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Änderungsantrag zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz
DAV und GKV-Spitzenverband sollen neue TI-Pauschale vereinbaren
Die Ampelfraktionen wollen die Finanzierung und Erstattung der TI-Komponenten für Apotheken und Ärzte umstellen: Sie sollen künftig eine monatliche Pauschale von den Krankenkassen erhalten. Eine zunächst kursierende Formulierungshilfe für einen entsprechenden Änderungsantrag zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz wurde aber nochmals umgestrickt.
Diese Woche Freitag wird der Bundestag den Entwurf des „Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung“ (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz) abschießend beraten und beschließen. Am morgigen Mittwoch wird sich der Gesundheitsausschuss des Bundestags noch mit einem umfassenden Paket von Änderungsanträgen befassen. Es ist davon auszugehen, dass die mittlerweile Ampel-intern abgestimmten Änderungen noch in das Gesetz einfließen.
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Einer der Anträge sieht vor, das bisherige Verfahren zur Erstattung der den Leistungserbringern durch die Ausstattung mit Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur (TI) sowie deren Betrieb entstehenden Kosten umzugestalten. Aktuell erhalten die Apotheken je nach Komponente einmalig oder quartalsweise eine Erstattung. Wofür es wann wie viel Geld gibt, ist für die Apotheken in der TI-Vereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband (DAV) geregelt. So wurden beispielsweise die Pauschalen für die Einrichtung und Ausstattung einmalig ausgezahlt. Auch die Betriebskosten für die Heilberufsweise werden per Einmalzahlung für die kommenden fünf Jahre beglichen. Dazu kommen quartalsweise ausgezahlte Betriebskostenpauschalen, mit denen unter anderem der Zugang zur TI abgegolten werden soll, sowie der „Erhalt der Funktionsfähigkeit zur Nutzung des elektronischen Rezepts“.
Neue Pauschale ab 1. Juli 2023
Nun stellen die Ampelfraktionen fest: „Die bisherigen Regelungen zu Einmalpauschalen haben sich nicht bewährt und sind auch langfristig mit Blick auf den vorgesehenen Anschluss einer Vielzahl von Leistungserbringergruppen an die Telematikinfrastruktur nicht mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit vereinbar.“ Es ist daher ein neues Finanzierungsmodell vorgesehen – und zwar in Form einer monatlichen TI-Pauschale. Diese sollen Vertragsärzte, Vertragszahnärzte und Apotheken ab dem 1. Juli 2023 von den Krankenkassen erhalten. Damit soll sowohl für die Kostenträger als auch für die Leistungserbringer Planungssicherheit geschaffen werden, heißt es in der Begründung zum Änderungsantrag.
Grundsätzlich sollen den Leistungserbringern die Kosten erstattet werden, die ihnen in der Festlegungs-, Erprobungs- und Einführungsphase der TI entstehen, sowie die erforderlichen Betriebskosten, die im laufenden TI-Betrieb entstehen. Sodann erhalten zwei neue Paragrafen (§ 378 und 379 SGB V) genaueres zu den Pauschalen für Ärzte und Apotheken.
Höhe der Pauschale verhandeln DAV und GKV bis 30. April ...
Anders als in einem ersten Entwurf für den Änderungsantrag vorgesehen, wird für die Berechnung der Pauschalen nun kein kompliziert anmutender Mechanismus vorgegeben. Vielmehr soll „das Nähere zur Höhe und zu den der Berechnung zugrunde zu legenden Komponenten und Diensten sowie zur Abrechnung der TI-Pauschale“ für die Apotheken zwischen DAV und GKV-Spitzenverband bis zum 30. April vereinbart werden. Für die Ärzte sind dazu die Partner des Bundesmantelvertrags aufgerufen.
... sonst entscheidet das BMG
Sofern diese Frist nicht eingehalten wird, soll in diesem Fall nicht die Schiedsstelle angerufen werden. Vielmehr „legt aufgrund der Bedeutsamkeit für die zügige Weiterentwicklung des Digitalisierungsprozesses des Gesundheitswesens das Bundesministerium für Gesundheit den Vereinbarungsinhalt fest“. Dafür hat es nochmals zwei Monate Zeit.
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