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DAT-Anträge zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit (Teil 1)
Ende der Bonpflicht und höhere Lagertemperatur
Der diesjährige DAT wird unter dem Motto „Klimawandel, Pharmazie und Gesundheit“ stattfinden. Das spiegelt sich auch in den Anträgen wider. Der erste Block dreht sich um „Klimaschutz und Nachhaltigkeit“. Dahinter verbirgt sich eine bunte Mischung von Vorschlägen, wie die Arzneimittelversorgung nachhaltiger und umweltfreundlicher werden könnte. In Teil 1 unseres Beitrags zu diesen Anträgen geht es um die Maßnahmen, die Apotheken und Standesvertretung betreffen.
Elf Anträge, davon drei Leitanträge, aus dem Bereich „Klimaschutz und Nachhaltigkeit“ erwarten die Delegierten beim Deutschen Apothekertag, der vom 14. bis 16. September in München stattfinden wird. Einige betreffen die Apotheken und die Standesvertretung direkt, aber auch die Kassen und die Industrie sollen ihren Beitrag leisten. Mit letzteren beschäftigen wir uns im zweiten Teil des Beitrags.
Passend zum Motto „Klimawandel, Pharmazie und Gesundheit“, das im vergangenen Jahr festgelegt worden war, startet die Hauptversammlung mit diesem Themenblock. Auffällig dabei ist: Offenbar hat sich nur eine Handvoll Mitgliedsorganisationen mit diesen Themen beschäftigt, die dann aber gleich mehrere Anträge eingebracht haben, allen voran die Kammern aus Thüringen und Hamburg.
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Die eingereichten Anträge regen zum Teil Maßnahmen an, die sich konkret auf jede einzelne Apotheke auswirken würden. So fordert beispielsweise der Berliner Apotheker-Verein, dass den Apotheken grundsätzlich die Lagerhaltung bei einer Raumtemperatur von bis zu 30 °C ermöglicht wird – untermauert durch Stabilitätstests durch pharmazeutische Unternehmer, die auf den Nachweis einer Lagerfähigkeit bis 30 °C abzielen, sowohl beim Zulassungsverfahren als auch für bereits zugelassene Arzneimittel. Begründet wird das damit, dass sowohl zur Eindämmung des Klimawandels durch verringerte CO2-Emissionen als auch im Hinblick auf die begrenzte Verfügbarkeit fossiler Energieträger die Klimatisierung von Apotheken auf ein tatsächlich notwendiges Maß zu begrenzen sei. Als weiteren Vorteil sehen die Berliner darin einen Beitrag zur wirtschaftlichen Entlastung der mit massiven Preissteigerungen konfrontierten Apotheken.
Ressourceneffiziente Ausgangsstoffprüfung
Die Landesapothekerkammer Thüringen regt an, das eigene Modellprojekt der AG Nachhaltige Apotheke zu ressourceneffizienten und kostengünstigen Identifizierungsmethoden von Ausgangsstoffen zu unterstützen. Das Ziel des Projekts ist dem Antrag zufolge, die bisher üblichen chemischen und analytischen Verfahren durch ein digitales Verfahren zur eindeutigen Identifikation von Ausgangsstoffen zu ersetzen. Bei überzeugender Sicherheit dieser Identifizierungsmethode sollen dann die rechtlichen Voraussetzungen für eine breite Anwendung dieser Methode in Apotheken geschaffen werden.
Bonpflicht im Fokus
Die Apothekerkammer Hamburg möchte an der Bonpflicht rütteln – nicht nur für die Apotheken, sondern für den gesamten Handel. Mit der Menge der jährlich ausgedruckten Kassenbons könnte man 43 Fußballfelder bedecken, heißt es in der Begründung. Hintereinander gelegt, ergäben sie eine Länge von 2,2 Millionen Kilometern. Müllberge, derer es nicht bedarf, findet die Hamburger Kammer. Die Bonpflicht in den Apotheken und im gesamten Einzelhandel mit der Verpflichtung zum Ausdruck jedes einzelnen Bons für den Kunden – unabhängig, ob verlangt oder nicht – widerspreche den heutigen Bestrebungen zu mehr Klimaneutralität und Nachhaltigkeit in Industrie und Wirtschaft.
In der Begründung wird dann neben dem Ressourcenverbrauch auch auf die Problematik der in den Thermopapieren verwendeten Farbenwickler eingegangen. Zudem sei die Notwendigkeit der Bonpflicht infrage zu stellen, schließlich sorge die sogenannte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) dafür, dass alle Buchungen des Kassensystems aufgezeichnet werden. Die Hamburger finden daher, die Bestrebungen des Gesetzgebers, den Bürger bei der Belegausdruckspflicht als „Krücke“ zur Bekämpfung von Steuerstraftaten zu nutzen, fragwürdig und aus Gründen des Klimaschutzes und der Ressourcenschonung nicht gerechtfertigt. Die Pflicht gehöre daher abgeschafft.
Klimafreundliche Geschäftsstellen und eine Nachhaltigkeitsbeauftragte
Doch nicht nur die Apotheken selbst, sondern auch die 34 Mitgliedsorganisationen sollen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ein Antrag der Kammern Hamburg und Thüringen will dafür sorgen, dass die Geschäftsstellen der 34 Mitgliedsorganisationen der ABDA sowie die Geschäftsstellen der ABDA selbst mit all ihren Funktionen und Aufgaben (inklusive der Gremiensitzungen sowie das Verwaltungshandeln) darauf hinwirken, bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu werden. Schließlich müsse zum Erreichen der Klimaziele jeder Sektor beitragen. „Als Apotheker:innen sind wir als Teil des Gesundheitssektors besonders zur Klimaneutralität angehalten, denn Klimaschutz bedeutet Gesundheitsschutz“, schreiben die beiden Kammern. Die Standesorganisationen sehen sie hier in einer Vorbildfunktion, zudem könnten Apotheken von deren Erfahrungen profitieren.
Außerdem soll die ABDA eine:n Nachhaltigkeitsbeauftragte:n benennen, findet zumindest die Apothekerkammer Hamburg. Er/Sie soll klimarelevante Probleme (in Zusammenhang mit Nachhaltigkeit) für den Berufsstand erkennen und die ABDA nach innen und außen in Fragen der gesundheitlichen und pharmazeutischen Herausforderungen der Klima- und Umweltkrise vertreten. Die Kammer erachtet das für notwendig, um den sich stellenden Fragen in Bezug auf Klima, Umwelt und soziale Gerechtigkeit in der ABDA angemessen begegnen zu können. Zudem solle diese Person die zentrale Anlaufstelle für Kammern und Verbände sein, wenn es um die Ausgestaltung von nachhaltigen Apotheken geht, um in diesem Bereich Informationen zu bündeln und Zeit und Energie zu sparen.
Die zukünftige Ausrichtung
Neben all diesen Anträgen, die konkrete Vorschläge beinhalten, gibt es überdies einen großen Rundumschlag hinsichtlich der zukünftigen Ausrichtung des Berufstands. Laut einem Leitantrag, der Anträge des geschäftsführenden ABDA-Vorstands, des Berliner Apotheker-Vereins sowie der Apothekerkammer Hamburg zusammenfasst, soll sich die Apothekerschaft als Teil des Gesundheitswesens dafür einsetzen, die Arbeit in den Apotheken klimafreundlich zu gestalten, ohne dass die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln beeinträchtigt wird und ohne, dass dies zu negativen wirtschaftlichen Folgen oder bürokratischem Aufwand führt.
Zudem sollen dem Antrag zufolge die gesundheitlichen Folgen des Klimawandels adäquat in die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Apotheker:innen und Apotheker und der übrigen Angehörigen der Apothekenberufe integriert werden. Eine Aufgabe der Apotheken soll in Zukunft sein, Patient:innen über die möglichen Auswirkungen der Folgen des Klimawandels auf ihre Gesundheit und die Arzneimitteltherapie zu informieren. Außerdem sollen sich die Berufsorganisationen dafür einsetzen, dass Apotheker:innen als Teil des Gesundheitssystems, aber auch die Berufsorganisationen selbst einen Beitrag zum Klima- und Gesundheitsschutz leisten.
3 Kommentare
DAT-Anträge
von Martin Straulino am 04.08.2022 um 13:29 Uhr
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Gute Themen
von ecke2 am 02.08.2022 um 11:31 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Gute Themen
von Dr. Ralf Schabik am 03.08.2022 um 8:15 Uhr
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