Im Alleingang drückte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Cardlink-Spezifikationen durch – trotz der Sorgen und gegen den Willen der anderen Gematik-Gesellschafter. Die ABDA war „schockiert“ und wähnte, das BMG wolle den „Partikularinteressen“ einzelner Großkonzerne nachkommen.
Die Standesvertretung schrieb an die Mitglieder im Gesundheitsausschuss und verwies darauf, dass es „fahrlässig“ sei, in der E-Rezept-Einführungsphase einen vierten Einlöseweg zu ermöglichen, der „ungeprüften Smartphone-Apps von Drittanbietern einen direkten Zugang zur Telematikinfrastruktur gewährt“. Die App-Inhaber dürften dann ohne Anforderungen und Zulassung medizinische Daten transportieren.
Ähnlich sehen das auch die Kassen. Wie der GKV-Spitzenverband gegenüber der DAZ klarstellte, findet man es nicht angemessen „da hier jeder Apps entwickeln kann und niemand prüft, was die Apps dann mit den Daten machen“.
Jetzt warnt auch der Landesapothekerverband Niedersachsen vor Sicherheitslücken im Cardlink-Verfahren. „Der geplante Einlöseweg trägt definitiv nicht zu einer Verbesserung der Arzneimittelversorgung bei und gefährdet gravierend den Patientenschutz!“, sagte der Vorstandsvorsitzende Berend Groeneveld laut einer Pressemitteilung vom Mittwoch.
1 Kommentar
Wohl der Patienten !?
von ratatosk am 03.04.2024 um 18:22 Uhr
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