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Sachverständigenausschuss-Empfehlung
Sildenafil bleibt verschreibungspflichtig
Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht beim BfArM hat heute seine mit Spannung erwartete Empfehlung zu Sildenafil ausgesprochen: Er hat den Antrag, das Arzneimittel aus der Verschreibungspflicht zu entlassen, abgelehnt.
In einigen Ländern gibt es Sildenafil bereits ohne Rezept. In Deutschland bleibt es hingegen verschreibungspflichtig. Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht hat heute zwar die Entlassung von „Sildenafil 50mg“ zur oralen Anwendung aus der Verschreibungspflicht beraten – jedoch mit abschlägigem Ergebnis für den Antragsteller.
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Im bereits heute veröffentlichten Kurzprotokoll zur Sitzung heißt es dazu ohne weitere Erläuterungen: „Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht empfiehlt einstimmig, den Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Sildenafil 50 mg zur oralen Anwendung abzulehnen.“
Diese Empfehlung geht nun an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), in dessen Verantwortungsbereich die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) liegt. Das Ministerium ist zwar nicht an das Votum des Ausschusses gebunden, sondern kann die Empfehlung selbst prüfen, annehmen, ändern oder ganz ablehnen. Im Fall, dass – wie hier – empfohlen wird, einen Wirkstoff nicht aus der Rezeptpflicht zu entlassen, dürfte das BMG aber kaum aktiv werden.
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