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Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz
Länder wollen Gesundheitskioske
Sie waren zunächst als Kernelemente des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes bezeichnet worden, flogen dann aber kurzerhand aus dem jüngsten Referentenentwurf heraus, der dann vom Kabinett so auch beschlossen wurde. Aus den Ländern kommt nun die Empfehlung, sie wieder in das Gesetz aufzunehmen.
Er kann „nicht ewig darauf warten, bis wir uns auf Kabinettsebene über die Kioske einigen“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im vergangenen April. Zuvor waren sowohl Gesundheitskioske, -regionen als auch die Primärversorgungszentren (PVZ) – aus seinem letzten Entwurf für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) herausgeflogen, weil der Widerstand innerhalb des Kabinetts gegen sie zu groß war.
Lauterbach machte aber keinen Hehl daraus, dass er die immer als Kernelemente des Gesetzes bezeichneten Kioske und PVZ im parlamentarischen Verfahren wieder in das Gesetz verhandeln will. Unterstützung dafür kommt nun aus den Ländern. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats empfiehlt, sowohl die Gesundheitskioske als auch -regionen und Primärversorgungszentren wieder in das Gesetz aufzunehmen.
Kreise sollen sehr viel mehr zahlen
Einen erheblichen Unterschied zu Lauterbachs ursprünglichen Plänen weist der Vorschlag aus dem Länder-Gesundheitsausschuss aber auf: Die beteiligten Kreise und kreisfreien Städte sollen einen sehr viel größeren Kostenanteil übernehmen, die Kassen entlastet werden. Demnach würden die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen nur noch 50 Prozent der Kosten tragen statt bisher 74,5. Die Kreise hingegen sollen für 44,5 statt bislang 20 Prozent aufkommen. Der PKV-Anteil bleibt bei 5,5 Prozent.
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Die Abstimmung verlief in dem Ausschuss mit zehn zu sechs Stimmen, wobei die von der CDU bzw. CSU geführten Länder Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein dagegen stimmten. Interessanterweise stimmten die CDU-geführten Länder Sachsen-Anhalt und Berlin – deren Gesundheitsressorts jedoch in sozialdemokratischer Hand sind – für die Wiederaufnahme der Kioske in den Entwurf.
Mehr Kompetenzen für PVZ
Wenn es nach den Ländern ginge, würden die Kompetenzen der PVZ sogar noch erweitert. In dem Vorschlag heißt es, dass eine „medizinische Grundversorgung angeboten“ werden soll, die „je nach regionalem Bedarf neben hausärztlicher auch pädiatrische, gynäkologische, psychotherapeutische“ Grundversorgung beinhaltet. Im Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (Stand 21.3.2024) war nur von hausärztlicher Versorgung die Rede. Aber auch darüber hinaus werden die Anforderungen an die PVZ von den Ländern konkreter gefasst als noch zuvor vom Bundesgesundheitsministerium. Hier war im Ausschuss auch eine größere Unterstützung vorhanden. Mit „Nein“ stimmten nur Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein, Bayern enthielt sich.
Bei den Gesundheitsregionen – die unter anderem „regionale Defizite der Gesundheitsförderung und Prävention sowie der sektorenübergreifenden Versorgung“ beheben sollen – ist das Meinungsbild noch weiter differenziert. Bayern, Hessen, Sachsen und das SPD-geführt Rheinland-Pfalz lehnten ab, Hamburg (SPD) und das Saarland (SPD) enthielten sich.
Länder lassen bei Investoren-MVZ nicht locker
An einem anderen Punkt lassen die Länder auch nicht locker: Es geht um die investorengeführten Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ). Auch wenn im GVSG Bestimmungen enthalten sind, die es Kommunen erleichtern sollen, MVZ zu gründen: Die Rahmenbedingungen für Private-Equity-Unternehmen werden nicht weiter reguliert. Im Gegenteil: Die Länder weisen darauf hin, dass die Erleichterungen für die Kommunen eher den sachfremden Investoren zugutekommen würden.
Der Bundesratsgesundheitsausschuss erinnert in diesem Zusammenhang noch einmal an seine Entschließung „Schaffung eines MVZ-Regulierungsgesetzes“ und bittet im GVSG um Berücksichtigung – wie von Lauterbach eigentlich auch angekündigt. Die Länder sehen demnach neben „unerwünschten Konzentrationsprozessen“ auch „Risiken für eine flächendeckende, umfassende Versorgung“. Zudem sollen Ärztinnen und Ärzte vor „sachfremder Einflussnahme“ geschützt werden.
Homöopathie bleibt
Die Homöopathie wird von den Ländern übrigens nicht erwähnt. Lauterbach wollte sie zunächst aus den Kassenleistungen streichen, nahm dies dann aber auch zurück – wiederum mit dem Verweis, dies im parlamentarischen Verfahren noch ändern zu wollen. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats zumindest sieht an diesem Punkt nicht die Notwendigkeit, etwas an dem Kabinettsbeschluss zu korrigieren und die Homöopathie zu streichen.
Die Empfehlungen der Bundesrats-Ausschüsse richten sich an das Plenum der Länderkammer. Dieses wird sich am 5. Juli – bei seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause – im ersten Durchgang mit dem GVSG befassen und eine Stellungnahme beschließen. Es wird sich zeigen, ob es die Anregungen der Ausschüsse aufnimmt.
1 Kommentar
Flächendeckend
von Ist eben Karl am 01.07.2024 um 10:46 Uhr
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