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Weniger Bürokratie
BMG erleichtert Arzneimittelausfuhren in die Ukraine
Hilfsorganisationen, die die Zivilbevölkerung in der Ukraine mit Arzneimitteln versorgen wollen, haben es jetzt leichter: Eine Allgemeinverfügung des Bundesgesundheitsministeriums ermöglicht, dass auch Betäubungsmittel ohne weitere Genehmigung in die Ukraine und ihre EU-Nachbarländer ausgeführt werden können.
Der Krieg in der Ukraine erschwert auch die Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln. Doch es gibt in Deutschland einige Organisationen, die helfen wollen: so etwa Apotheker ohne Grenzen, Apotheker helfen und das Hilfswerk der Baden-Württembergischen Apothekerinnen und Apotheker e.V. Ihnen will das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) das Helfen leichter machen, indem es die Voraussetzungen für unbürokratische Medikamentenlieferungen in die Krisenregion geschaffen hat.
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Dazu hat das BMG eine Allgemeinverfügung erlassen, die es hierzulande anerkannten Hilfsorganisationen ermöglicht, als Fertigarzneimittel zugelassene Betäubungsmittel auch ohne Ausfuhrgenehmigung nach § 11 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in die Ukraine und die Nachbarländer der Ukraine, die EU-Mitgliedstaaten sind, auszuführen, um sie dort therapeutisch anzuwenden. Die Genehmigung gilt in diesem Fall mit der Allgemeinverfügung als erteilt. Wer solche Ausfuhren tätigt, muss der Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zuvor lediglich die notwendigen Angaben zu Art, Menge und Herkunft der Betäubungsmittel in Textform mitteilen.
Die Allgemeinverfügung stellt überdies klar, dass auch die Ausfuhr von Arzneimitteln, die keine Betäubungsmittel sind, keiner Ausfuhrgenehmigung bedarf. Dasselbe gilt für die Ausfuhr von Medizinprodukten.
Die Verordnung wurde am Wochenende auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums veröffentlicht und ist bereits in Kraft getreten.
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