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Neue Gedisa-Abstimmung in Westfalen-Lippe?
AVWL-Geschäftsführer Rademacher: „Es liegt ein rechtlich eindeutiges Ergebnis vor“
Das Nein des Apothekerverbands Westfalen-Lippe zur Digitalgesellschaft Gedisa hat hohe Wellen geschlagen. Einzelne Mitglieder streben eine erneute Abstimmung über den Beitritt an und suchen Unterstützer für ihr Anliegen. Doch ist eine Neuabstimmung ohne weiteres möglich? Die DAZ fragte bei AVWL-Geschäftsführer Bernd Rademacher nach.
Der Apothekerverband Westfalen-Lippe macht vorerst nicht mit bei der neuen Digitalgesellschaft Gedisa (Gesellschaft digitaler Services der Apotheken mbH). Diese Entscheidung fällte die Mitgliederversammlung Anfang Februar, wenn auch denkbar knapp: Auf die Frage, ob sich der Verband als Gesellschafter daran beteiligen soll, stimmten 40 Mitglieder mit Ja, 40 mit Nein, vier enthielten sich und eine Stimme war ungültig. Damit gab es kein positives Ergebnis im Sinne der Fragestellung, wie die zur Online-Veranstaltung zugeschalteten Juristen einstimmig feststellten. Somit überlässt der AVWL zunächst den anderen 16 Verbänden das Feld, die kürzlich die Gedisa gegründet hatten. Diese soll zunächst vor allem das Apothekenportal betreiben und weiterentwickeln.
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Für Kritik am Nein des AVWL sorgte insbesondere, dass sich daran nur 85 Stimmberechtigte beteiligt hatten – bei rund 1.300 Inhabern im Bezirk ein wirklich geringer Anteil. Aktuell machen sich dort einzelne Apothekeninhaber für eine Neuabstimmung stark und suchen Unterstützer für ihr Anliegen. Doch wäre das überhaupt mit der Satzung vereinbar, sofern sich der Stand der Erkenntnisse – der AVWL wünscht sich unter anderem die Vorlage eines Businessplans – nicht ändert?
Der Geschäftsführer des AVWL, Bernd Rademacher, äußert sich jetzt auf Nachfrage der DAZ zu der Thematik. „Auch wenn das Abstimmungsergebnis knapp gewesen ist, so ist es doch – juristisch betrachtet – eindeutig“, betont der Wirtschaftsjurist. „Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse gem. § 10 Abs. 9 S. 4 der AVWL-Satzung sowie § 8 Abs. 4 der Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Und die Beschlussfrage zu einer Beteiligung an der Gedisa ist nicht von der Mehrheit der abgegebenen Stimmen mit ‚Ja‘ beantwortet worden.“
„Uns allen wird derzeit bewusst, welchen Wert die Demokratie hat“
Es liege somit ein rechtlich eindeutiges Ergebnis vor, das den AVWL-Vorstand binde. „Uns allen wird derzeit bewusst, welchen Wert die Demokratie hat“, unterstreicht Rademacher. „Es würde diesem Prinzip der Demokratie grundlegend widersprechen, wenn der Vorstand als Auftragnehmer der Mitglieder und Vermögensverwalter des Verbandes, ohne dass es einen neuen Informations- und Kenntnisstand zur Gedisa gäbe, die Fragestellung erneut zur Abstimmung stellen und diese so lange wiederholen würde, bis ein bestimmtes Ergebnis vorliegt, zum Beispiel ein hinsichtlich der Mehrheitsverhältnisse ‚ein-eindeutiges‘ Ergebnis.“ Wolle man dies anders sehen, würden dem AVWL-Geschäftsführer zufolge die Rechte derjenigen Kolleginnen und Kollegen verletzt, die sich gegen eine Beteiligung ausgesprochen haben und auf Grundlage der Satzung eben die Ablehnung des Beschlusses für sich in Anspruch nehmen können.
Möglich sei es allerdings, die Gedisa erneut auf die Tagesordnung zu setzen und diesbezüglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Dazu muss laut Rademacher mindestens ein Fünftel der Mitglieder – unter Beachtung bestimmter formeller Voraussetzungen – einen entsprechenden Antrag stellen. Das sei auch dann möglich, wenn es keinen neuen Informationsstand zur Gedisa geben sollte. „Ferner können mindestens zehn Einzelmitglieder gemäß § 10 Abs. 5 der AVWL-Satzung im Vorfeld der kommenden ordentlichen Mitgliederversammlung Anträge für die endgültige Tagesordnung stellen, sobald diese Mitgliederversammlung terminiert und bekannt gemacht ist.“
Einen ausführlichen Bericht zur AVWL-Mitgliederversammlung vom 5. Februar finden Sie hier.
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