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Wettbewerbszentrale vs. DrAnsay
Landgericht untersagt Online-Testzertifikate ohne Arztkontakt
AU ohne Arztkontakt: Verstoß gegen Werbeverbot für Fernbehandlungen
Die Wettbewerbszentrale mahnte DrAnsay zunächst ab. Als dies erfolglos blieb – Jurist Ansay bleibt von „seinem“ Rechtsgutachten überzeugt –, beantragte sie eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Hamburg. Nun hat das Gericht dem Unternehmen ohne mündliche Verhandlung vorläufig untersagt, für die Ausstellung von Selbsttestzertifikaten zu werben oder Testzertifikate auszustellen, sofern der Test nicht von dem ausstellenden Arzt oder der Ärztin vorgenommen und überwacht wird. Gegen den Beschluss kann DrAnsay noch Rechtsmittel einlegen. Sein Online-Angebot hat DrAnsay bislang nicht umgestellt.
In einem anderen Verfahren, das die Wettbewerbszentrale gegen DrAnsay wegen seiner Werbung für digitale Krankschreibungen ohne Arztkontakt führt, musste das Hamburger Unternehmen ebenfalls schon eine Schlappe hinnehmen: Das Landgericht hatte die Werbung hierfür bereits im Oktober untersagt. Mittlerweile hat das Oberlandesgericht Hamburg die Berufung des Start-ups zurückgewiesen. Hier geht es um einen Verstoß gegen das Werbeverbot für Fernbehandlungen (§ 9 Heilmittelwerbegesetz). Die Krankschreibungen gibt es ebenfalls nach dem Ausfüllen eines Online-Fragebogens, auf dem unter anderem Symptome und die Dauer der gewünschten Krankschreibung anzukreuzen sind. Ein „Privatarzt“ stellte dann die Bescheinigung aus.
Laut Wettbewerbszentrale befanden die Richter des Oberlandesgerichts, dass dieses AU-Modell nicht den ärztlichen fachlichen Standards entspricht. Deshalb dürfe dafür auch nicht geworben werden. Eine Ausnahme vom grundsätzlichen Werbeverbot für Fernbehandlungen ist nämlich nur anzunehmen, „wenn nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ein persönlicher ärztlicher Kontakt mit dem zu behandelnden Menschen nicht erforderlich ist.“ Irreführend waren aus Sicht des Gerichts auch Aussagen wie „100 % Akzeptanz bei Arbeitgebern und Krankenkassen“. Eine ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wie sie für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall notwendig sei, liege gerade nicht vor.
6 Kommentare
Verbraucherzentrale leider anscheinend geistig minderbemittelt
von TRex am 07.01.2022 um 14:29 Uhr
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Fortschritt
von ratatoske am 20.12.2021 um 14:24 Uhr
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Dr. ANSAY Online Test
von Hella-Maria Schier am 18.12.2021 um 14:20 Uhr
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Urteil
von Frank Berger am 18.12.2021 um 13:51 Uhr
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Wettbewerb
von Rudolf Kautz am 17.12.2021 um 16:04 Uhr
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Abrechnung
von Jan Kusterer am 14.12.2021 um 20:20 Uhr
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