die Apotheken sterben zuerst, und dann…
2. Dezember 2024
Was die EU-Versender können, können Vor-Ort-Apotheken seit Juli: E-Rezept-Einlösung via Cardlink. Es ist der vierte Weg zur Einlösung elektronischer Rezepte neben der Einlösung über die Gematik-App, einem Papierausdruck oder dem Stecken der elektronischen Gesundheitskarte. Die standeseigene Gedisa hat Cardlink für Vor-Ort-Apotheken ausgerollt, Apotheken können daran partizipieren über die Gedisa-App oder Apps der Partnerunternehmen wie ihreApotheken.de, apotheken.de oder Wave. Und dank der auch allem Anschein nach gerichtlich nicht zu stoppenden Werbung von Günther Jauch weiß die Nation mittlerweile, was Cardlink ist und wie’s geht. Und, mein liebes Tagebuch, bieten es denn unsere Vor-Ort-Apotheken ihren Patientinnen und Patienten an, nutzen diese das neue bequeme Verfahren und damit den Wettbewerbsvorteil? Laut einer DAZ.online-Umfrage bieten rund 70 Prozent der Apotheken, die an der Umfrage teilgenommen haben, Cardlink an. Bei den Patienten allerdings ist noch Zurückhaltung zu spüren. Nur weniger als 20 Prozent der Apotheken erhalten E-Rezepte über Cardlink mehrmals am Tag, weniger als 50 Prozent der Apotheken bekommen ganz vereinzelt elektronische Verordnungen auf diesem Weg – obwohl die meisten Apotheken, die das Verfahren anbieten, ordentlich Werbung dafür machen. Ob sich Cardlink also „lohnt“, lässt sich noch nicht wirklich beantworten. Die Technik funktioniert in der Regel. Mein liebes Tagebuch, vermutlich muss sich dieses Verfahren erst noch weiter verbreiten. Außerdem haben längst nicht alle Patienten ein neueres Smartphone, das die für Cardlink notwendige NFC-Technik beherrscht, und die gewisse Aufgeschlossenheit für diese Technik. Ich bin überzeugt, dass sich dieser Weg in den nächsten Monaten weiter durchsetzen wird. Gründe, warum manche Apotheken zögern und abwarten, sind laut Umfrage zum einen die Kosten oder weil die Technik für das Softwaresystem der Apotheke nicht zur Verfügung steht. Und ja, einige wollen erstmal abwarten…
Übrigens, auch Pharma Deutschland, der Verband der Arzneimittelhersteller, ist überzeugt: Wenn Vor-Ort-Apotheken wettbewerbsfähig bleiben wollen, sollten sie ihren Patienten und Kunden dort begegnen, wo diese sich bewegen, also auch auf dem Smartphone, im Internet. Die Apothekenkunden hätten einen klare Erwartungshaltung, was die digitale Erreichbarkeit betrifft, so der Verband. Eine überzeugende Internetpräsenz und digitale Dienstleistungen wie Vorbestellungen per App sind aus Sicht des Verbands unabdingbar – allein die lokale Präsenz reicht nicht mehr. Mein liebes Tagebuch, dem kann man nur zustimmen. Die Vor-Ort-Apotheke muss online erreichbar sein, Patienten müssen online mit ihr in Kontakt treten können und vor allem: Die Apotheke muss online reagieren. Digitale Angebote der Vor-Ort-Apotheke sind mittlerweile ein Muss für eine Apotheke, die im Wettbewerb auch mit den Versendern mithalten will. Cardlink gehört genauso dazu wie telepharmazeutische Möglichkeiten. Der Verband Pharma Deutschland, der sich für die Vort-Ort-Apotheke einsetzt, weist auf die Chancen hin, wenn eine Apotheke ihre Kunden auf digitale Angebote aufmerksam macht. Mein liebes Tagebuch, für alle Skeptiker unter den Apothekers: Es ist wie es ist, ohne Online-Präsenz geht’s nicht mehr und das Internet geht nicht mehr weg.
3. Dezember 2024
Das Ende der Ampel-Regierung ist gesetzt, Neuwahlen für eine neue Bundesregierung sind in Sicht. Aber noch arbeitet die alte Regierung, vor allem Karl Lauterbach und sein Bundesgesundheitsministerium. Er hat, vermutlich mit Blick auf den internationalen Tag der Menschen mit Behinderung, einen Aktionsplan vorgelegt: Das deutsche Gesundheitswesen soll diverser, inklusiver und barrierefreier werden. Und damit sind auch die Apotheken angesprochen; hier sollen vor allem „Barrieren beim Zugang zur Versorgung“ abgebaut werden. Mein liebes Tagebuch, gibt es eigentlich noch Apotheken, die nicht barrierefrei zugänglich sind? Apotheken waren und sind hier doch vorbildlich. Beim Thema Barrierefreiheit weist das Ministerium darauf hin, dass bereits der Botendienst der Apotheke gestärkt wurde, indem er auf Kundenwunsch grundsätzlich zulässig ist. Und Patientinnen und Patienten können per Telekommunikation durch die Apotheke beraten werden. Das BMG erinnert daran, das der Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Mein liebes Tagebuch, die Apotheken haben ihre Hausaufgaben gemacht. Allerdings kündigt das BMG an, im Austausch mit den Apothekerverbänden „auf eine Sensibilisierung der Apothekerschaft und der Apothekenmitarbeitenden zum Thema Barrierefreiheit, insbesondere auch beim Handel mit Arzneimitteln über das Internet, hinzuwirken“. Was sich das BMG genau darunter vorstellt, wird nicht erläutert. Bei Arzt- und Zahnarztpraxen ist dagegen noch so manches zu tun, sie sollen laut BMG barrierefrei werden. Bauliche Veränderungen sollen aus dem Strukturfonds gefördert werden, heißt es.
4. Dezember 2024
Wenn beim E-Rezept Fehler bei der Ausstellung passieren und bestimmte Formalien nicht erfüllt sind, müssen Apotheken keine Retaxationen fürchten – auf diese Friedenspflicht hatten sich Mitte dieses Jahres der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) geeinigt, rückwirkend für das gesamte Jahr 2024. Mein liebes Tagebuch, wir nähern uns dem Ende dieses Jahres – und jetzt? Drohen wieder Retaxationen? Aller Voraussicht nach nicht, denn der Kassen- und der Apothekerverband haben sich darauf verständigt, dass die Friedenspflicht beim E-Rezept dauerhaft entfristet werden soll. Die Vereinbarung muss noch von beiden Seiten bestätigt werden. Mein liebes Tagebuch, alles andere wäre auch wirklich eine Zumutung gewesen, denn noch immer läuft beim E-Rezept nicht alles rund, noch immer ist nicht sichergestellt, dass nur noch formal fehlerfreie und vollständige E-Rezepte die Apotheke erreichen. Und bis dies endlich mal so ist, sollte die Friedenspflicht greifen. Welche Fallkonstellationen unter die Friedenspflicht fallen, finden sich hier.
E-Rezepte einzulösen ist für die EU-Versandhäuser kein Problem mehr, sie erklären ihren Kundinnen und Kunden minutiös, wie sie dies z. B. über Cardlink tun können. Und wie sieht es mit der elektronischen Patientenakte (ePA) aus? Können EU-Versender hier auch mitmischen und Services anbieten wie z. B. die Bearbeitung der Medikationsliste oder ähnliches? Technisch können sie es, wenn der Patient über Cardlink es freigeben würde. Die Versender hätten da natürlich großes Interesse daran, mitzumischen, solche Services anzubieten und die Honorare dafür einzustecken. Aber, so die Gematik, ePA-Zugriffe via CardLink soll es nicht geben (auch wenn es technisch möglich ist). Rein technisch ist allerdings nicht unterscheidbar, ob der ePA-Zugriff via Cardlink oder über die elektronische Gesundheitskarte erfolgt. Daher sehendie zwischen der Gematik und CardLink-Anbietern geschlossenen Verträge vor, dass das Verfahren ausschließlich für das E-Rezept genutzt werden darf. Wer sich nicht daran hält, wird von Cardlink ausgeschlossen. Laut Gematik ist Cardlink außerdem nur eine Übergangslösung, bis die Versicherten mit einer GesundheitsID ausgestattet sind. Mein liebes Tagebuch, wir werden sehen, ob sich die Versender an die Verträge halten. Und was geschieht, wenn die Cardlink-Ära zu Ende ist? Dürfen dann die Versender auf die ePA zugreifen und ePA-Dienste anbieten?
Beruhigend, auf manche Dinge ist bei Apothekers einfach Verlass, da braucht’s fast keine Wahlen: Wenn vorher quasi feststeht, wer’s macht, und die Wahl es bestätigt, ist das doch Harmonie pur. So geschehen bei der Wahl der Vorsitzenden des Deutschen Apothekerverbands (DAV): Die Alten sind die Neuen, Hans-Peter Hubmann und Anke Rüdinger wurden in ihrer Position bestätigt, sie führen ab 1. Januar 2025 zusammen mit den Vorstandsmitgliedern Dr. Jan-Niklas Francke, Thomas Dittrich und Thomas Preis den DAV in der nächsten vierjährigen Amtsperiode. Mein liebes Tagebuch, wir wünschen Engagement, Glück und immer die richtigen Entscheidungen. Einfach wird’s nicht angesichts des anhaltenden Apothekensterbens.
Glückwünsche gehen auch an ein neues Führungsduo bei der Bundesapothekerkammer (BAK): Dr. Armin Hoffmann wurde zum Präsidenten und Franziska Scharpf zur Vizepräsidentin der BAK gewählt. Die beiden freuen sich auf ihre neue Aufgabe, wie sie im Interview mit DAZ.online sagen. Sie wollen die Vor-Ort-Apotheke „fit for future“ und „fit for purpose“ machen, wie es der Industrieapotheker Hoffmann so geschmeidig ausdrückt. Es sei wichtig, den gesellschaftlichen Wandel in unseren Fachbereich, in die Pharmazie, in die öffentliche Apotheke zu transkribieren, ergänzt er. Mein liebes Tagebuch, hoffen wir auf eine gute Übersetzung bei der Transkription. Und die junge Vizepräsidentin weiß, dass sie dafür „die Tradition mit Modernem vereinen“ müsse. Mein liebes Tagebuch, es ist schön zu lesen, wie die beiden für die Apotheke brennen, wie sie die Digitalisierung nutzen und sich gut organisieren wollen, denn ja, dann „macht die Arbeit einfach Spaß und ist abwechslungsreich“, so Scharpf. Was Hoffmann sehr am Herzen liegt, ist die Novellierung der Approbationsordnung: „Es ist Wahnsinn, dass solche zukunftsweisenden Projekte – auch mit der ärztlichen Approbationsordnung geht es kaum vorwärts – brachliegen. Dass es hier weitergeht, wird eine unserer ersten Forderung an einen neuen Minister oder eine neue Ministerin im BMG sein.“ Mein liebes Tagebuch, da drücken wir der neuen BAK-Spitze beide Daumen, dass sie mit ihrer Forderung durchdringt. Es ist wirklich ein Jammer, dass die Politik die Novellierung nicht anpackt. Das gesamte Interview gibt’s hier.
5. Dezember 2024
Das Apothekerwort des Jahres lautet: Entmachtung, nämlich die Entmachtung des Deutschen Apothekertags (DAT), insbesondere der Hauptversammlung des DAT. Das ist schon schlimm genug, was aber hier im Zusammenhang mit der Satzungsänderung der ABDA an die Oberfläche gespült wird, ist eine Offenbarung der besonderen Art. Und mit jedem Versuch der Erklärung und Rechtfertigung durch Personen der ABDA zeigt sich, wie hier die Delegierten und letztlich die gesamte Apothekerschaft seit Jahren getäuscht wurden. Also, früher dachten wir wirklich mal, dass die ABDA verpflichtet sei, sich an die Anträge, die von den Delegierten in harter Arbeit formuliert, diskutiert und zum Teil bis zum letzten Komma umformuliert und in der Hauptversammlung verabschiedet wurden, zu halten und die dadurch entstandenen Aufgaben umzusetzen. Sicher, es kam da hin und wieder schon mal vor, dass für den einen oder anderen Antrag die Überweisung in irgendeinen Ausschuss die „Beerdigung“ war – es waren in der Regel Anträge, die bei den Funktionären kein Wohlwollen gefunden hatten aus welchen Gründen auch immer. Und der in der Hauptversammlung ergangene „Verweis in einen Ausschuss“ war da schon zum geflügelten Wort für diese Beerdigung geworden. Doch mit den derzeitigen Erklärungen zur Satzungsänderung wird der Glaube an einen Apothekertag, an eine Hauptversammlung, in der Demokratie groß geschrieben wird, massiv erschüttert. So erklärt die ABDA-Präsidentin, dass der Deutsche Apothekertag nie ein ABDA-Organ war, da die demokratische Legitimation fehlt. Und was die beschlossenen Anträge betrifft, so mussten diese (außer denen, die den in der Verantwortung der Mitgliederversammlung liegenden Haushalt betreffen) eigentlich nie verpflichtend umgesetzt werden. Denn, so ABDA-Präsidentin Overwiening: Finden Sie mal einen Beschluss, der kein Geld kostet. Alles kostet Geld.“ Und dafür sei auch schon jetzt die Mitgliederversammlung zuständig. Mein liebes Tagebuch, was für eine putzige Erklärung! Also, damit es mal klar ist: Die Gutsherren und -damen, die bisher schon immer über Wohl und Wehe der Anträge entscheiden und das letzte Wort haben, saßen und sitzen in der Mitgliederversammlung. Wenn die Mitgliederversammlung befindet, dass Vorhaben zu teuer sind, wandern die Anträge in den Papierkorb. Und weil das schon immer so war, hat die Agentur, die die ABDA bei der Umstrukturierung beraten hat, vorgeschlagen, es so in die neue Satzung zu schreiben, wie es tatsächlich gemacht wird: Die in der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse müssen künftig nicht mehr verpflichtend umgesetzt, sondern nur noch sachgerecht berücksichtigt werden.
Tja, da kann man Overwienings Ausführungen auch so lesen: Wir alle dürfen letztendlich so dankbar sein, dass nun endlich das wahre Procedere entlarvt wurde. Mein liebes Tagebuch, je mehr man diese Strukturen durchdenkt und darüber nachdenkt, umso mehr wird es deutlich, wie diese Organisation arbeitet – es geht um den Machterhalt, es geht nicht um Mitsprache der Apothekerschaft. Mit dieser Satzungsänderung geht es zurück in die Vergangenheit.
Und somit stellt sich die Frage, ob es sich überhaupt noch rechtfertigen lässt, dass 300 von den Mitgliedsorganisationen benannte und entsandte Delegierte drei Tage lang über die Anliegen unseres Berufsstands beraten? Denn wofür sie sich auch entscheiden – jegliche verpflichtende Bindung für die ABDA, für die Mitgliederversammlung ist nicht mehr gegeben.
So erklärt sich wohl auch die Frage, warum man die Umstrukturierung einer Organisation wie der ABDA nicht zum Anlass genommen hat, mehr Demokratie zu wagen statt alte Gepflogenheiten und Machtstrukturen zu zementieren. Mein liebes Tagebuch, vielleicht ist es ein letztes Aufbäumen dieser Verbandsstruktur, bevor das Konstrukt, wie es die ABDA darstellt (ein Verein mit öffentlich-rechtlichen Kammern einerseits und Wirtschaftsverbänden andererseits unter einem Dach) zerfällt – das Apothekensterben lässt grüßen.
6. Dezember 2024
Was die Entmachtung des Apothekertags letztlich auch bedeutet, erklären Robin Brünn und Otto Quintus Russe, Delegierte der Landesapothekerkammer Hessen und Mitantragsteller des Adhoc-Antrags beim DAT in München in ihrem lesenswerten Gastkommentar. Sie schreiben u.a.: „Die Streichung des Deutschen Apothekertages als ABDA-Organ wird seiner tatsächlichen Bedeutung nicht gerecht. Wenn 300 von den Mitgliedsorganisationen benannte und entsandte Delegierte drei Tage über die Anliegen unseres Berufsstands beraten und intensiv diskutieren, muss dies auch von unserer Spitzenorganisation mit dem nötigen Respekt wertgeschätzt werden. Besonders das aktuell gern vorgebrachte Argument der fehlenden demokratischen Legitimation möchten wir zurückweisen, denn die DAT-Delegierten sind von den Mitgliedsorganisationen entsandt. Sofern dies nicht ausreicht, sollte man Regeln für die Entsendung aufstellen, statt den Deutschen Apothekertag zu degradieren.“ Mein liebes Tagebuch, sie treffen den Kern der Sache. Wenn ABDA-Funktionäre erklären, dass den Delegierten die demokratische Legitimation fehle, um die Hauptversammlung als ABDA-Organ festzuschreiben – ja, warum schafft man dann nicht die Voraussetzungen und Regeln dafür, dass die Hauptversammlung legitimiert ist? Statt dessen degradiert die Mitgliederversammlung dieses Organ. Die Kommentatoren fragen auch zurecht, ob man in Zukunft die Entscheidungen, wie Beschlüsse umgesetzt werden, „dem Ermessen einzelner Weniger in ABDA-Spitzenämtern“ überlässt. Mein liebes Tagebuch, mit solchen Strukturen, wie sie nun etabliert werden und die weit mehr sind als nur formale Änderungen, wird auch das standespolitische Engagement in unserem Berufsstand geschwächt, wie Brünn und Russe darlegen.
Kritik an der Satzungsänderung der ABDA und der Entmachtung der Hauptversammlung kommt von vielen Seiten, auch vom Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (VdPP). Empört ist der VdPP über den Umgang der ABDA mit dem nicht genehmen mehrheitlich angenommenen Ad-hoc-Antrag vom letzten Apothekertag, der fordert, die Satzungsänderung bezüglich der Verbindlichkeit der DAT-Beschlüsse rückgängig zu machen und im Gegensatz dazu die Hauptversammlung als demokratisches Gremium zu stärken. Der VdPP hält es für „denkbar, dass der Ad-hoc-Antrag ganz unter den Tisch fällt oder es aus formalen Gründen nicht auf die Tagesordnung schafft“. Mein liebes Tagebuch, die Bedenken sind berechtigt – es wäre ein weiteres Zeichen dafür, dass nicht nur in der großen Politik versucht wird, demokratische Vorgänge zu unterbinden. Der VdPP stellt eine beachtenswerte Alternative zur ABDA-Strukturreform vor: Die Bundesapothekerkammer sollte den Deutschen Apothekertag ausrichten. Dies würde sich anbieten, „weil in den Landesapothekerkammern alle in ihrem Zuständigkeitsbereich lebenden pharmazeutischen Berufsangehörigen hier als Pflichtmitglieder organisiert sind“. Mein liebes Tagebuch, man blicke nur mal zur Ärzteschaft, wo der Deutsche Ärztetag von der Bundesärztekammer ausgerichtet wird. Aber damit bräche wohl das Konstrukt ABDA in sich zusammen – und das wäre eine echte Strukturreform hin zu mehr Demokratie.
Nach dem „Ampel-Aus“ (das Wort wurde übrigens zum Wort des Jahres gewählt) laufen die Vorbereitungen für die vorgezogene Bundestagswahl an. Die ABDA hat ihre Kernpositionen in einem fünfseitigen Papier formuliert, mit denen sie sich an die für den Bundestag kandidierenden Politikerinnen und Politiker wenden will. Die beiden wichtigsten Punkte: So schnell wie möglich müssen bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken geschaffen werden, außerdem müssen die Kompetenzen der Apothekerinnen und Apotheker für ein erweitertes Leistungsangebot besser genutzt werden. Die ABDA erwartet, dass ein „schnell wirksames Rettungspaket“ umgesetzt werde, das „dem Apothekensterben unmittelbar Einhalt gebietet“. Damit die Politik weiß, was dies konkret bedeutet, liefert die ABDA die Vorschläge mit: Anhebung des Apothekenfixums und der Sonderentgelte für Botendienste, Rezepturherstellungen und Dokumentationsgebühren. Konkrete Zahlenvorstellungen werden allerdings nicht genannt. Außerdem sollen die heilberuflichen Kompetenzen der Apothekerinnen und Apotheker stärker genutzt werden, z. B. in Prävention und Diagnostik, aber auch beim Medikationsmanagement. Und ja, mehr Handlungsspielraum beim Austausch verordneter Arzneimittel benötigen die Apotheken auch. Ganz einfach: Die Politik soll „mehr Apotheke wagen“, fasst es Overwiening zusammen. Mein liebes Tagebuch, es ist ein erstes Papier an die neue Bundesregierung, die Details müssen dann folgen.
Mit Blick aufs Jahresende steht nicht Weihnachten vor der Tür, sondern die ePA, die elektronische Patientenakte. Ab 15. Januar soll „die ePA für alle“ in bestimmten Modellregionen starten, bevor sie einen Monat später in Deutschland ausgerollt wird. Mein liebes Tagebuch, und das ist die Lage einen Monat vor dem Start: Die ePA kommt – und keiner weiß Bescheid. Die Patientinnen und Patienten sind nur marginal informiert. Die Krankenkassen haben ihre Versicherten bisher nur unzureichend über die ePA informiert. Und all diejenigen, die dann mit der ePA arbeiten sollen, die Ärzteschaft, die Apothekerschaft, sind ebenfalls nur unzureichend auf die ePA vorbereitet. Themen wie Haftungsfragen, Zugriffsberechtigungen und die Datenübertragung in die ePA sind für viele noch eine black box. Mein liebes Tagebuch, kommt ja alles auch so plötzlich und noch dazu mitten in den Weihnachtsstress. Mal ehrlich, den 15. Januar können wir vergessen.
Hier noch ein Lesetipp für den 2. Advent: Die Titelstory der letztenAusgabe des Wirtschaftsdienstes für Apotheken – AWA (23/2024) hat mal genauer unter die Lupe genommen, wie die Apotheken die weggebrochenen Rx-Skonti an anderer Stelle bestmöglich vom Großhandel zurückholen können. Durchschnittlich dürften es im Jahr 20.000 Euro sein, auf die die Apotheke verzichten muss. Da ist es gut zu wissen, welche Alternativen es gibt… Hier geht‘s zur AWA-Story.
10 Kommentare
Richtung stimmt, aber…
von Dr. House am 08.12.2024 um 20:32 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Ohne Perspektive
von Reinhard Rodiger am 08.12.2024 um 16:57 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Vertane Chance
von Dr. Kerstin Kemmritz am 08.12.2024 um 15:23 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Abba
von Conny am 08.12.2024 um 12:53 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Frischer Wind!
von Ulrich Ströh am 08.12.2024 um 8:39 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 5 Antworten
AW: Frischer Wind
von Dr.Diefenbach am 08.12.2024 um 10:37 Uhr
AW: Frischer Wind
von Gabriela Aures am 08.12.2024 um 12:45 Uhr
AW: Frischer Wind
von Rolf Pfiffer am 08.12.2024 um 13:16 Uhr
AW: Frischer Wind
von Dr.Diefenbach am 08.12.2024 um 13:46 Uhr
AW: Frischer Wind
von Rolf Pfiffer am 09.12.2024 um 11:51 Uhr
Kommentar abgeben