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Hoffnung auf eGK-Abruf
E-Rezept-Rollout kommt nicht in Schwung
Der E-Rezept-Rollout dümpelt derzeit vor sich hin. Neuen Schwung könnte dem Vorhaben der Abruf der E-Rezepte via eGK verleihen – doch dieser Übermittlungsweg ist ins Visier der Datenschützer geraten. Der Ball liegt nun insbesondere beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Ob es von seinem Vetorecht Gebrauch macht oder die Übermittlung per Karte duldet, könnte für das Projekt von zentraler Bedeutung sein. Bald dürften die Würfel fallen.
Der E-Rezept-Rollout, der am 1. September in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein starten sollte, ist offenbar weitgehend verpufft. Insbesondere die Transportwege für den Token kristallisieren sich als zentrale Hürde heraus: Was erlaubt ist, gilt als zu kompliziert. Was in der Praxis funktioniert oder funktionieren könnte, ist aus datenschutzrechtlicher Sicht problematisch.
Die Konsequenz: Für Ärztinnen und Ärzte ist es derzeit nur wenig reizvoll, auf den E-Rezept-Zug aufzuspringen. Das lässt sich auch an den Zahlen der Gematik im TI-Dashboard ablesen: Stand heute (25. Oktober 2022) wurden demnach 478.595 elektronische Verordnungen eingelöst. Für einen echten Schub hat der Rollout in den zwei Bezirken nicht gesorgt, wie an der Verlaufskurve abzulesen ist.
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Das dürfte sich nach Einschätzung von Felix Litty, Geschäftsführender Apotheker der Apothekerkammer Schleswig-Holstein (AKSH), auch in näherer Zukunft nicht ändern, wenn es nicht gelingt, ein „niedrigschwelliges, alltagstaugliches, anwenderfreundliches und vor allem bei den Leistungserbringern auch akzeptiertes (Massen)Transportmedium für die Übertragung des Rezeptcodes“ zu etablieren, wie er auf Nachfrage gegenüber der DAZ erklärt.
Gemeint ist der Abruf der E-Rezepte via eGK, auf den auch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) ihre Hoffnung setzt. Während die KV Schleswig-Holstein bereits vor Start des Projekts einen Rückzieher machte, weil die Landesdatenschützerin das Weiterleiten des Tokens per E-Mail beanstandet hatte, blieb die KVWL zwar vorerst an Bord. KVWL-Vorstand Thomas Müller stellte aber eine ganz konkrete Forderung auf: „Wir erwarten von der Gematik, dem Bundesgesundheitsministerium und den Apothekenverwaltungssystem-Herstellern, dass das E-Rezept spätestens in drei Monaten mit der eGK übertragen und eingelöst werden kann. Das ist die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Einführung des E-Rezepts und nicht verhandelbar.“
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Diese Drei-Monats-Frist läuft Ende November aus. Und noch steht in den Sternen, ob und wann der Abruf des E-Rezepts via eGK kommt. Denn in Berlin regt sich Widerstand: Sowohl der Bundesdatenschützer Ulrich Kelber als auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sehen diesen Transportweg kritisch. Der Ball liegt nun insbesondere beim BSI – denn während der Bundesdatenschützer diesbezüglich nur Empfehlungen aussprechen kann, hat das Bundesamt ein Vetorecht. Aktuell laufen nach Angaben der Gematik noch „Gespräche auf der Arbeitsebene“, sagt eine Sprecherin der Redaktion. Wann eine Entscheidung fällt, ob das BSI diesen Übertragungsweg dulden wird oder nicht, ist ungewiss.
AVWL: Apotheken kommen mit dem E-Rezept gut zurecht
An den Apotheken dürfte das Projekt E-Rezept jedenfalls nicht scheitern: Ebenso wie Litty bekräftigt auch eine Sprecherin des Apothekerverbands Westfalen-Lippe (AVWL), dass man weiterhin in engem Austausch etwa mit den Berufsorganisationen der Ärzte und Zahnärzte sowie der Gematik stehe. Dass die AVWL-Geschäftsstelle pro Tag nur wenige Anfragen zum E-Rezept-Handling aus den Mitgliedsbetrieben erreichen, lasse zudem darauf schließen, dass „die Apotheken weitgehend gut mit dem E-Rezept zurechtkommen, zumal den Anfragen zufolge bisher keine grundlegenden Probleme aufgetreten sind“, teilt der Verband auf Anfrage mit. Die Schlüsselrolle beim Rollout kommt aber den ausstellenden ärztlichen und zahnärztlichen Praxen zu – und für diese könnte es von entscheidender Bedeutung sein, ob das BSI den Weg für den Abruf der E-Rezepte mittels eGK frei macht.
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