DAZ-Tipp: Neue Regeln für PTA ab 1. Januar 2023

Was dürfen PTA ab dem neuen Jahr – und was noch immer nicht?

Berlin - 22.12.2022, 14:30 Uhr

Unter bestimmten Voraussetzungen können PTA im neuen Jahr aus der Beaufsichtigung entlassen werden. Was genau dürfen sie dann? Und wie aufwendig ist der Prozess für die Apothekenleitung? (Foto: Schelbert)

Unter bestimmten Voraussetzungen können PTA im neuen Jahr aus der Beaufsichtigung entlassen werden. Was genau dürfen sie dann? Und wie aufwendig ist der Prozess für die Apothekenleitung? (Foto: Schelbert)


Vor drei Jahren wurde es beschlossen, zum 1. Januar 2023 tritt es in Kraft: das neue PTA-Berufsgesetz. Der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte eigentlich vor, mit dieser Reform den PTA-Beruf zu stärken und aufzuwerten. Doch wie gestärkt können PTA wirklich ins neue Jahr starten? Rechtsanwalt Timo Kieser gibt in der aktuellen DAZ einen Überblick.

2019 war das Jahr bevor Corona alle Kräfte des Bundesgesundheitsministeriums band. Damals zeigte sich der damalige Bundesgesundheitsminister höchst aktiv auf vielen Feldern. Unter anderem wollte er das PTA-Berufsbild modernisieren und die Ausbildung an die geänderten Anforderungen im Apothekenalltag anpassen. Die bestehenden Regelungen waren doch recht angestaubt. Einfach war der Gesetzgebungsprozess nicht. Zunächst ging es darum in der Großen Koalition auf einen Nenner zu kommen – und dann mussten auch noch die Länder mitziehen. Vor allem um die Dauer der Ausbildung und die Kompetenzerweiterungen wurde gerungen. Bei der Ausbildungszeit blieb am Ende alles beim Alten. Und man entschied, das zumindest erfahrene PTA unter bestimmten Voraussetzungen mehr Verantwortung im Apothekenbetrieb übernehmen können.

Für die Reform wurde ein ganz neues Gesetz geschaffen: das PTA-Berufsgesetz (PTAG). Zudem wurde die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung aufgefrischt und die Apothekenbetriebsordnung an einigen Stellen geändert. Am 1. Januar 2023 ist es nun so weit: Das neue PTAG tritt in Kraft. Welche Änderungen bringt das für den Apothekenalltag mit sich – und was bleibt gleich? Vor allem: Werden PTA durch die Reform wirklich gestärkt?

Die neue Rechtslage und ihre praktischen Folgen stellte Timo Kieser, Rechtsanwalt bei Oppenländer Rechtsanwälte in Stuttgart, in der neuen DAZ dar. Sein Fazit: Die Stärkung der Stellung von PTA ist überschaubar. Dafür kommt auf Apothekenleiter:innen, die künftig von der Möglichkeit, PTA ohne Beaufsichtigung einzusetzen, Gebrauch machen wollen, ein erheblicher organisatorischer und dokumentarischer Aufwand zu.

Lesen Sie hier den gesamten Text in der DAZ 2022, Nr. 51, S. 16.

Korrektur: Jens Spahn gehört natürlich nicht der SPD an, wie hier ursprünglich zu lesen war. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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