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Das E-Rezept findet langsam aber sicher immer stärkere Akzeptanz – damit aber gibt es auch immer wieder neue Fragen rund um die elektronische Verordnung. Die ABDA reagiert nun auf den Aufklärungsbedarf und verschickt ab Montag in regelmäßigen Abständen einen Newsletter zum Thema. Informiert werden sollen aber nicht nur Apothekenteams, sondern auch interessierte Journalistinnen und Journalisten.
Die ABDA wird ab Montag kommender Woche etwa zweimal im Monat einen Newsletter speziell zu Fragen rund um das Thema E-Rezept verschicken. Beleuchtet werden sollen Entwicklungen und Neuigkeiten, wie es in einer Mitteilung im Newsroom der Standesvertretung am Freitag heißt.
Die flächendeckende Einführung des E-Rezeptes nehme an Fahrt auf und die Apotheken sind bereits seit dem Herbst 2022 E-Rezept-ready, heißt es in der Mitteilung. Auch wenn die Einführung bislang eher schleppend vorangehe, würden mit der flächendeckenden Umsetzung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) seit Juli 2023 immer mehr E-Rezepte bedient. Dadurch gebe es in den Apothekenteams immer wieder neue Fragen. Der Newsletter richtet sich aber ganz offensichtlich auch an interessierte Journalistinnen und Journalisten, hier bestehe auch „ein erhöhter Aufklärungsbedarf“.
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Das hat wohl auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) schon erkannt. Auf ihrer Webseite läuft bereits seit einiger Zeit in den Praxisnachrichten eine Serie zum Thema E-Rezept. Im jüngsten Teil wird erklärt, wer das E-Rezept ausstellen und signieren darf.
Der E-Rezept-Newsletter der ABDA kann hier abonniert werden.
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