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Änderungsantrag zum UPD-Gesetz geplant
Austauschregeln sollen vorläufig verlängert werden
Die Ampelregierung bewegt sich: Wie aus Koalitionskreisen zu hören ist, sollen die erleichterten Abgaberegeln der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung über einen Änderungsantrag zu einem Gesetzentwurf, der sich bereits auf der Zielgeraden findet, verlängert werden. Am kommenden Mittwoch soll der Gesundheitsausschuss den Antrag beraten.
Am morgigen Dienstag will die ABDA in der Bundespressekonferenz nochmal alles auffahren, um die drohende Regelungslücke zu verhindern: Der 7. April ist nämlich das Ablaufdatum der SARS-CoV2-Arzneimittelversorgungsverordnung, deren erleichterte Abgaberegeln den Apotheken und Patienten und Patientinnen fast drei Jahre lang das Leben erleichtert haben. Verordnete Arzneimittel, die nicht vorrätig oder lieferbar waren und sind, können seit April 2020 ohne Retaxgefahr ausgetauscht werden. Ein Instrument, das sich in Zeiten der Lieferengpässe als wahrer Segen entpuppt hat.
Derzeit plant das Bundesgesundheitsministerium zwar eine Fortsetzung einer abgespeckten Version dieser Erleichterungen – allerdings wird das entsprechende Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) erst im Sommer in Kraft treten können.
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Die ABDA forderte schon vergangene Woche, dass der Gesetzgeber tätig werden müsse, um die Regelungslücke zu schließen. Anderenfalls würden ab Ostern wieder die alten strengen Austauschregeln des § 129 SGB V und des Rahmenvertrages gelten – ein nicht lieferbares Rabattvertragsarzneimittel könnte damit beispielsweise nicht mehr ohne Retaxgefahr ausgetauscht werden. Damit drohe ein Versorgungschaos, so die ABDA. Für den morgigen Dienstag hat die Standesvertretung daher in die Bundespressekonferenz geladen, um der Dringlichkeit ihres Anliegens nochmals Nachdruck zu verleihen.
Wie nun aus Koalitionskreisen zu hören ist, ist der eindringliche Appell der Apotheker in der Ampel angekommen. Konkret soll es einen Änderungsantrag zum „Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ geben. Mit dem Gesetz soll die Unabhängige Patientenberatung (UPD) neu strukturiert werden – und es ist bereits recht weit im Gesetzgebungsverfahren fortgeschritten. Diese Woche Mittwoch steht die abschließende Beratung im Gesundheitsausschuss an, noch diese oder aber nächste Woche kann dann der Gesetzentwurf samt Änderungsantrag vom Bundestagsplenum beschlossen werden. Die nächste Bundesratssitzung ist am 31. März. Winken auch die Länder das Gesetz durch, ist eine rechtzeitige Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt also möglich.
Wie der Änderungsantrag genau aussieht, ist der Redaktion noch nicht bekannt. Die Zielrichtung ist aber klar: Die befürchtete Regelungslücke bis zum Inkrafttreten einer anderweitigen Regelung soll jedenfalls übergangsweise geschlossen werden.
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