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Arzneimittelwerbung
Engpassgesetz soll auch für gleichberechtigten Pflichttext sorgen
Das „Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz“, dessen Entwurf seit dem heutigen Dienstag bekannt ist, soll das Management der derzeitigen Lieferengpässe erleichtern, vor allem aber künftigen Engpässen vorbeugen. Außerdem soll es sicherstellen, dass beim Pflichttext bei Arzneimittelwerbungen künftig Geschlechtergerechtigkeit herrscht.
Das Gesundheitswesen ist weiblich. In Apotheken arbeiten überwiegend Frauen und auch in der Ärzteschaft haben sie mittlerweile die Mehrheit. Sprich: Die Wahrscheinlichkeit, auf eine Apothekerin oder eine Ärztin zu treffen, ist deutlich höher als die, es mit einem männlichen Kollegen zu tun zu haben. Der Pflichttext in der Arzneimittelwerbung außerhalb der Fachkreise – „zu Risiken und Nebenwirkungen fragen sie ihren Arzt oder Apotheker“, den das Heilmittelwerbegesetz vorgibt, spiegelt das aber nicht wider.
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Noch nicht. Denn im heute vorgelegten Entwurf für ein „Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz“, ist neben zahlreichen anderen Gesetzesänderungen im Kontext mit Lieferengpässen auch eine Änderung des Heilmittelwerbegesetzes vorgesehen. Dort heißt es:
„In § 4 Absatz 3 Satz 1 des Heilmittelwerbegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3068), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juli 2022 (BGBl. I S. 1082) geändert worden ist, werden die Wörter „und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ durch die Wörter „und fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder fragen Sie in Ihrer Apotheke“ ersetzt.“
Somit sollen also künftig bei Risiken und Nebenwirkungen die Ansprechpartner nicht mehr nur Arzt und Apotheker sein, sondern Ärztin, Arzt und das ganze Apothekenteam.
Auch ABDA für genderkonformen Pflichttext
Der Änderungsvorschlag kommt nicht aus dem Nichts. Bereits Ende vergangenen Jahres hatte ein Bündnis aus Gesundheitsverbänden, darunter die ABDA, sich dafür eingesetzt, den Pflichttext zu ändern. Der bisherige passe nicht mehr zur Realität in den Praxen und Apotheken, denn dort arbeiten viele Frauen, begründeten sie dieses Ansinnen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach reagiert damals zustimmend auf den Vorstoß der Verbände für genderkonforme Formulierungen des Pflichttextes. „Ich wäre sehr dafür, wenn Ärztinnen ausdrücklich genannt würden. Es entspricht der Realität der Versorgung“, sagte der SPD-Politiker der „Bild“.
Und auch die Tatsache, dass die geplante Änderung mit dem eigentlichen Ansinnen des geplanten Gesetzes – Bekämpfung von Lieferengpässen und Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln – inhaltlich nichts zu tun hat, ist nicht ungewöhnliches. Man spricht in solchen Fällen von einem Omnibus. Nach demselben Verfahren wurde beispielsweise das künftige Schicksal der COVID-19-Impfungen geregelt, die mit dem ebenfalls sachfremden Gaspreisbremsegesetz in die Regelversorgung überführt wurden.
Davon, dass die geplante Änderung des Heilmittelwerbegesetzes schuld ist, dass die Fachwelt so lange auf das Engpassgesetz warten musste, ist wohl nicht auszugehen.
6 Kommentare
T O L L !
von Apotex am 15.02.2023 um 15:28 Uhr
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Das liegt daran..
von Dr. House am 15.02.2023 um 11:30 Uhr
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GEGENDERE USW
von Dr.Diefenbach am 15.02.2023 um 8:40 Uhr
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…oder fragen Sie in der Apotheke
von Holger Rummel am 14.02.2023 um 20:05 Uhr
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Das ist nicht Gendern; das ist Buckeln vor der Ärzteschaft
von Michael Reinhold am 14.02.2023 um 19:54 Uhr
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Ja, Geilomat...
von :IN am 14.02.2023 um 17:59 Uhr
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