Während mit dem Legislativvorschlag nun also das Gesetzgebungsverfahren beginnt, hat sich die Pharmaindustrie bereits dazu zu Wort gemeldet. In einer gemeinsamen Pressemitteilung vom Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH), Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), von Pro Generika und dem Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) heißt es: „Eine Sonderabgabe für Arzneimittel-Hersteller zur Finanzierung einer vierten Reinigungsstufe für Kläranlagen wäre verfassungswidrig.“
Die Verbände berufen sich dabei auf ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Professor Udo Di Fabio. Eine solch einseitige Belastung der Arzneimittelhersteller hätte negative Auswirkungen auf die Patientenversorgung, heißt es zudem. Gesundheitsschutz sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – und entsprechend auch die Beseitigung von Arzneimittelrückständen aus dem Abwasser. „Warum ein systemrelevanter Sektor wie die pharmazeutische Industrie einseitig durch zusätzliche Kosten benachteiligt werden soll, obwohl Mikroverunreinigungen nachweisbar durch viele unterschiedliche Stoffgruppen hervorgerufen werden, ist nicht nachvollziehbar“, beklagen die Verbände. Arzneimittelwirkstoffe sollen laut den Verbänden nur einen geringen Anteil aller registrierten chemischen Stoffe ausmachen und würden auch nur in geringeren Mengen eingesetzt. Eine Umweltsonderabgabe würde deshalb zu einem diskriminierenden Modell für die Arzneimittelhersteller führen, befürchten sie. Die finanzielle Mehrbelastung könne gar dazu führen, dass wichtige Arzneimittel in Europa nicht mehr zur Verfügung stehen könnten.
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