- DAZ.online
- News
- Digitales
- BSI hat Bedenken bei ...
Mit dem CardLink-Verfahren, das den ortsunabhängigen Abruf von E-Rezepten mittels Versichertenkarte ermöglicht, erhoffen sich vor allem die Versender ein Stück vom E-Rezept-Kuchen. Doch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat Bedenken. Das Verfahren entspreche nicht dem Stand der Technik.
Gefühlt warten alle auf CardLink – einige mit Ungeduld, andere mit Bange. Derzeit feilt die Gematik noch an der endgültigen Spezifikation. Steht diese, können alle, die das neue Verfahren mit Leben erfüllen wollen, ihre Zertifizierungen auf den Weg bringen. Nicht nur die Versender, sondern auch andere Player im Apothekenmarkt stehen in den Startlöchern. Bei dem Verfahren soll anstelle der PIN ein SMS-Code zum Einsatz kommen und zu verifizieren, dass die elektronische Versichertenkarte mit dem Handy des Versicherten verbunden ist.
Mehr zum Thema
Neben E-Rezept-Einlösung
Ein weiterer Anwendungsfall für das CardLink- Verfahren
eGK ohne Stecken und PIN
Wann kommt CardLink in die Apotheken vor Ort?
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hält davon offenbar nichts. Anders als früher bei den Banken, die mittlerweile SMS-Tan nicht mehr nutzen, sei die SMS beim CardLink-Verfahren zwar nicht als zweiter Faktor gedacht, trotzdem solle sie nur vorübergehend zum Einsatz kommen, erklärt das BSI gegenüber heise.online. Das BSI habe der Gematik empfohlen, „den Einsatz nur übergangsweise bis zur flächendeckenden Ausrollung der Gesundheits-ID in Betracht zu ziehen“, heißt es in dem Artikel. Zwar werde das Konzept für CardLink durch die Gematik spezifiziert, allerdings seien die „anwendungsbezogenen Anteile“, beispielsweise das Einlösen des E-Rezepts mittels CardlLink, „nicht direkt Teil der Regulierung“, ebenso wenig wie die zugehörigen Empfehlungen in den Implementierungsleitfäden, so ein BSI-Sprecher gegenüber dem Portal. Beides entspreche „nicht dem Stand der Technik“.
Karte und PIN, bis die Gesundheits-ID da ist
Das BSI rät dem Bericht zufolge daher, E-Rezepte mit der Gematik-App zu nutzen, also mit Karte und PIN, bis die Versicherten von ihren Krankenkassen eine Gesundheits-ID erhalten haben.
2 Kommentare
Gut, dass das BSI einen Blick drauf hat
von Rainer W. am 11.03.2024 um 10:00 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
War klar - Ministerium vom Karl
von ratatosk am 06.03.2024 um 8:43 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.