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Trotz anders lautender EU-Empfehlung
BMG verteidigt 90-Tage-Regel bei Genesenenzertifikaten
Reisende sollen sich informieren
Auf Nachfrage der DAZ, ob nun eine entsprechende Anpassung der deutschen Regelung geplant sei, betont das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die Vorschriften hierzulande bewegten sich im Rahmen der EU-Vorgaben. „Die (verkürzte) Geltungsdauer des Genesenenstatus wurde unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Wissenschaft getroffen“, erläutert ein Sprecher gegenüber der Redaktion. „Sie soll für mehr Sicherheit des Einzelnen und gleichzeitig für eine bessere Bekämpfung der Pandemie sorgen.“
Genesenenzertifikate erfüllen demnach die bei der Einreise nach Deutschland erforderliche Nachweispflicht (nach § 5 der Coronavirus-Einreiseverordnung) nur noch dann, wenn ein positiver PCR-Test mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt. „Die EU-Empfehlung sieht vor, dass Genesenenzertifikate frühestens 11 Tage nach positivem PCR Test und höchstens 180 Tage gelten. Die deutsche Regelung bewegt sich in diesem Rahmen“, heißt es vonseiten des Ministeriums. Reisende sollten sich vorab über die im Reiseland geltenden Vorschriften informieren, zum Beispiel auf https://reopen.europa.eu/de.
Rechtlich bindend ist die Empfehlung aus Brüssel tatsächlich nicht. Allerdings machten die EU-Kommissarin für Gesundheit, Stella Kyriakides, und ihr für das Justizressort zuständiger Kollege Didier Reynders in einer Pressemitteilung deutlich, wie wichtig es sei, dass alle Mitgliedstaaten dieser Empfehlung folgten und sie unverzüglich umsetzten. Es bleibt abzuwarten, ob Deutschland dauerhaft am eingeschlagenen Sonderweg festhalten wird.
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