Die Sächsische Impfkommission (SIKO)
„Die Sächsische Impfkommission (SIKO) wurde erstmals 1991 als Beratergremium vom früheren Staatsminister für Soziales, Dr. Hans Geisler, berufen. Ihre Empfehlungen dienen dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS), der obersten Landesgesundheitsbehörde im Freistaat Sachsen, als Entscheidungsgrundlage für die öffentliche Empfehlung von Schutzimpfungen und anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe zum Schutze der Gesundheit nach § 20 Abs. 3 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG). […] So betont auch die Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO), dass ihre Empfehlungen keine unmittelbare rechtliche Wirkung entfalten, sondern vielmehr die obersten Landesgesundheitsbehörden für die Formulierung öffentlicher Impfempfehlungen zuständig sind.“
Quelle: Sächsische Impfkommission (SIKO), Stand: 08.11.2023 [3]
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.