Otto Quintus Russe ist berufspolitisch engagierter Apotheker und beschäftigt sich seit geraumer Zeit mit den Lieferplattformen. So hat er beispielsweise zusammen mit zwei Pharmaziestudentinnen aus Frankfurt am Main die Angebote der Start-ups Mayd und First A dem Praxistest: unterzogen. Das Ergebnis lesen Sie hier.
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Shop-Apothke und First A
Ist das Fremdbesitzverbot die letzte Festung?
Mit dem Kauf des Plattformlieferdienstes First A durch die Shop Apotheke setzt der Versandhändler nun verstärkt auf das Konzept Sofortlieferung von Arzneimitteln. Doch was heißt das nun für den Markt und insbesondere für die Apotheke vor Ort, fragt sich DAZ-Gastautor Otto Quintus Russe.
Der Lieferdienst First A konzentriert sich aktuell auf deutsche Ballungsgebiete. Mittels Partnerapotheken werden binnen etwa 30 Minuten OTC-Arzneimittel an technikaffine und nicht sonderlich preisbewusste Patienten geliefert. Die schnelle Verfügbarkeit des Arzneimittels und die unkomplizierte Lieferung nach Hause oder ins Büro stehen hierbei im Vordergrund. Weder die Beratung der Apotheke noch deren Lage spielen hierbei eine besondere Rolle.
Wachstum durch Zukauf von Kundendaten?
Natürlich sammelt ein Start-up wie First A interessante Kundendaten, denn ohne Registrierung ist keine Bestellung möglich. Die neugewonnen Kunden können nun mit einem erweiterten Angebot beworben werden und die benötigte App bietet Werbe- und direkte Kommunikationsmöglichkeiten. Bereits in der Vergangenheit konnte eine solche Wachstumsstrategie im Versandhandelsmarkt beobachtet werden, ein prominentes Beispiel war die Übernahme der Versandapotheke apo-rot durch DocMorris.
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Lieferdienste im Praxistest – Bleibt die Apotheke auf der Strecke?
Mitte März warb Shop Apotheke bereits mit einer Videosprechstunde, in der sich gesetzlich Versicherte Arzneimittel per E-Rezept zulasten ihrer Krankenkassen ausstellen lassen können. Dies in Kombination mit einem Partnerapothekennetz und der entsprechenden Logistik durch First A auf der „letzten Meile“, bietet alles aus einer Hand. Wieso soll also der gut eingestellte Patient dann noch für seine Dauermedikation erst in die Arztpraxis und dann in die Apotheke vor Ort gehen, wenn er beides bequem von der Couch aus erledigen kann? Fraglich bleibt, ob die bisherigen Partnerapotheken von First A nun auch Teil des Shop-Apotheke-Netzwerks werden wollen.
Auch pharmazeutische Dienstleistungen im Blick
Mit der Einführung der honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen war Hoffnung aufgekeimt, dass die Apotheken vor Ort ein neues Alleinstellungsmerkmal gewinnen könnten. First A hat mit einem PCR-Test-Angebot bereits Fantasie für mehr geboten. Der Patient kann via App den Abstrich zu sich nach Hause bestellen und muss nicht zur Teststelle kommen. Ein ähnliches Angebot wäre auch für andere honorierte pharmazeutische Dienstleistungen langfristig bestimmt im Bereich des Möglichen und der Vertrieb dank der Kundendaten ein Kinderspiel.
Fremdbesitzverbot ein Grund, aber (k)ein Hindernis?
Die einzige Lücke zwischen dem ausländischen Versandhändler, der Videosprechstunde und dem regionalen Plattformlieferdienst ist noch das „Arzneimittellager“ vor Ort, das aktuell durch Partnerapotheken aufgrund des Fremdbesitzverbots kompensiert werden muss. Doch wie austauschbar ist eine Vor-Ort-Apotheke in einer solchen Partnerstruktur, die bereits Videosprechstunde, E-Rezept, Versandhandel und Schnelllieferdienst aus einer Hand anbieten kann? Und ist nun der Gesetzgeber gefordert, ordnungspolitische Regelungen zu erlassen, die den neuen digitalen europäischen Gesundheitsmarkt im Sinne der Arzneimittel- und Patientensicherheit reguliert?
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