Direkt bei der Krankenasse

VDARZ warnt vor Doppeltabrechnungen

Berlin - 11.08.2023, 16:45 Uhr

Keine gute Nachricht, wenn bei der Abrechnung etwas schiefläuft. (Foto: imago images / Kirchner-Media)

Keine gute Nachricht, wenn bei der Abrechnung etwas schiefläuft. (Foto: imago images / Kirchner-Media)


Der Fall einer Doppeltabrechnung hat den Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren (VDARZ) auf den Plan gerufen: Die betroffene Apotheke wollte ihre E-Rezepte direkt abrechnen und hatte dazu ein gesondertes Institutionskennzeichen beantragt. Allerdings lief bei der Sache etwas schief. Der VDARZ befürchtet, dass den Schaden wegen der Überprüfung durch den Kostenträger nicht nur die Apotheke selbst tragen muss – sondern auch das eigentlich für sie tätige Rechenzentrum und dessen Kunden.

Der Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren (VDARZ) warnt vor Doppeltabrechnungen bei der Direktabrechnungen von E-Rezepten. Das geht aus einem Schreiben an seine Mitglieder vom Freitag hervor. „Das unter unserer Mitwirkung entstandene System der etablierten und störungsfreien Abrechnung gegenüber den Kostenträgern ist einer der Pfeiler des wirtschaftlichen Erfolgs Ihrer Apotheke“, heißt es darin. Man wolle daher „Kunden auf mögliche Gefahren für eine reibungslose Abrechnung hinzuweisen“.

Anlass ist der Fall eines Apothekers, der seine E-Rezepte über CGM Lauer und Scanacs abrechnen wollte und dafür ein weiteres Institutionskennzeichen beantragt hatte. Wie der Branchendienst „Apotheke Adhoc“ am Dienstag berichtete, habe die Stornierung der E-Rezepte für das eigentlich beauftragte Rechenzentrum offenbar nicht funktioniert, wodurch es zu Doppeltabrechnungen kam. Aufgefallen war das der AOK.

Mehr zum Thema

Laut dem VDARZ sei die Apotheke nun nicht nur mit der Retaxierung des Rezepts konfrontiert, sondern auch damit, dass der Kostenträger sich die Frage stellen könnte, „ob eine beabsichtigte Systematik der Doppeltabrechnung“ vorliege. Zudem könnte auch die Gesamtrechnung des für die Apotheke tätigen Rechenzentrums angezweifelt und zurückgewiesen werden. Die in jedem Fall stattfindende umfassende Prüfung der Gesamtabrechnung wäre wegen des Aufschubs der Auszahlung mit „erheblichem finanziellem Schaden für das Apotheken-Rechenzentrum und damit letztlich auch für die Kunden verbunden“.

Man befinde sich diesbezüglich mit dem Vorstand des Bundesverbands Deutscher Apotheken-Softwarehäuser (ADAS) im Austausch. Über die Ergebnisse soll in einem Video-Call Auskunft gegeben werden.


Matthias Köhler, DAZ-Redakteur
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.