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Änderungsanträge zum ALBVVG
Keine Präqualifizierung für apothekenübliche Hilfsmittel mehr
Ende der Woche könnte das Engpassgesetz (ALBVVG) im Bundestag verabschiedet werden. Die eine oder andere Forderung der Apothekerschaft ist in den Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen tatsächlich aufgegriffen worden. So soll beispielsweise für apothekenübliche Hilfsmittel keine Präqualifizierung mehr erforderlich sein.
Das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) befindet sich in den letzten Zügen. Am Mittwoch (21. Juni) wird es im Gesundheitsausschuss des Bundestags abschließend beraten. Der Ausschuss erstellt sodann eine Beschlussempfehlung fürs Plenum. Der Bundestag könnte das Gesetz dann ebenfalls noch diese Woche verabschieden – möglicherweise am Freitag.
Die Hoffnung der Apothekerschaft, dass sich im parlamentarischen Verfahren noch die eine oder andere Verbesserung ergeben könnte, war berechtigt. So sollen den Änderungsanträgen zufolge, die der Redaktion vorliegen, unter anderem Nullretaxationen wegen fehlender Dosierungsangaben künftig nicht mehr möglich sein. Eine entsprechenden Retaxwelle der IKK Classic hatte erst am gestrigen Montag für Aufregung gesorgt. Die Kasse sieht sich offenbar berufen, Rezepte über selbst hergestellte Fiebersäfte für Kinder zu beanstanden, mit denen Apotheken die schlimmsten Engpässe abgemildert hatten, weil die Dosierung fehlt. Zudem sollen Apotheken, wenn Rabattverträge nicht eingehalten werden, künftig nur auf ihr Honorar verzichten müssen, den Einkaufspreis aber erstattet bekommen.
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Eine weitere für die Apotheken wichtige Änderung – die Länder hatten es bereits angeregt, die Regierungskoalition hat es nun aufgegriffen – für apothekenübliche Hilfsmittel soll künftig keine Präqualifizierung mehr notwendig sein. Lediglich für Hilfsmittel, deren Anpassung erweiterte handwerkliche Fertigkeiten erfordern, oder die nicht zum üblichen Betrieb einer Apotheke gehören, wie zum Beispiel Blindenführhunde, sollen Apotheken die Präqualifizierung künftig noch beantragen müssen. Welche Hilfsmittel das im Einzelnen sind, sollen die Kassen gemeinsam mit dem Deutschen Apothekerverband festlegen.
Begründet wird dieser Schritt damit, dass die Apothekenbetriebsordnung bereits zahlreiche Vorgaben hinsichtlich der Räumlichkeiten und des Personals zur Versorgung und Beratung von Patient:innen macht, u.a. über den Umgang mit Medizinprodukten, zu denen auch Hilfsmittel gehören. Zudem seien die Ausbildungen des pharmazeutischen Personals umfangreich und jeweils bundesrechtlich einheitlich geregelt. Sie umfassten auch die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Umgang mit Medizinprodukten. Das Personal in öffentlichen Apotheken besitze entsprechend die notwendigen Kenntnisse und Erfahrung bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten im Umgang mit Hilfsmitteln. Der Verzicht auf ein Präqualifizierungserfordernis für Apotheken diene zudem der Entbürokratisierung im Gesundheitswesen durch Vermeidung von Doppelprüfungen, heißt es in der Begründung.
700 Euro gespart pro Apotheke
Die Regierungskoalition geht davon aus, dass öffentliche Apotheken grundsätzlich durch den Wegfall des Präqualifizierungserfordernisses Kosten einsparen können – 700 Euro pro Apotheke könnten es sein. Und auch die Kassen profitieren nach Meinung der Antragsteller, weil nämlich das Vorliegen einer Präqualifizierung nicht mehr geprüft werden muss.
1 Kommentar
700€ gespart?
von Karl Friedrich Müller am 20.06.2023 um 21:54 Uhr
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