- DAZ.online
- News
- Apotheke
- ABDA veröffentlicht ...
Voraussetzungen und Abrechnung
ABDA veröffentlicht Details zu pharmazeutischen Dienstleistungen
Was sind die Voraussetzungen, um pharmazeutische Dienstleistungen in der Apotheke anbieten zu können? Welcher Versicherte darf sie beanspruchen und wie erfolgen Abrechnung und Vergütung? Auf diese Fragen hat die ABDA nun Antworten.
„Pharmazeutische Dienstleistungen: Jetzt informieren!“, damit wirbt die ABDA auf ihrer Homepage, denn: Nachdem in der letzten Woche klar wurde, welche pharmazeutischen Dienstleistungen Apotheken künftig anbieten können, hat die ABDA nun Details dazu veröffentlicht, damit sich „Apothekenteams … einen Überblick über das gesamte Portfolio verschaffen“, schreibt die ABDA. Zu den abrechnungsfähigen pharmazeutischen Dienstleistungen zählen
- Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck, wodurch Patient:innen die medikamentöse Einstellung ihres Blutdrucks standardisiert in der Apotheke prüfen lassen können.
- Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik; Patient:innen üben ihre Inhalationstechnik in einem standardisierten Prozess qualitätsgesichert.
- Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation: Nach Arzneimittelerfassung mittels „Brown-Bag-Gespräch“ erfolgt im Anschluss eine pharmazeutische Arzneimitteltherapiesicherheits(AMTS)-Prüfung auf arzneimittelbezogene Probleme (ABP).
- Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten, die darauf abzielt, die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) bei Patient:innen nach Organtransplantation zu verbessern.
- Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie soll die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) bei Patient:innen mit oraler Antitumortherapie verbessern.
Mehr zum Thema
1.000 Euro „Garantiezusage“ pro Quartal
Pharmazeutische Dienstleistungen sollen zweistufig vergütet werden
Die Details zu den einzelnen Dienstleistungen – Leistung, Voraussetzung und Vorbereitung zur Erbringung der Dienstleistung, anspruchsberechtigte Versicherte, Vereinbarung über die Dienstleistung, praktische Durchführung der pharmazeutischen Dienstleistung, Honorierung und Abrechnung, Arbeitsmaterialien – stellt die ABDA Apotheker:innen im geschlossenen Mitgliederbereich zur Verfügung.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.