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Anpassung des Apothekenhonorars
BVDAK unterstützt Klage der Freien Apothekerschaft
Die Freie Apothekerschaft verklagt die Bundesrepublik Deutschland. Sie fordert eine Anpassung des Fixums auf 14,14 Euro und eine regelmäßige Weiteranpassung im Zweijahresrhythmus. Rückendeckung bekommt sie dafür vom Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen.
Die Freie Apothekerschaft (FA) hat am 9. April, wie angekündigt, eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Gegenstand ist die aus Sicht der FA unrechtmäßige Nichtanpassung des Apothekenhonorars. Sie sieht einen Anspruch auf Änderung des § 3 Abs. 1 Satz 1 Arzneimittelpreisverordnung. Das teilte die FA am heutigen Montag in einer Pressemitteilung mit.
Anpassung des Fixums auf 14,14 Euro
Die erste Vorsitzende des Vereins Daniela Hänel sieht in der Klage vor allem ein Signal an die Politik, unabhängig von dem ungewissen Ausgang des Rechtswegs: „Wie auch immer das Verfahren ausgeht: Es ist ein Moment für die Apotheken, der in die Geschichte eingehen wird. Jahrelang hat eine finanzielle Abkoppelung der Apotheken von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung stattgefunden infolge der fehlenden Anpassung des Fixhonorars an die Kostenentwicklung der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung. Mit der Klage setzen wir ein Zeichen gegen die langjährige Untätigkeit der Politik und die fehlende Anerkennung.“
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Die Klage stützt sich auf ein Gutachten von Prof. Andreas Kaapke, das im Auftrag der FA erstellt worden war. Kaapke hat unter Berücksichtigung von Inflation und Mehraufwand bei einem prozentualen Aufschlag von 20 Prozent ein notwendiges Fixum von 14,14 Euro ermittelt. Eine mögliche Anpassung soll im Anschluss regelmäßig alle zwei Jahre überprüft werden.
BVDAK unterstützt Klage
Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) stellt sich hinter die Klage und die Forderungen der Freien Apothekerschaft, teilte der Verband am heutigen Montag in einer Pressemitteilung mit. Die FA sei der „sichtbare Protest der Basis gegen eine oft visionslose und rückwärtsgewandte Standespolitik“, sagte der BVDAK-Vorsitzende Stefan Hartmann am heutigen Montag in einer Pressemitteilung.
Auch wenn er sich zurückhaltend hinsichtlich der juristischen Erfolgsaussichten zeigte, machte der BVDAK deutlich, dass die Klage ein notwendiger Schritt sei, nachdem die Bemühungen der ABDA bisher nicht zu konstruktiven Lösungen in der Frage der Apothekenhonorierung geführt hatten: „Bisher hat sich auf dem Verhandlungsweg zwischen den beteiligten Bundesministerien und der ABDA, unserer Standesvertretung, nichts Erkennbares getan. Auf den Deutschen Apothekertag 2023 zurückblickend verwundert dies kaum: Per Video zugeschaltet wich der Gesundheitsminister den Argumenten der Kollegen aus, konkrete Zusagen zu einer angemessenen Honorierung unserer apothekerlichen Leistungen sind von ihm nicht zu erwarten“, sagte Hartmann.
Der BVDAK-Vorsitzende spricht sich ausdrücklich für eine „Erneuerung“ der ABDA aus, lehnt aber „Fundamentalblockaden“ gegen die aktuelle Standesvertretung ab.
1 Kommentar
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von Dr. Radman am 15.04.2024 um 18:03 Uhr
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