Erprobung immer zwölf Monate?
Unter Umständen kann sich der Erprobungszeitraum auch über 12 Monate hinaus erstrecken – so geschehen bei der Tinnitus-App Kalmeda. Wie das Handelsblatt berichtete, hatte das Unternehmen kurz vor Ablauf der 12-Monats-Frist die notwendigen Unterlagen eingereicht. Da das BfArM für die Prüfung der Unterlagen wiederum drei Monate Zeit hat, wurde der Erprobungszeitraum sodann auf 15 Monate verlängert. Erst danach erfolgte die dauerhafte Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis.
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