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Fünf Jahre Cannabis-Gesetz
Barmer: „Der große Hype um Cannabis scheint vorbei“
Im März vor fünf Jahren wurde die Versorgung mit Medizinalcannabis auf Kassenkosten ermöglicht. Die Einschätzungen zu seinem Einsatz gehen auseinander: Die einen sehen ihn durch die genehmigungsunwilligen Kassen ausgebremst, andere glauben, dass das Potenzial überschätzt wird. Die Barmer hat nun eine Analyse vorgelegt, der zufolge die Zahl der Anträge mittlerweile abnimmt.
Die Barmer hat einer aktuellen Datenauswertung zufolge seit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes am 10. März 2017 bis Ende des vergangenen Jahres 23.123 Anträge auf Versorgung mit cannabishaltigen Arzneimittel erhalten. Davon seien 15.897 Anträge (68,7 Prozent) bewilligt und 7.226 abgelehnt worden. Die Fallzahlen waren in den vergangenen beiden Jahren rückläufig. So gab es im Jahr 2019 noch 5.824 Anträge und in den Folgejahren 4.881 und 4.272. Eingesetzt wird Medizinalacannabis vor allem bei Schmerzen und bei Spastiken, etwa bei Multipler Sklerose, sowie bei Übelkeit und Erbrechen im Zusammenhang mit Krebsbehandlungen.
„Der große Hype um Cannabis scheint vorbei“, sagt Barmer-Vorstandschef Christoph Straub anlässlich des „Cannabis-Jubiläums“. Er führt den Rückgang der Anträge unter anderem auf einen gezielteren Einsatz zurück. Auch er ist überzeugt, dass Cannabis in einem therapeutischen Gesamtkonzept bei Schwerkranken sinnvoller Teil der Behandlung sein könne. „Aber es ist eben kein Allheilmittel und als Schmerzmittel allein unzureichend.“ In Zukunft seien weitere Studien erforderlich, um die komplexen Wirkmechanismen von Cannabis noch besser zu verstehen und diese in individuelle Behandlungskonzepte zu integrieren.
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Neben einem gezielten Einsatz hat laut Straub offenbar auch die Corona-Pandemie einen Einfluss auf die Verordnungszahlen cannabishaltiger Präparate gehabt – schließlich gingen die Menschen in dieser Zeit seltener zum Arzt. Zwischen Mai 2018 und März 2020 habe es monatlich immer zwischen 400 und etwa 540 Anträgen gegeben. Seit April 2020 habe sich die Zahl bei rund 300 bis 400 Anträgen eingependelt.
Besonders viele Anträge wurden der Analyse zufolge im Saarland, in Bayern und Berlin gestellt – hier waren es 410 beziehungsweise 394 und 355 je 100.000 Barmer-Versicherten. Am geringsten war die Nachfrage in Sachsen mit 198 je 100.000 Versicherte. Rein zahlenmäßig wurden die meisten Anträge auf Kostenübernahme cannabishaltiger Präparate in Bayern gestellt (4.682), gefolgt von Nordrhein-Westfalen (4.587) und Baden-Württemberg (2.076).
Die Barmer erklärt den hohen Wert in Bayern auch mit dem Umstand, dass seit Mitte der 90er-Jahre an der Universität München dazu geforscht wurde. Ärztinnen und Ärzte hätten sich in der Zwischenzeit gezielt fortgebildet und vielfach Cannabis in die Behandlung von Menschen mit unterschiedlichen Erkrankungen integriert. Das könnte zudem zu besser begründeten Genehmigungsanträgen als in anderen Regionen führen – und damit zu höheren Bewilligungsquoten.
Insgesamt gab es laut der Analyse zwischen März 2017 und November 2021 fast 174.000 Verordnungen cannabishaltiger Präparate im Wert von etwa 87 Millionen Euro. Darunter waren etwa 34.000 Verordnungen unverarbeiteter Cannabisblüten.
3 Kommentare
Hype? Vorbei?
von Claudia Ak am 28.03.2022 um 11:34 Uhr
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"Hype" vorbei?
von Jay am 28.03.2022 um 7:02 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: "Hype" vorbei
von Jay am 28.03.2022 um 7:05 Uhr
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