Pressekonferenz und Protestaktionen geplant

Regelungslücke nach Ostern: ABDA erhöht den Druck

Berlin - 13.03.2023, 10:45 Uhr

Die erleichterten Abgaberegeln helfen aktuell vielen Apothekenteams beim Lieferengpassmanagement. Sie laufen aber bald aus. (Foto: Schelbert)

Die erleichterten Abgaberegeln helfen aktuell vielen Apothekenteams beim Lieferengpassmanagement. Sie laufen aber bald aus. (Foto: Schelbert)


Die SARS-CoV2-Arzneimittelversorgungsverordnung, die Apotheken Freiheiten bei der Abgabe nicht vorrätiger Arzneimittel verschafft, wird in knapp vier Wochen auslaufen. Es ist zwar eine Nachfolgeregelung geplant, doch diese soll enger gefasst sein und wird vor allem erst im Sommer in Kraft treten können. Ab Ostern werden die Apotheken daher Probleme haben, ihre Kunden angesichts der weiter bestehenden Engpässe zu versorgen. Die ABDA erhöht nun den Druck auf die Politik, um die Regelungslücke zu schließen – auf eine Friedenspflicht mit den Kassen kann sie nicht hoffen.

Das Problem ist seit längerem bekannt – doch jetzt kommt es bedrohlich näher. Karfreitag, der 7. April, ist der letzte Tag für die Pandemie-Sonderregelungen. Nur vereinzelt gibt es noch Übergangsregelungen. Auch die SARS-CoV2-Arzneimittelversorgungsverordnung wird nach fast drei Jahren außer Kraft treten. Und das ist für Apotheken ein echtes Problem. Auch wenn die Verordnung eigentlich eingeführt wurde, um unnötige Kontakte während der Corona-Pandemie zu vermeiden, leisten die erleichterten Abgabe­regeln derzeit vor allem große Dienste beim Management von Engpässen. 

Zwar plant Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Arzneimittel-Lieferengpass­bekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) eine Nachfolgeregelung. Nach den derzeitigen Plänen gesteht diese den Apotheken aber weitaus weniger Freiheiten zu und tritt zudem frühestens im August in Kraft. Damit würden ab Ostern wieder dieselben rigiden Regeln beim Austausch gelten wie vor der Pandemie. Für Apotheken wie für Patienten dürfte dies erhebliche Probleme mit sich bringen – daher stellt sich die Frage, wie diese abgewendet werden könne.

Einer Verlängerung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung erteilte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bereits vor einiger Zeit eine Absage. Hier verweist man auf § 5 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 IfSG, der besagt, dass bestimmte Verordnungen, die das BMG während der Pandemie erlassen hat, spätestens am 7. April 2023 auslaufen – so auch die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung. Eine Verlängerung sei damit nicht möglich.

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Zum anderen könnte man sich aber auch mit den gesetzlichen Krankenkassen darauf einigen, dass bis zum Inkrafttreten des ALBVVG im Rahmen einer Friedenspflicht die erleichterten Abgaberegelungen beibehalten werden, ohne dass die Apotheken Retaxationen zu befürchten haben.

Bei der ABDA setzt man aber eher auf eine gesetzliche Regelung als auf eine Einigung mit den Kassen. Auf Anfrage erklärte ein Sprecher: „Die ABDA wird in den kommenden Tagen den Druck noch weiter erhöhen und sich vor allem beim Gesetzgeber dafür einsetzen, dass die entstehende Regelungslücke kurzfristig zu schließen ist. Wir werden dabei auch deutlich zum Ausdruck bringen, wer die politische Verantwortung trägt, dass die Patienten in vielen Fällen nicht unbürokratisch versorgt werden können.“

Wie die gesetzliche Lösung konkret aussehen könnte, lässt die ABDA offen. Wer es wirklich will, könnte auf die Schnelle vermutlich ein Gesetz finden, das sich als Omnibus für einen Änderungsantrag im Sinne der ABDA nutzen lässt. So wurden etwa auch die COVID-19-Impfungen im Rahmen des Energiepreisbremsegesetzes verstetigt. Fraglich scheint eher, ob ein schneller Konsens im Bundestag zu finden ist. 

Keine Einsicht bei den Kassen zu erwarten

Der ABDA-Sprecher macht aber deutlich: „Eine gesetzliche Regelung ist besser als eine Neuverhandlung des Rahmen­vertrags mit den Krankenkassen oder die Selbsterklärung einzelner Krankenkassen. Die Apotheken benötigen Rechtssicherheit inklusive Retaxsicherheit. Zudem besteht angesichts der aktuellen Äußerungen und Stellungnahmen der Krankenkassen auch in dieser Frage keine Aussicht auf Einsicht.“

Und damit liegt die ABDA offenbar richtig. Auf Anfrage verweist der GKV-Spitzenverband auf seine Stellungnahme zum ALBVVG, in der auch die dort vorgesehenen deutlich abgespeckten erleichterten Abgaberegeln abgelehnt werden. Zur SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung heißt es aus der Pressestelle, dass „allein die Vermeidung von persönlichen Kontakten auch in Apotheken im Mittelpunkt dieser gesundheitspolitischen Maßnahme“ stand. Und weiter: „Bei einem Lieferengpass ist dies jedoch nicht das richtige Kriterium, da das eigentlich abzugebende Arzneimittel ja durchaus beim pharmazeutischen Unternehmer oder dem Großhandel verfügbar sein kann.“

ABDA macht die Medien mobil

Der Startschuss für den von der ABDA angekündigten Druck fällt morgen: Vergangene Woche erging an die „Redaktionen von Online, Print, Radio und Fernsehen“ eine Einladung zur Pressekonferenz am Dienstagvormittag sowohl in Berlin als auch im Livestream. Der Titel der Veranstaltung lautet: „Apothekerschaft warnt: Nach Ostern droht ein Versorgungschaos“, im Einladungstext heißt es: „Ab Ostern droht eine Regelungslücke, welche die Arzneimittelversorgung akut gefährdet. Die ABDA hat deshalb Vorbereitungen für zahlreiche politische Protestaktionen getroffen.“

Wie die weiteren Proteste aussehen, wie die Medien darüber berichten werden und was am Ende erreicht wird – darauf darf man gespannt sein.


Dr. Christine Ahlheim (cha), Chefredakteurin AZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


Kirsten Sucker-Sket
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

„Druck“?

von siggigold am 13.03.2023 um 12:48 Uhr

Wo bitte erhöht die Abda den Druck?
Wann merkt man endlich was nötig ist?

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