Ersatzkassen

Erstmals Antibiotika-Ausschreibung nach ALBVVG-Regelungen

Berlin - 13.05.2024, 16:45 Uhr

Nicht für alle Wirkstoffe konnten EU-Hersteller gefunden werden. (Foto: IMAGO / Halfpoint Images)

Nicht für alle Wirkstoffe konnten EU-Hersteller gefunden werden. (Foto: IMAGO / Halfpoint Images)


Unter Federführung der Techniker Krankenkasse wurden erstmals Rabattverträge für Antibiotika nach den Regelungen des Lieferengpassgesetzes ausgeschrieben und bezuschlagt. Das heißt, es sollten insbesondere auch Wirkstoffproduzenten in der EU berücksichtigt werden – nicht immer ging das aber.

Mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) soll auch die deutsche und europäische Wirkstoffherstellung angekurbelt werden. Das Ende Juli 2023 in Kraft getretene Gesetz sieht dabei unter anderem vor, dass bei Rabattvertragsausschreibungen für patentfreie Antibiotika ein Los auch die europäische Produktion berücksichtigen muss.

Wie die Techniker Krankenkasse (TK) am Freitag vergangener Woche mitteilte, haben unter ihrer Federführung die Ersatzkassen Barmer, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse (KKH), Handelskrankenkasse (hkk) und Hanseatische Krankenkasse (HEK) erstmals Rabattverträge für Antibiotika nach den ALBVVG-Regelungen ausgeschrieben und bezuschlagt. Allerdings gab es nicht für alle Lose auch einen EU-Wirkstoff.

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Konkret ging es um acht Antibiotika-Wirkstoffe. Es waren jeweils drei Zuschläge vorgesehen, einer davon sollte einem Hersteller mit europäischer Wirkstoffproduktion vorbehalten sein. „Eines der umsatzstärksten Antibiotika haben wir in der jetzigen Ausschreibung aus europäischer Produktion bezuschlagt“, sagte Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK, aber es sei eben nicht für alle ein EU-Wirkstoff angeboten worden.

„Um die Liefersicherheit zu stärken, setzen die Ersatzkassen weiterhin gezielt auf das Mehrpartnermodell, bei dem bis zu drei Bieter pro Wirkstoff zum Zug kommen“, so Ballast. Auf diese Weise stünden bei einem möglichen Ausfall Alternativen zur Verfügung.

Die neuen Verträge laufen für das Jahr 2025 und 2026. Bis zum Vertragsstart müssen die bezuschlagten Hersteller die mehrmonatige Bevorratung vorweisen können.


Deutsche Apotheker Zeitung
redaktion@daz.online


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