Genesenenzertifikate

Für Apotheken nur 180 Tage relevant – den Rest regeln die Apps

Berlin - 16.02.2022, 16:45 Uhr

Ob ein Genesenenstatus besteht, soll die App verraten. (c / Foto: IMAGO / Lobeca)

Ob ein Genesenenstatus besteht, soll die App verraten. (c / Foto: IMAGO / Lobeca)


Das Thema Genesenenzertifikate geistert derzeit durch sämtliche Medien. Seit der Verkürzung des Genesenenstatus für Ungeimpfte auf 90 Tage herrscht vor allem Verwirrung. Für die Apotheken ist aber schon seit vergangener Woche klar, dass sie die Zertifikate für alle wieder mit 180 Tagen Gültigkeit ausstellen dürfen. Ob gegebenenfalls die 90 Tage eingehalten werden, soll die Prüf-App feststellen – noch funktioniert das allerdings nicht.

Als Mitte Januar in Deutschland überraschend der Genesenenstatus von 180 auf 90 Tage gestutzt wurde, sorgte dies für allgemeine Unruhe. Das Verständnis der Menschen wurde auch nicht dadurch beflügelt, dass das seitdem für die Anforderungen an den Genesenenstatus verantwortliche Robert Koch-Institut (RKI) später erklärte, diese 90 Tage gälten nur für ungeimpfte Genesene. Geimpfte, die mit SARS-CoV-2 infiziert waren, gelten hingegen 180 Tage lang als genesen.

Auch Apotheken stellte dies vor Probleme: Eine Differenzierung zwischen geimpften und ungeimpften Genesenen sieht das für die Zertifikatsausstellung genutzte Verbände-Portal nicht vor. Und so wurden in den Apotheken eine Weile lang tatsächlich Genesenenzertifikate mit einer 90-Tage-Gültigkeit ausgestellt – doch dann passte der Deutsche Apothekerverband (DAV) wieder auf 180 Tage an.

Nun gilt also: Apotheken müssen die 90-Tage-Regel nicht beachten. Für die Ausstellung eines Genesenenzertifikats ist die Vorlage eines positiven PCR-Testergebnisses erforderlich, das mindestens elf Tage zurückliegen muss (gültig ist das COVID-19-Genesenenzertifikat allerdings erst 28 Tage nach der ersten positiven Testung). Dann wird der digitale Nachweis für 180 Tage ausgestellt. Das ergibt sich zwar mittlerweile nicht mehr aus der Coronavirus-Testverordnung, aber dafür aus der Verordnung (EU) 2021/953. Übrige Definitionen zum Genensennachweis finden sich in § 2 Nr. 5 Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung und § 2 Nr. 8 der Einreiseverordnung. Die 180 Tage sind nicht zuletzt deshalb von Belang, weil dies die europäisch vorgegebene maximale Geltungsdauer für die Genesenenzertifikate ist.

Dass in Deutschland eine 90-Tage-Regelung gilt, wird innerstaatlich durch die Prüf-App umgesetzt, wie eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums auf DAZ-Nachfrage erklärt. Allerdings: Noch kann das die App nicht. Die Anpassung erfolge „in Kürze“ so die Sprecherin. Ein konkretes Datum könne sie noch nicht nennen.

Dittrich für CWA-Update, Arnold als Erklärer

Eine solche Lösung dürfte die komfortabelste für alle sein – für Apotheken ebenso wie für Personen, die ihren Status nachweisen müssen. Am gestrigen Dienstag hatte DAV-Chef Thomas Dittrich in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ auch ein Softwareupdate der Corona-Warn-App vorgeschlagen. „Die Situation würde einfacher werden, wenn man die Corona-Warn-App so weiterentwickeln könnte, dass dort verschiedene Impf- und Genesenenzertifikate zu einem konsolidierten, aktuellen und leicht prüfbaren Statusnachweis zusammengeführt werden“. Dittrich betonte, dass die immer neuen Fallkonstellationen immer neue Anpassungen im Verbände-Portal und in den Handlungshilfen für die Apotheken erforderten.

Arnold: Wer noch ein 90-Tage-Zertifikat hat, kann ein neues bekommen

Indessen hat ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold „MDR Aktuell“ am gestrigen Dienstag ein ausführliches Interview über die Ausstellung von Genesenenzertifikaten gegeben. „Wir haben das Anfang der Woche umgestellt, weil wir die Geimpften nicht benachteiligen wollten, zum Beispiel bei Auslandsreisen, denn für sie gilt ja dieses sechsmonatige Zertifikat“, erklärte Arnold. „Von technischer Seite lässt sich nicht nachvollziehen, ob eine Person zum Beispiel zwei Impfungen bekommen hat und danach erkrankt und wieder genesen ist. Wir empfehlen allen, sich impfen zu lassen und die Nachweise in die CovPass-App einzutragen“, so der ABDA-Vize. Auch er stellt klar, dass die tatsächliche Prüfung der Gültigkeit der Zertifikate bei anlassbezogenen Kontrollen erfolgen müsse. Arnold verweist zudem darauf, dass die seit Mitte Januar ausgestellten Genesenenzertifikate mit einer Gültigkeit von 90 Tagen in der Apotheke neu ausgestellt werden können.

Lauterbach will wieder selbst entscheiden

Mittlerweile will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wieder selbst entscheiden, wie lange der Genesenenstatus gilt. Zwar hatte er diese Beurteilung Mitte Januar bewusst an „aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse“ geknüpft – nämlich die des RKI –, doch mittlerweile ist ihm offensichtlich klar, dass das keine gute Entscheidung war. „Über tiefgreifende Entscheidungen wie etwa den Genesenenstatus möchte ich selbst und direkt entscheiden. Sonst trage ich die politische Verantwortung für das Handeln anderer“, sagte Lauterbach heute der „Bild“.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.