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Müssen Apotheken wegen eines Lieferengpasses ein Arzneimittel gegen ein Alternativpräparat austauschen, sollen sie dafür 21 Euro je Vorgang bekommen. Das fordert jetzt die ABDA und untermauert ihr Anliegen mit Zahlen.
Lieferengpässe dominieren derzeit den Alltag in deutschen Apotheken. Das Management kostet viel Zeit und damit Geld – 50 Cent Aufwandspauschale je Austausch bei einem vom BfArM dokumentierten Engpass, wie im Entwurf eines Lieferengpass-Gesetzes vorgesehen, sind vor diesem Hintergrund ein Affront, meint ABDA-Chefin Gabriele Regina Overwiening.
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Dass dieser Betrag zu gering ausfällt, sehen auch die Kolleginnen und Kollegen so. Doch viele vermissten eine klare Ansage ihrer Standesvertretung, was denn angemessen sei. Nun geht die ABDA in die Offensive: Sie fordert je Vorgang, bei dem ein von einem Lieferengpass betroffenes Arzneimittel gegen ein Alternativpräparat ausgetauscht werden muss, 21 Euro für die Apotheken. „Für das Management von Lieferengpässen sind selbst bei zurückhaltenden Schätzungen mindestens sechs Stunden pro Woche pro Apotheke nötig“, erläutert die Bundesvereinigung in einer Pressemitteilung vom heutigen Dienstag. „Der Gesamtstundenaufwand pro Jahr in allen 18.000 Apotheken beträgt 5,62 Mio. Stunden. Bei Arbeitgebervollkosten für pharmazeutisches Personal in Höhe von 75,91 Euro/Stunde ergeben sich Kosten in Höhe von 425 Mio. Euro pro Jahr.“ Im Jahr kalkuliert die ABDA mit etwa 20 Millionen Fälle, in denen die Apotheken eine Nichtverfügbarkeit dokumentieren müssen – daraus ergibt sich demnach ein Zuschlag von 21 Euro je Vorgang.
Nicht nur die mangelnde Wertschätzung für die Leistungen der Apotheken, die sich aus Sicht der ABDA-Präsidentin in den 50 Cent Aufwandsentschädigung ausdrücken, erzürnt den Berufsstand: Auch dass die erleichterten Austauschregeln aus der Pandemie künftig nur noch für solche Fälle gelten sollen, in denen ein vom BfArM gelistetes Arzneimittel betroffen ist, will die ABDA nicht akzeptieren. „Wir begrüßen, dass sich die Politik endlich den Lieferengpässen zuwendet“, sagt Overwiening der Mitteilung zufolge. Der vorgelegte Gesetzentwurf sei aber nicht geeignet, das Problem verlässlich und patientengerecht zu lösen. „Es fehlen Entscheidungsspielräume, die es den Apotheken rechtssicher ermöglichen, die Versorgung der Bevölkerung aufrechtzuerhalten, wie dies in den vergangenen Corona-Jahren möglich war. Der hohe Personalaufwand wird im Referentenentwurf nicht annähernd berücksichtigt. Hier muss dringend nachgebessert werden.“ Overwiening weiter: „Die Apotheken haben während der Corona-Pandemie immer wieder belegt, dass sie die Versorgung der Bevölkerung auch unter extremen Voraussetzungen verlässlich bewältigen. Für die Apotheken sind klare Rahmenbedingungen, mehr Bewegungsspielraum und ein angemessener Engpass-Ausgleich für den Mehraufwand zwingend erforderlich.“
2 Kommentare
endlich mal eine saubere Antwort !
von Thomas B am 28.02.2023 um 22:00 Uhr
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AW: endlich mal eine saubere Antwort
von Paul Baumann am 01.03.2023 um 11:25 Uhr
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