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Schiedsstellen-Entscheidung im Oktober
VZA-Appell: Herstellungspreis für parenterale Zubereitungen muss steigen
Bereits Ende August hat die Schiedsstelle neue Abschläge für Zytostatika-Grundsubstanzen festgelegt. Im Oktober steht noch eine Entscheidung zu den Arbeitspreisen für parenterale Zubereitungen an. Der Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker appelliert nun an die Schiedsstelle: Sie dürfe sie die Augen vor den realen Kosten der Herstellung nicht verschließen – eine wesentliche Erhöhung sei zwingend.
Die Schiedsstelle ist derzeit mit vielerlei Vereinbarungen beschäftigt, die eigentlich der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband miteinander aushandeln sollte. Doch die Selbstverwaltung von Apothekern und Krankenkassen kommt einfach nicht zusammen – auch nicht bei der Hilfstaxe. Ende August hat die Schiedsstelle – auf Antrag des GKV-Spitzenverbandes – bereits einen Beschluss gefasst: Er setzt die Abschläge für die Wirkstoffe Bortezomib sowie Cabazitaxel und für diverse Fertigarzneimittel fest. Schon dies ist ein Beschluss, der die herstellenden Apotheken hart trifft. Im Oktober steht nun eine weitere Entscheidung für die Schiedsstelle an: Der DAV will eine Anhebung der Arbeitspreise bei der Herstellung erreichen. Eigentlich wollte er eine gemeinsame Entscheidung zu beiden Punkten – doch so kam es nicht.
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Der Präsident des Verbands der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) Dr. Klaus Peterseim und Verbandsgeschäftsführerin Christiane Müller machen nun in einem Appell auf die Situation für die Zyto-Apotheken aufmerksam. Sie warnen vor den Folgen des aktuellen Schiedsspruchs und ermahnen die Schiedsstelle, bei ihrer nächsten Entscheidung, die realen Kosten für die Apotheken im Blick zu behalten.
Gemeinsames Ziel der Krankenkassen und der herstellenden Apotheken müsse es sein, für die onkologisch erkrankten Patientinnen und Patienten die Versorgung mit individuell hergestellten parenteralen Zubereitungen absolut verlässlich sicherzustellen, heißt es in dem Appell. Dazu bedürfe es ortsnaher resilienter Versorgungsstrukturen in den herstellenden Apotheken, um überhaupt nur ausreichend Wirkstoffe vorrätig zu haben, um die Therapien sodann bedarfsgerecht und ressourcenschonend, oft ad hoc, herzustellen und rechtzeitig zu den anwendenden Arztpraxen zu transportieren. „Die Notwendigkeit dessen hat uns die Pandemie deutlich vor Augen geführt; dies gilt in Zeiten laufender Lieferengpässe uneingeschränkt fort“.
Herstellungszuschlag seit mehr als zehn Jahren kaum verändert
Noch gebe es diese Strukturen – aber wie lange noch? Die VZA-Vertreter:innen zeigen auf, was die hoch spezialisierten Apothekenteams leisten – und das in kostenintensiven Reinräumen. Der „Herstellungszuschlag“, der den Aufwand der Apotheken für die Herstellung einer patientenindividuellen Zubereitung vergüten soll, habe sich jedoch seit mehr als zehn Jahren kaum geändert. Immerhin sei es nun schon gemeinsame Ansicht der Kassen- und Apothekenseite, dass sich hier „dringend und sehr deutlich etwas ändern muss“.
Gutachten: 147 Euro plus X
Der VZA verweist auf ein mittlerweile zweites Gutachten der REFA Consulting AG (Stand April 2022). Dieses belege, dass im April 2022 circa 147 Euro notwendig gewesen seien, um die Kosten pro hergestellter Zubereitung decken zu können. Das Gutachten stütze sich dabei auf einen transparenten Top-down-Kostenansatz: 30 herstellende Apotheker:innen aus dem ganzen Bundesgebiet haben laut VZA ihre Bücher geöffnet, um den Gutachtern die Berechnung zu ermöglichen. Die aktuelle Energie- und Inflationspreisspirale seit April 2022 sei im ermittelten Zubereitungsaufwand von 147 Euro noch gar nicht enthalten. „Der tatsächliche Ist-Aufwand der Zubereitungen liegt also noch um einen Faktor X höher.“
Weiter heißt es im Appell: „Der aktuelle Schiedsspruch zu den Wirkstoffabschlägen ab dem 1. September schlägt angesichts der nicht ausreichenden Vergütung der Herstellungskosten für die Apotheken gewaltig ins Kontor“. Die nun festgelegten sehr hohen Abschläge bei den wenigen Wirkstoffen, die den Apotheken bislang noch eine gewisse Einkaufsmarge als Kompensation fehlender Herstellungsvergütung gebracht hätten, seien ersatzlos weggefallen.
Schiedsstelle trägt Verantwortung für Erhalt resilienter Strukturen
Nun müssten die herstellenden Apotheken hoffen, dass sich die Schiedsstelle bei ihrer für Mitte Oktober angekündigten Entscheidung zu den Arbeitspreisen „ihrer Verantwortung für den Erhalt der ortgebundenen onkologischen Versorgung bewusst ist und die Augen vor den realen Kosten der Herstellung einer onkologischen Zubereitung nicht verschließt“. Anderenfalls werde die onkologische Versorgung ebenso vor einem Scherbenhaufen geschlossener Reinraumlabors in der Fläche stehen, wie sie es heute schon bei den fehlenden onkologischen Wirkstoffen tue. „Will man sich für weitere Krisen auch von morgen wappnen, ist es essenziell, heute resiliente Versorgungsstrukturen zu erhalten und sogar auszubauen und nicht kaputt zu sparen“.
1 Kommentar
Essenzieller Schritt
von Dr. Dergens am 23.09.2022 um 21:13 Uhr
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