Geplante Änderungen im Infektionsschutzgesetz

Lauterbach weist Kritik zurück

Berlin - 11.03.2022, 16:00 Uhr

Karl Lauterbach verteidigt seine Pläne für das Infektionsschutzgesetz. (Foto: IMAGO / Jürgen Heinrich)

Karl Lauterbach verteidigt seine Pläne für das Infektionsschutzgesetz. (Foto: IMAGO / Jürgen Heinrich)


Expertenanhörung am kommenden Montag

Lauterbach wies auch den Vorwurf zurück, die FDP habe sich bei diesen Gesetzesplänen durchgesetzt. Er sei hier nicht nur einer Meinung mit Bundesjustizminister Buschmann, betonte er, es sei sogar sein Vorschlag gewesen. Der Gesundheitsminister forderte die Ländervertreter auf, sich nicht länger an der Kritik am Gesetz aufzuhalten, sondern es möglichst schnell zu nutzen. Denn dass vielerorts rasch gehandelt werden muss, ist ihm durchaus klar. „Das Infektionsschutzgesetz ist nur so gut, wie die Landtage, die es anwenden“, betonte er. Ein wenig Zeit bleibt den Ländern noch. Die von den Ländern auf der bisherigen Rechtsgrundlage erlassenen Maßnahmen gelten vorerst bis 2. April fort.

Lauterbach ist überdies überzeugt, eine rechtssichere Lösung gefunden zu haben. Die Anknüpfung der weitergehenden Maßnahmen an die Inzidenz und die Klinikbelegung beziehungsweise eine gefährlichere Corona-Variante, sei wichtig und ohne Alternative. Anderenfalls, so meint der Mediziner, hätten Gerichte die Regelung gekippt.

Am kommenden Montag wird zum Gesetzentwurf im Gesundheitsausschuss des Bundestags eine Expertenanhörung stattfinden. Darauf hat sich der Gesundheitsausschuss am heutigen Freitag in einer Sondersitzung mehrheitlich verständigt. Am Mittwoch steht der Gesetzentwurf dann zur ersten Lesung auf der Tagesordnung des Bundestags, am Freitag steht die 2./3. Lesung sowie der Durchgang im Bundesrat an. Nach Veröffentlichung im Bundegesetzblatt könnte das Gesetz am kommenden Sonntag in Kraft treten.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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