Genesenenzertifikate

Für Apotheken nur 180 Tage relevant – den Rest regeln die Apps

Berlin - 16.02.2022, 16:45 Uhr

Ob ein Genesenenstatus besteht, soll die App verraten. (c / Foto: IMAGO / Lobeca)

Ob ein Genesenenstatus besteht, soll die App verraten. (c / Foto: IMAGO / Lobeca)


Das Thema Genesenenzertifikate geistert derzeit durch sämtliche Medien. Seit der Verkürzung des Genesenenstatus für Ungeimpfte auf 90 Tage herrscht vor allem Verwirrung. Für die Apotheken ist aber schon seit vergangener Woche klar, dass sie die Zertifikate für alle wieder mit 180 Tagen Gültigkeit ausstellen dürfen. Ob gegebenenfalls die 90 Tage eingehalten werden, soll die Prüf-App feststellen – noch funktioniert das allerdings nicht.

Als Mitte Januar in Deutschland überraschend der Genesenenstatus von 180 auf 90 Tage gestutzt wurde, sorgte dies für allgemeine Unruhe. Das Verständnis der Menschen wurde auch nicht dadurch beflügelt, dass das seitdem für die Anforderungen an den Genesenenstatus verantwortliche Robert Koch-Institut (RKI) später erklärte, diese 90 Tage gälten nur für ungeimpfte Genesene. Geimpfte, die mit SARS-CoV-2 infiziert waren, gelten hingegen 180 Tage lang als genesen.

Auch Apotheken stellte dies vor Probleme: Eine Differenzierung zwischen geimpften und ungeimpften Genesenen sieht das für die Zertifikatsausstellung genutzte Verbände-Portal nicht vor. Und so wurden in den Apotheken eine Weile lang tatsächlich Genesenenzertifikate mit einer 90-Tage-Gültigkeit ausgestellt – doch dann passte der Deutsche Apothekerverband (DAV) wieder auf 180 Tage an.

Nun gilt also: Apotheken müssen die 90-Tage-Regel nicht beachten. Für die Ausstellung eines Genesenenzertifikats ist die Vorlage eines positiven PCR-Testergebnisses erforderlich, das mindestens elf Tage zurückliegen muss (gültig ist das COVID-19-Genesenenzertifikat allerdings erst 28 Tage nach der ersten positiven Testung). Dann wird der digitale Nachweis für 180 Tage ausgestellt. Das ergibt sich zwar mittlerweile nicht mehr aus der Coronavirus-Testverordnung, aber dafür aus der Verordnung (EU) 2021/953. Übrige Definitionen zum Genensennachweis finden sich in § 2 Nr. 5 Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung und § 2 Nr. 8 der Einreiseverordnung. Die 180 Tage sind nicht zuletzt deshalb von Belang, weil dies die europäisch vorgegebene maximale Geltungsdauer für die Genesenenzertifikate ist.

Dass in Deutschland eine 90-Tage-Regelung gilt, wird innerstaatlich durch die Prüf-App umgesetzt, wie eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums auf DAZ-Nachfrage erklärt. Allerdings: Noch kann das die App nicht. Die Anpassung erfolge „in Kürze“ so die Sprecherin. Ein konkretes Datum könne sie noch nicht nennen.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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