Zulassungen erhalten

DocMorris rollt CardLink aus

10.04.2024, 09:15 Uhr

(Foto: IMAGO / Gutschalk)

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Der niederländische Arzneimittelversender DocMorris hat das Rennen um das CardLink-Verfahren offenbar gewonnen. Wie das Unternehmen am heutigen Mittwoch mitteilt, hat es die benötigten Zulassungen von der Gematik erhalten. Der Roll-out der neuen Funktion in der App soll umgehend starten, heißt es.

Der vierte Einlöseweg fürs E-Rezept ist da. Nachdem vor einigen Wochen die Spezifikation für das sogenannte CardLInk-Verfahren veröffentlicht wurde, hat nun DocMorris die Produkt- und Anbieterzulassung abgeschlossen. Mit dem Rollout der neuen Funktion, die es erlaubt, E-Rezepte ortsunabhängig mit der Versichertenkarte abzurufen, will DocMorris umgehend starten.

Dass der niederländische Versender schnell mit einer Lösung auf den Markt kommt, ist wenig überraschend. Schließlich hat er das Verfahren mitentwickeln lassen. Dass es überhaupt einen vierten Einlöseweg neben der Gematik-App, dem Ausdruck des Tokens und Abruf mittels Stecken der eGK in der Apotheke gibt, ist allein den Bemühungen der Versandhändler zu verdanken, die sich bei der Stecklösung diskriminiert sahen und einen (neben der Gematik-App) weiteren volldigitalen Weg wollten. Zudem haben die Versender den großen Vorteil, dass bei ihnen alle benötigten Komponenten, also App, eHealth-CardLink und Software aus einer Hand kommen, was die Interoperabilität immens erleichtert. Zumal die Gematik nur Teile des Verfahrens spezifiziert hat. Lediglich der Weg vom Handy in die Apotheke ist festgelegt, der Rückweg nicht.

Sicherheit von der Gematik bestätigt

In der Mitteilung geht DocMorris auch auf das Thema Sicherheit ein. Mit der offiziellen Zulassung bestätige die Gematik die sicherheitstechnische und datenschutzrechtliche Eignung des E-Health-CardLink von DocMorris. Die im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) festgelegten Sicherheitsvorgaben seien umgesetzt und die Wirksamkeit durch unabhängige Gutachter bestätigt worden. 

Zudem verweist das Unternehmen darauf, dass die Sicherheitsmaßnahmen des eHealth-CardLink damit im Umfang deutlich über die Sicherheitsmaßnahmen der Vor-Ort-Lösung hinausgingen. Tatsächlich soll Missbrauch beim CardLink-Verfahren besser nachvollziehbar sein, als bei der Stecklösung. Bei letzterer werden nämlich keine Hinweise und Daten zu der Person protokolliert, die die eGK vorlegt. Bei CardLink soll hingegen nachvollziehbar sein, von welcher Handynummer der Zugriff erfolgt ist. Der Anbieter des eHealth-CardLink muss die vorhandenen Daten hinsichtlich möglicher Anomalien analysieren.

Apps sind der Knackpunkt

Allerdings gibt es Sicherheitsbedenken bezüglich der Apps. Diese sind nämlich nicht spezifiziert. Deswegen haben beispielsweise die Kassen die Spezifikation abgelehnt. Dass Bundesgesundheitsministerium und Gematik für den App-Teil keine Zulassung fordern, finden sie – wie auch die anderen Vertreter der Leistungserbringer in der Gematik – nicht angemessen, da hier jeder Apps entwickeln könne und niemand prüfe, was die Apps dann mit den Daten machen, erklärte eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes gegenüber der DAZ. „Es kann nicht sein, dass alles in der TI hochsicher und zugelassen sein muss und hier darf der freie Markt ohne Überprüfung einfach eine App anbieten.“

Das Bundesgesundheitsministerium hingegen hat noch einmal erklärt, dass ihm keine „offenen Fehler“ bekannt seien und dass es sich um eine „Übergangstechnologie“ handle.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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