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Kurz- und mittelfristiger Ansatz
So will Lauterbach Lieferengpässe bekämpfen
Bundesgesundheitsminister Lauterbach sagt Lieferengpässen den Kampf an. Im Visier hat er unter anderem die Rabattverträge, die er für das Dilemma mitverantwortlich macht. Um die reine Ökonomie zugunsten der Versorgungssicherheit zu beschränken, will er unter anderem am europäischen Vergaberecht rütteln. Zudem gibt Lauterbach jetzt bei der Cannabis-Legalisierung Gas.
Billig, billiger, nicht lieferbar: Die Rabattverträge tragen aus Sicht von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dazu bei, dass derzeit viele Arzneimittel – insbesondere Generika – knapp oder gar nicht mehr zu bekommen sind. Das kann so nicht weitergehen, findet der Minister, und plant jetzt die Ökonomie-Bremse, um die Versorgungssicherheit wieder zu verbessern. Ob Fiebersäfte, Brustkrebsmittel oder Blutdrucksenker: „Das sind Lieferengpässe, die wir nicht dulden können.“
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Aktuell bereite er ein Gesetz vor, mit dem Ziel, den Krankenkassen ein Stück weit den Druck zu nehmen, bei der Wahl ihrer Rabattpartner immer den billigsten Anbieter zu bevorzugen. Noch vor Weihnachten sollen die Eckpunkte zu diesem „Generikagesetz“ kommen. Ob dabei auch ein Verbot exklusiver Rabattverträge und eine Verstetigung der erleichterten Abgaberegeln für Apotheken im Raum stünden, dazu wollte Lauterbach sich nicht äußern.
Lauterbach und Habeck wollen an das europäische Vergaberecht ran
Gemeinsam mit Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) arbeite er zudem darauf hin, das europäische Vergaberecht so anzupassen, dass der Bezug von Wirkstoffen aus verschiedenen Regionen gefördert wird. Das, hofft der Minister, würde die Lieferkettensituation in ganz Europa entspannen und „davon würden auch wir profitieren“.
Er stehe zum Thema Lieferengpässe in engem Austausch mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Dort gibt es inzwischen einen Beirat, der solche Phänomene überwacht. Wichtig sei auch, zwischen Liefer- und Versorgungsengpässen zu unterscheiden, betonte Lauterbach. Denn oft stünden noch alternative Arzneimittel zur Verfügung, die statt des knappen Guts eingesetzt werden können.
BMG bastelt an Cannabis-Gesetz
Darüber hinaus sprach der Minister das Vorhaben an, Cannabis zu Genusszwecken freizugeben. Es deute sich an, dass „wir sehr gute Argumente benötigen werden, um die Kommission von dem Weg, den wir eingeschlagen haben, zu überzeugen“, sagte er. Zur Erinnerung: Als Lauterbach kürzlich seine Eckpunkte zur Cannabislegalisierung vorlegte, kündigte er an, sich zunächst mit der EU-Kommission austauschen zu wollen, ob dieser Plan aus ihrer Sicht mit EU-Recht vereinbar ist. Wie er jetzt bekannt gab, arbeite sein Ministerium jedoch entgegen der Ankündigung bereits an einem Gesetzentwurf, der auf den Eckpunkten basieren soll. Ein erster Entwurf soll bereits zum Ende des ersten Quartals 2023 fertig sein, schon zur Jahresmitte könnte sich dann erstmals der Bundestag damit befassen.
Lauterbach informierte zudem darüber, dass er ein europäisches Gutachten in Auftrag geben werde, das sich insbesondere zwei Fragen widmen soll: Ist mit dem Vorschlag, der jetzt auf dem Tisch liegt, das Ziel erreichbar, den Schwarzmarkt zurückzudrängen, die Qualität der Produkte zu sichern und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass der Konsum nicht steigt? Und trägt der Vorstoß dazu bei, Kinder und Jugendliche besser vor den Folgen des Konsums zu schützen als bisher? Lauterbach zeigte sich optimistisch: „Ich bin fest davon überzeugt, dass wir auf Grundlage der Wissenschaft darstellen können, dass die Legalisierung von Cannabis, wenn man das sauber macht, dazu führt, dass Kinder- und Jugendkonsum zurückgedrängt werden kann und gleichzeitig der Konsum in der Bevölkerung nicht steigt.“
2 Kommentare
falscher Ansatz unter falschen Voraussetzungen
von Thomas B am 30.11.2022 um 12:11 Uhr
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Lauterbach
von Karl Friedrich Müller am 29.11.2022 um 21:40 Uhr
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