Gutachten im auftrag des BVDAK

Dürfen Apotheken streiken?

München - 04.05.2023, 13:30 Uhr

Stefan Hartmann wollte von Morton Douglas wissen, welche Möglichkeiten Apotheken haben, sich zur Wehr zu setzen. (Foto: Fotografie Melanie Löffler)

Stefan Hartmann wollte von Morton Douglas wissen, welche Möglichkeiten Apotheken haben, sich zur Wehr zu setzen. (Foto: Fotografie Melanie Löffler)


Die Apotheken müssen auf sich aufmerksam machen, findet der Vorsitzende des Bundesverbandes deutscher Apothekenkooperationen, Stefan Hartmann. Doch welche Möglichkeiten haben sie eigentlich? Das hat der BVDAK von Rechtsanwalt Morton Douglas prüfen lassen. Das Ergebnis seines Gutachtens stellte dieser beim Kooperationsgipfel vor, der derzeit in München stattfindet.

Welche Möglichkeiten haben die Apotheken, die Öffentlichkeit auf ihre Situation aufmerksam zu machen? Diese Frage hat der Bundesverband deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) dem Rechtsanwalt Morton Douglas gestellt. Denn dass sie etwas tun müssen, steht für den BVDAK-Chef Stefan Hartmann außer Frage. Die beim DAV-Wirtschaftsforum vorgelegten Zahlen sprächen eine sehr deutliche Sprache. So kann es in seinen Augen nicht weiter gehen. „Wir müssen einfach auf unsere Situation aufmerksam machen. Wir müssen als Berufsstand sehr viel lauter und sichtbarer werden“, betont Hartmann.

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Von einem Streik, den Hartmann vor einigen Wochen noch als unvermeidbar erklärte, darf aber Douglas zufolge nicht die Rede sein. Denn bei einem Streik gehe es Arbeitnehmer gegen Arbeitgeber. Genau das will Hartmann aber nicht. Er will gemeinsam mit seinen Mitarbeiter:innen für eine Honorarerhöhung kämpfen, die zu großen Teilen in die Tariflöhne fließen soll, wie er kürzlich im DAZ-Interview erläuterte. Richtig sei daher, von einer Demonstration zu sprechen, erläutert Douglas. Von einer Demonstration für eine angemessene Vergütung. Er spreche bewusst von einer angemessenen Vergütung, nicht von einer höheren. Hier habe sich bei den Apotheken wirklich lange nichts getan. Die Gebührenordnung der Anwälte beispielsweise sei im selben Zeitraum mehrfach angepasst worden. „Von uns gibt es halt mehr im Parlament“, bemerkte der Jurist, der in der Freiburger Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen tätig ist.

Dass Apotheken im Zuge dieser Demonstration nur durch die Notdienstklappe bedienen, erachtet Douglas als rechtlich unproblematisch. Apotheken seien nur zur Dienstbereitschaft verpflichtet. „Es steht aber nirgends, dass sie dazu aufsperren müssen“, so Douglas. Die Apothekenbetriebsordnung schreibe nicht vor, wie viele Patient:innen in welcher Zeit bedient werden müssten. Klappendienst sei also möglich, zumindest für die meisten. Einschränkungen gebe es jedoch für Betriebsstätten mit „fiesen Mietverträgen“, die vorschreiben, dass die Apotheke offen sein muss. Douglas wies noch darauf hin, dass Sonderversorgung, wie Heim- oder Klinikversorgung, aufrechterhalten werden müsse. Er sieht aber grundsätzlich großen Spielraum und „spielt nun den Ball aus der rechtlichen Welt an die Apotheken zurück“. Sein Fazit: „Kann man machen, muss man aber medial gut begleiten.“

Diesen Ball nahm Stefan Hartmann auf. Er sieht in solch einer „Demonstration“ eine Chance für die Apotheken. Als Nächstes will er das Gutachten der Berufsöffentlichkeit zur Verfügung stellen. Zudem plant der BVDAK, ein Positionspapier verfassen. Man werde fünf Argumente aus Patientensicht formulieren und fünf in Richtung Gesundheitspolitik. Man müsse eine Story draus machen, so Hartmann. Und in Richtung der Standesvertretung sagte er: „Vielleicht wird der Druck ja so groß, dass sie sich dieser Idee auch annehmen.“

 


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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3 Kommentare

Wer will, findet Wege

von Rainer W. am 04.05.2023 um 13:59 Uhr

sehr gut.

Hoffentlich schafft es die ABDA, diese Erkenntnis in den Aktionsplan zu integrieren.

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Notdienste

von Luderchris am 04.05.2023 um 13:40 Uhr

Was ist, wenn die 17 Kammern die Notdienstbezirke um Faktor 3 vergrößern?

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Notdienste

von Apotheker am 04.05.2023 um 21:16 Uhr

Die Kammern unterliegen bei der Notdienstplanung der Weisungen der Landesministerien.

Das wird also nicht passieren!

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