Auch bei Antibiotika für Kinder ist die Lage dramatisch. Hier konnten 73 Prozent der Befragten die Lieferengpässe nicht ausgleichen, 22 Prozent hingegen sagten, die Engpässe waren ausgleichbar.
Nicht sehr viel besser war laut Umfrage die Situation bei Psychopharmaka/Antidepressive und Antibiotika für Erwachsene. 62 beziehungsweise 45 Prozent kämpften hier mit Lieferengpässen, die sie nicht ausgleichen konnten. Bei den Psychopharmaka/Antidepressiva konnten 34 Prozent die Engpässe jedoch ausgleichen, bei den Antibiotika für Erwachsenen 52 Prozent.
Aber auch bei zahlreichen anderen Arzneimittelgruppen klagten die Apothekeninhaberinnen und -inhaber über Lieferengpässe, die sich nicht ausgleichen konnten: Cholesterinsenker (23 Prozent), Blutdruckmittel/-senker (19 Prozent), Magensäureblocker (18 Prozent) Arzneimittel zur Behandlung von Alzheimer, Demenz (18 Prozent), Immunglbulinpräparate (17 Prozent), Arzneimittel zur Behandlung von Krebserkrankungen (15 Prozent) und viele mehr.
Unzufriedene Kundinnen und Kunden
Da überrascht es nicht, dass 99 Prozent der Befragten sagen, dass sie hier einen erheblichen Mehraufwand haben. Ein Drittel stimmt sogar voll und ganz der Aussage zu, dass Kundinnen und Kunden wegen der Lieferengpässe unzufrieden sind und die auch am Apothekenteam auslassen, 30 Prozent stimmen dem eher zu.
Die Hälfte der Apothekeninhaber*innen gibt in diesem Zusammenhang an, dass die Lieferengpässe und der damit verbundene Arzneimittelaustausch auch zu Retaxationen führt. 17 Prozent stimmten der Aussage voll und ganz zu und 37 Prozent stimmten ihr eher zu.
Rezepturen nicht die Antwort
Rezepturen oder Defekturen sind dabei kaum eine adäquate Antwort auf die Engpässe. Nur sieben Prozent der Inhaber*innen gab an, dass man auf diese Weise im eigenen Labor den Engpässen begegnen würde. Sechs Prozent stimmten der Aussage voll und ganz zu, dies wäre für sie wirtschaftlich attraktiv, 81 Prozent stimmten ihr überhaupt nicht zu.
Dringlichkeitsliste nicht praktikabel
Um den Austausch bei Kinderarzneimitteln zu erleichtern, wurde mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz seit Mitte Dezember auch neue Regelungen über eine Dringlichkeitsliste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) möglich. Die ABDA hatte dies schon früh als „absolut unpraktikabel“ bezeichnet. Das zeigt auch die Umfrage: Nur sieben Prozent der Befragten gaben an, die Dringlichkeitsliste sei eher praktikabel. 60 Prozent stimmten dem überhaupt nicht zu, 33 Prozent stimmten dem eher nicht zu.
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