Rezepte werden analog zur Bestellung durch die „richtigen“ Ärztinnen und Ärzte ausgestellt. Vertragspraxen verwenden also das Muster 16. In die Felder für die Betriebsstättennummer (BSNR) und Lebenslange Arztnummer (LANR) wird jeweils die „Dummy-Nummer“ 999999900 (siebenmal die Neun und zweimal die Null) eingetragen – zur Identifizierung.
Privatpraxen bestellen mit dem „blauen Rezept“. Hier erfolgt die Identifizierung mit der sogenannten PVS-ID, die als Registrierungsnummer im Impfportal des Verbandes der Privatärztlichen Verrechnungsstellen dient. In die entsprechenden Felder, die auf dem rosa Rezept für die BSNR und LANR vorgesehen sind, soll jeweils die „Dummy-Nummer“ 222222200 (siebenmal die Zwei und zweimal die Null), eingetragen werden. Von den Rechenzentren werden die Verordnungen damit als Verordnungen von Privatzahnärzten erkannt und ausgelesen.
Die Anrechnung erfolgt genauso wie bei allen anderen Arztpraxen.
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