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Apothekenreform
So will Lauterbach gegen den Fachkräftemangel in der Apotheke vorgehen
Fachkräftemangel kann auch ein Grund sein, warum Apotheken geschlossen werden. Das hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach offensichtlich erkannt. Deswegen will er im Zuge seines Apothekenreformgesetzes im „Sinne einer Fachkräftesicherung“ den „Fachkräfteeinsatz flexibilisieren“ und Hürden bei der Fachkräftegewinnung abbauen.
Der am Donnerstag bekannt gewordene Referentenentwurf für ein Gesetz für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform, kurz Apotheken-Reformgesetz – ApoRG, widmet sich neben der geplanten Umverteilung des Honorars auch dem Thema Fachkräftemangel. Dieser könne perspektivisch zu Versorgungseinschränkungen in der Fläche führen, heißt es gleich zu Beginn. Entbürokratisierung solle dafür sorgen, Fachkräfte effizienter einsetzen zu können. Und weil auch Standorte aufgrund von Fachkräftemangel geschlossen werden, soll „im Sinne einer Fachkräftesicherung der Fachkräfteeinsatz flexibilisiert und bestehende Hürden abgebaut werden, die den Apotheken eine Fachkräftegewinnung erschweren“, heißt es. Ferner will das Bundesgesundheitsministerium die Eingliederung von Fachkräften erleichtern, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben.
Was ist konkret geplant?
Neben den erleichterten Personaleinsatzmöglichkeiten bei Zweig- und Filialapotheken ist geplant, dass PTA und Approbierte aus dem Ausland bereits während des Anerkennungsverfahrens wie Auszubildende für pharmazeutische Tätigkeiten eingesetzt werden können. Neben der Bekämpfung des Fachkräftemangels soll dies dazu dienen, Berufserfahrung in deutschen Apotheken zu erlangen, heißt es in der Begründung. Da sie somit nur unter Aufsicht in der Apotheke tätig sein können, sei ein entsprechender Einsatz verhältnismäßig und unter Gesichtspunkten der Patientensicherheit vertretbar.
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Außerdem sollen Apotheker*innen, die ihre Prüfung außerhalb Deutschlands bestanden haben, künftig auch selbst Apotheken gründen dürfen. Bislang konnten sie nur bestehende übernehmen.
CTA und Pharmakanten in die Apotheke
Als weitere Maßnahmen soll künftig „anderes nicht-pharmazeutisches Personal der Apotheke mit geeigneter Ausbildung und Kenntnissen“ bestimmte unterstützende Tätigkeiten in der Apotheke übernehmen können. Bislang ist das laut Apothekenbetriebsordnung Apothekenhelfer*innen, Apothekenfacharbeiter*innen, pharmazeutisch-kaufmännische Angestellten (PKA) sowie Personen, die sich in der PKA-Ausbildung befinden, vorbehalten. Laut Begründung können künftig je nach Tätigkeit zum Beispiel Pharmakanten oder chemisch-technische Assistent*innen (CTA) entsprechend eingesetzt werden.
Da letztere aber im öffentlichen Dienst (zum Beispiel in Kliniklaboren) oder in der Industrie deutlich bessere Verdienstmöglichkeiten haben, dürfte aber sehr fraglich sein, ob sie für Hilfstätigkeiten und ein Gehalt knapp über Mindestlohn für einen Job in der Apotheke zu haben sind. So werden beispielsweise CTA im öffentlichen Dienst mindestens zwischen E6 und E9 eingestuft. Im Tarifvertrag des Bundes und der Kommunen bedeutet E6 ein Einstiegsgehalt von 3.042,04 Euro. PKA erhalten derzeit laut Gehaltstarifvertrag 2.587 Euro in der höchsten Stufe (ab dem 14. Jahr), Einsteiger*innen verdienen 2.156 Euro. Bei über 12.000 Jobangeboten allein in Bayern, die das Portal Stepstone listet, dürften CTA auch kein Problem haben, besser bezahlte Stellen, als in der Apotheke zu finden.
4 Kommentare
ryCxTukUfYabBRc
von bJVtnTWCcBXYluy am 19.06.2024 um 21:24 Uhr
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JKVkoQnbSTzIO
von mgohclEdxjvJW am 19.06.2024 um 20:52 Uhr
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Lauterbach
von Karl Friedrich Müller am 14.06.2024 um 13:00 Uhr
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AW: Lauterbach
von Thomas Kerlag am 14.06.2024 um 22:17 Uhr
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