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Entwurf für Gesundes-Herz-Gesetz
Benkert: Auch Prävention geht nur mit Apothekern in der Apotheke
In der Standesvertretung ist man überzeugt: Apothekerinnen und Apotheker können einen wichtigen Beitrag bei der Prävention und Früherkennung von Krankheiten leisten. Allerdings: Würden die Apotheken-Reformpläne des Bundesgesundheitsministers umgesetzt, könne keine sichere und hilfreiche Prävention garantiert werden.
Es geht derzeit Schlag auf Schlag für die Apotheken: Erst kam der Referentenentwurf für das Notfall-Gesetz, gefolgt vom Apotheken-Reformgesetz und zuletzt das Gesundes-Herz-Gesetz. Alle drei Vorhaben adressieren die Apotheken – vor allem und am umfassendsten natürlich die Apothekenreform. Was Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hier plant, sorgt derzeit für hitzige Diskussionen und großes Unverständnis in der Apothekerschaft.
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Dass das Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) den Apothekerinnen und Apothekern nun mehr Aufgaben übertragen will, hält man weder bei der ABDA noch bei der Bundesapothekerkammer (BAK) für grundsätzlich verkehrt. So erklärt BAK-Präsident Thomas Benkert in einem Statement von diesem Mittwoch: „Die Verbesserung der Herzgesundheit sowie die Früherkennung und Prävention von kardiovaskulären Risiken sind von sehr großer Bedeutung für die Gesundheit unserer Bevölkerung. Apothekerinnen und Apotheker können aufgrund ihrer heilberuflichen, pharmazeutischen Kompetenz mit Sicherheit dazu beitragen, diese Ziele zu erreichen“.
Apothekenreform konterkariert Präventionspläne
Doch das Ganze hat ein großes Aber: Für all das sei es „unabdingbar, dass in den Apotheken auch künftig durchgängig Apothekerinnen und Apotheker anwesend sind“. Und genau dies werde durch die geplante Apothekenreform konterkariert. Der Referentenentwurf sieht derzeit vor, dass Apotheken auch ohne die Anwesenheit von Approbierten betrieben werden können. Bei Bedarf muss allerdings ein Apotheker oder eine Apothekerin aus dem Filialverbund per Video zugeschaltet werden können.
Das GHG wiederum sieht die Einführung neuer pharmazeutischer Dienstleistungen zur Früherkennung und Prävention vor. Eine davon – die Beratung und Messung von individuellen Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Diabetes mellitus – darf nur von Apothekerinnen und Apothekern erbracht werden. Und das zeigt für Benkert einmal mehr: Auch künftig muss in jeder Apotheke eine Apothekerin oder ein Apotheker anwesend sein. Denn nur dann sei „eine sichere Beratung bei der Arzneimittelabgabe und bei der Prävention garantiert und nur so können wir unseren Beitrag zum Erfolg des GHG leisten“, betont der BAK-Präsident.
Overwiening: Apothekenreform ist Mogelpackung
ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening hatte sich zuvor schon ähnlich gegenüber der „Bild“ zum GHG-Entwurf geäußert: „Die erst vor wenigen Tagen bekannt gewordene Version des Referentenentwurfs zum Apotheken-Reformgesetzes ist eine Mogelpackung. Dort wird simuliert, dass Apotheken gestärkt würden. Tatsächlich sollen Apotheken zu Abgabestellen ohne Apotheker werden. Wenn es keine Apotheken mehr gibt, gibt es dort weder eine sichere Beratung noch Prävention. Wir werden als Anwälte unserer Patienten dafür kämpfen, dass sie auch in Zukunft wohnortnah und sicher ihre Medikamente in einer echten Apotheke vom Apotheker bekommen. Dann kann es dort auch hilfreiche Prävention geben.“
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