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Unterstützung von Lauterbach
„Fragen Sie Ihre Apothekerin“ – ABDA für genderkonformen Pflichttext
Medizin und vor allem Pharmazie sind weiblich – nicht so der Pflichttext, den Arzneimittelhersteller angeben müssen, wenn sie für ihre Produkte außerhalb der Fachkreise werben. Ein Bündnis aus Gesundheitsverbänden will das jetzt ändern. Mit dabei ist auch die ABDA. Minister Lauterbach unterstützt die Forderung.
„Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ – diesen Hinweis müssen Arzneimittelhersteller laut § 4 Abs. 3 Heilmittelwerbegesetz (HWG) gut lesbar und von den übrigen Werbeaussagen deutlich abgesetzt und abgegrenzt angeben, wenn sie für ihre Produkte außerhalb der Fachkreise werben wollen. Dieser wörtlich festgeschriebene Pflichttext passt aus der Sicht einiger Gesundheitsverbände nicht mehr zur Realität in den Praxen und Apotheken, denn dort arbeiten viele Frauen. Das Bündnis, dem sich auch die ABDA angeschlossen hat, fordert jetzt, diesen Hinweis zu modifizieren.
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„Die gesetzlich vorgegebene Formulierung passt nicht mehr in die Zeit“, sagt etwa der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Montag). Er betont, dass rund die Hälfte der Ärzteschaft weiblich sei. Unter den Beschäftigten öffentlicher Apotheken seien fast 90 Prozent Frauen, unterstreicht auch die Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Gabriele Regina Overwiening. „Ein rein männlicher Sprachgebrauch kann da keineswegs als eine faire Sprachpraxis bewertet werden“, kritisierte sie.
Overwiening will Herstellern die Wahl lassen
Der Pflichttext sollte durch eine neutrale und dennoch leicht verständliche Formulierung ersetzt werden, fordert Reinhardt. Und die Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbunds, Christiane Groß, schlägt vor, den Hinweis anstelle der männlichen Berufsbezeichnungen durch „... oder fragen Sie in Ihrer ärztlichen Praxis oder Apotheke nach“ zu ergänzen. ABDA-Chefin Overwiening spricht sich für eine gesetzliche Lösung aus, bei der mehrere Varianten erlaubt sind: So könnten „Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihre Apothekerin“, „Fragen Sie Ihren Arzt oder Ihre Apothekerin“ und „Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Apotheker“ erlaubt sein.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach reagiert zustimmend auf den Vorstoß der Verbände für genderkonforme Formulierungen des Pflichttexts. „Ich wäre sehr dafür, wenn Ärztinnen ausdrücklich genannt würden. Es entspricht der Realität der Versorgung“, sagte der SPD-Politiker der „Bild“ (Dienstag).
6 Kommentare
"Zu Risiken und Nebenwirkungen...
von Elli Heisterkamp am 11.01.2023 um 23:47 Uhr
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Ich finde es gut!
von Widmann am 28.12.2022 um 9:04 Uhr
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Bald 100% weiblich
von R. Wenz am 27.12.2022 um 21:35 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Gendern
von Mahe am 27.12.2022 um 19:49 Uhr
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Zu Risiken und Nebenwirkungen ...
von Bernhard Winters am 27.12.2022 um 17:49 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das reicht. Weitermachen, wir haben wichtigere Dinge!
von Uwe Hansmann am 27.12.2022 um 11:36 Uhr
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