3G am Arbeitsplatz

Sind Online-Selbsttests zulässig?

Stuttgart - 25.11.2021, 07:00 Uhr

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt klar, dass vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Selbsttests nur dann gültig sind, wenn sie unter Aufsicht durchgeführt werden. (Foto: IMAGO / teutopress)

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt klar, dass vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Selbsttests nur dann gültig sind, wenn sie unter Aufsicht durchgeführt werden. (Foto: IMAGO / teutopress)


Online-Fragebogen statt Aufsicht

Der Service von DrAnsay.com soll so funktionieren, dass der ungeimpfte Arbeitnehmer morgens zu Hause einen Selbsttest macht. Nach negativem Ergebnis muss auf der Website ein Fragebogen ausfüllt werden. Fünf Minuten später soll ihm und dem Arbeitgeber von Online-Ärzten dann das negative Selbsttest-Zertifikat als PDF per E-Mail gesendet werden.

Bei positivem Ergebnis bleibe der Arbeitnehmer zu Hause und fordere per Fragebogen über die Website einen AU-Schein an sowie einen Monat später nach PCR-Test ein Genesenen-Zertifikat, welche er und sein Arbeitgeber wieder als PDF per E-Mail erhalten sollen.

Vor Betreten des Betriebes sehe der Arbeitgeber im E-Mail-Account anhand der Betreffzeile namentlich aufgelistet, wer getestet, genesen oder krank sei. Auf der Liste fehlende und nicht geimpfte Mitarbeiter könnten dann abgewiesen und abgemahnt werden. Nach sechs Monaten lösche das E-Mail-Programm automatisch alle E-Mails.

Der Service von DrAnsay.com soll fünf Minuten Zeit und maximal 1,00 Euro pro Selbsttestkit kosten. Die Online-Selbsttest-Zertifikate, so DrAnsay.com auf der Website (Stand 23.11.2021), seien gemäß Rechtsgutachten gültig nach § 2 Nr. 7 SchAusnahmV, den auch das Bundesarbeitsministerium auf seiner Webseite als Voraussetzung zitiere. Die Redaktion hat das benannte Rechtsgutachten beim Anbieter angefordert, bislang jedoch keine Antwort erhalten.

Nachtrag: Mittlerweile ist das Rechtsgutachten auf der Webseite abrufbar. 

Genügen solche Onlinetests den gesetzlichen Anforderungen?

Selbsttests sind politisch nicht vorgesehen – auch nicht im neuen Infektionsschutzgesetz, in dem auch die 3G-Pflicht für Betriebe verankert ist. „Eine Überwachung muss vor Ort durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person erfolgen“, heißt es dort. Nur mit einem Vier-Augen-Prinzip könnten Tricksereien ausgeschlossen werden.

3G bedeutet für Ungeimpfte, dass sie einen maximal 24 Stunden alten Antigen-Schnelltest vorweisen müssen, der von einem der Coronavirus-Testverordnung entsprechenden Leistungserbringer durchgeführt wurde. PCR-Tests dürfen maximal 48 Stunden zurückliegen.

Zu den anerkannten Leistungserbringern zählen öffentliche Testzentren, Apotheken oder Arztpraxen. Möglich sind auch Selbsttests im Betrieb unter Aufsicht oder durch vom Arbeitgeber beauftragte Dritte. Das soll sicherstellen, dass die Tests ordnungsgemäß ablaufen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellte klar, dass vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Selbsttests nur dann gültig sind, wenn sie unter Aufsicht durchgeführt werden. Bei einem begleiteten Selbsttest werde davon ausgegangen, dass die Aufsicht führende Person bei der Testung und während der Auswertezeit physisch anwesend sei, teilt das Landesgesundheitsministerium NRW auf Anfrage des Handelsblattes mit. Online durchgeführte Selbsttests, erfüllen somit nicht die Anforderungen für die gestern in Kraft getretene 3G-Regelung für Beschäftigte.



Cornelia Neth, Autorin DAZ.online
redaktion@daz.online


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24 Kommentare

Online Test

von Andre Rehme am 25.11.2021 um 19:50 Uhr

Online Testungen sind eine optimale Ergänzung zu den stationären Testzentren. Hauptsache ist doch eine sichere Durchführung. D. h. ein lückenlos überwachter Test von Anfang bis zum Ende. Kein Anstehen in der Kälte und keine Fahrt zum Testzentrum. Das kann ich bequem von zuhause aus machen. Das ist sogar risikoärmer.
Ich vertraue da den Entwicklern von flextest.com.
Schaut euch das mal an. Die lassen nur Selbsttests zu, die eine BfArM Kennung haben.
Und ja, ich bin geimpft! Und ja, ich teste mich regelmäßig, um mir und meinen Kontakten ein Mehr an Sicherheit zu geben.
Ob das richtig oder falsch ist, kann ich nicht sagen. Ich fühle mich aber gut damit. Es fahren ja auch einige einen SUV aus Sicherheitsgründen. Wir müssen nicht alle einer Meinung sein, aber wir müssen endlich gemeinsam etwas tun.
Ich hoffe wir kommen alle einigermaßen durch den Winter...
Bleibt gesund!!!

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Test

von Heribert am 25.11.2021 um 19:44 Uhr

Es ist doch erstaunlich welche kriminelle Energie
Aufgewendet wird um an solche gefaketen Test Bescheinigungen zu kommen. Die Anbieter solcher Dokumente gehören wie deren Kunden einfach hinter Schloss und Riegel. Würden sich ein Großteil der Ignoranten Impfen lassen wäre diesem Markt die Existenzgrundlage entzogen.

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Ungültig

von Christian am 25.11.2021 um 19:07 Uhr

In einer Meldung des Landkreises Osnabrück heißt es:

"Vermeintliche Testzertifikate der „Praxis Dr. Ansay“ aus Hamburg für 3G-Nachweis ungültig

Achtung, Fälschung: Durch die 3G-Regel am Arbeitsplatz wird Arbeitnehmern, die nicht geimpft oder genesen sind, bei Erscheinen im Unternehmen die Vorlage eines negativen Corona-Tests vorgeschrieben. Diese Pflicht ist durch den Arbeitgeber zu kontrollieren. In diesem Zusammenhang tauchen nun vermehrt Testzertifikate einer „Arztpraxis Dr. med. Eva-Maria Ansay“ aus Hamburg auf.

Der Landkreis Osnabrück weist darauf hin, dass diese vermeintlichen Testzertifikate, die im Internet heruntergeladen werden können, nicht dem Nachweis der 3G-Regel genügen, vom Gesundheitsdienst nicht anerkannt werden und damit rechtlich gesehen ungültig sind. Arbeitgeber dürfen diese vermeintlichen Nachweise also nicht akzeptieren."

"Folgerichtig" heißt es in den "Dr. Ansay"-FAQs, u.a.:

"Falls Ihr dennoch mal kontrolliert werdet, verschweigt, dass das Zertifikat Online erstellt wurde, damit die Polizei dies nicht ohne weiteres erkennen kann. (...) Außerdem bringen wir alle Impfzwinger mit legalen Hacker-Angriffen zur Vernunft."

Noch Fragen?

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Online Selbsttest mit Zertifikat

von Matthias am 25.11.2021 um 17:58 Uhr

Es ist nur eine Frage des Willens. Technisch ist es möglich, sogar PCR Tests die Probenahme selbst durchzuführen und ein Ergebnis mit offiziell gültigem Zertifikat zu erhalten
So ist es zum Beispiel in Wien möglich. Klar, das Ergebnis kommt erst Stunden später, ist also kein Schnelltest.
Wenn die Probenahme und die Testdurchführung bei einem Schnelltest über Smartphone überwacht werden kann, ist dies für mich genauso gültig, wie wenn jemand neben mir steht und mich überwacht.
Es fehlt nur der gesetzliche Rahmen dazu.

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AW: Online Selbsttest mit Zertifikat

von Jan Kusterer am 25.11.2021 um 18:04 Uhr

Prinzipiell schon. Bei dem Ansay Modus ist die Videokontrolle soweitich das gelesen habe aber OPTIONAL und keine Vorbedingung. Ergo nicht wasserdicht.

AW: AW-Online Selbsttest mit Zertifikat

von Matthias Hartmann am 25.11.2021 um 18:10 Uhr

Das ist richtig. Ohne Video ist KEIN offizielles Zertifikat möglich. Das ist also "nur" für den Eigenbedarf.
Für ein offizielles Ergebnis MIT Zertifikat ist die Videofunktion anzuwählen.

Corona

von Andreas Füllmich am 25.11.2021 um 17:41 Uhr

Leute geht impfen das ist das einzige was wirklich was bringt. Jeder ungeimpfte bringt sich und andere in Gefahr

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AW: Corona

von Edelmann am 25.11.2021 um 18:27 Uhr

So ein Unsinn.
Mittlerweile gibt es eine Harvard-Studie, die
1. Keinen Zusammenhang zwischen Impfquote und Inzidenz sieht (siehe Gibraltar).
2. Belegt, dass eine Impfung kaum Fremd- oder Eigenschutz bietet. Der einzige Schutz ist der vor schweren Verläufen.

AW: Corona

von N.S am 25.11.2021 um 18:41 Uhr

Die größte Gefahr stellen immer noch ungetestete Geimpfte dar. Sie können das Virus genauso mit sich herum tragen und auch weiter geben. Wenn die Impfung nicht ausreichend schützt, wie kann das eine Gruppe von Menschen Schuld sein, die das selber nicht genommen hat!?!!!

AW: Corona

von Jan Kusterer am 25.11.2021 um 18:50 Uhr

Oh Mann. Gibraltar das neue Schweden von Herbst 2021. Unglaublich

AW: Corona

von Antoni am 25.11.2021 um 19:01 Uhr

Es ist so ein Schwachsinn, das die ungeimpften als Gefahr dargestellt werden. Eher die geimpften sind die Gefahr für alle. Jeder ungeimpften muss sich testen lassen, also hat man dies unter Kontrolle, bei den geimpften wird nicht getestet. Die geimpften sind nicht geschützt vor dem Virus, kann sich genauso anstecken wie ein ungeimpften, und dadurch den Virus verbreiten. Die geimpften werden nicht getestet, haben mehr Freiheit und verbreiten den Virus dadurch überall. Nicht die, die sich testen müssen sollte man unter Kontrolle halten, sonder die die geimpft sind und nicht getestet werden. Warum sind die Leute so blind, das verstehe ich nicht

AW: Corona

von Julia Borsch am 25.11.2021 um 19:23 Uhr

@Edelmann: 1.In Deutschland sieht man durchaus einen Zusammenhang zwischen Inzidenz und Impfquote
2. und selbst wenn er „nur“ vor schweren Verläufen schützen sollte reicht das doch. Grippaler Infekt oder Intensivstation: eigentlich eine klare Entscheidung.

Testbetrug

von Marco Kreis am 25.11.2021 um 17:39 Uhr

Auf der Seite von Dr. Ansay werden die Zertifikate auch ohne Foto eines Selbsttests ausgestellt, die Impfgegner freut es....

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Kommentar

von Juliana am 25.11.2021 um 17:35 Uhr

Ich finde es unfairschemt das wir Schüler im Unterricht mit maske sitzen sollen und die ungeimpfte dürfen nicht in den Weihnachtsmarkt gehen.

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AW: Kommentar

von Jan Kusterer am 25.11.2021 um 17:44 Uhr

Hallo Juliana! In der Schule lernt man doch auch zu argumentieren. Nicht einfach irgendwas so in den Raum schreiben sondern bezogen auf das Thema argumentieren. "Sind Online-Selbsttests zulässig"

Test

von Ricco am 25.11.2021 um 17:24 Uhr

Also ich finde es eine Frechheit was sich hier raus genommen wird. Zumal es so sein sollte das Laut Aussage von Herrn Span die Impfung freiwillig sei und geimpfte keine weiteren Personen anstecken können. Was jetzt wieder wehement verneint wird. Es kommt auch hier nicht darauf an ob und wann die Impfung erfolgt. Wenn unsere Regierung sich immer wieder in Falschaussagen verstrickt und uns als Bürger zum Narren hält und alle schön mit machen dann sind wir endschuldigung für denn Ausdruck im Land der Vollidioten. Nur weil man kein Vertrauen hat zu denn Impfstoffen sehe ich mich noch lange nicht als impf verweigere. Ich würde mich gern impfen lassen wenn ich mich nicht von vorn bis hinten belügen lassen müsste.

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AW: Test

von Jan Kusterer am 25.11.2021 um 17:32 Uhr

Hier geht es darum ob Online-Selbsttests ohne Präzenz des Verifizierers zulässig sind oder nicht? Mit was kommen sie jetzt um die Ecke? Wir wollen doch bitte beim Thema bleiben.

Ungeimpft

von Dennis am 25.11.2021 um 16:55 Uhr

Was wollt ihr alle??? haben wir als ungeimpfte keine Rechte mehr, also Klappe halten, wegen euch fehl Informierten haben wir das Problem wo sind die Menschenrechte frei zu entscheiden???

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AW: Ungeimpft

von Jan Kusterer am 25.11.2021 um 17:15 Uhr

Rechte und Pflichten..... sie brauchen ihren Selbsthass nicht auf andere projezieren....dumdidum frei nach den Ärzten

Dr Ansay

von Jan Kusterer am 25.11.2021 um 14:55 Uhr

Einfach mal die FAQ´s von Ansay durchlesen. Unter "Rechtmäßigkeit des Zertifikats". Ich zitiere 25.11.2021 14:48 "Falls ihr denoch mal kontrolliert werdet, verschweigt, dass das Zertifikat Online erstellt wurde, damit die Polizei dies nicht ohne weiteres erkennen kann"/"Zudem bringen wir alle Impfzwinger mit legalen Hackerangriffen zur Vernunft". Wahrscheinlich kann man auch nur ganz aus Versehen den Text in der FAQ-Sektion nicht mit Copy/Paste kopieren. Dr Ansay. Jemand der mir so ein Zertifikat vorlegt ohne Fotos bekommt einen tiefen Nasenabstrich. Zur Sicherheit aller. Ach ja in den gängigen Telegram Gruppen wird das Portal massiv gefeiert. Wegen kostenlos. 1. Wer es richtig machen will muss sich einen teuren Selbsttest kaufen. 2. Durch jeden Test wird ein Zertifikat von Privatärzten aus Hamburg erstellt. Diese werden so vermute ich definitiv über die Bundesleistung abgerechnet werden. Sprich Ansay kostet dem Testenden und dem Steuerzahler Geld. Oder liege ich hier falsch?

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AW: Dr Ansay

von Jan Kusterer am 25.11.2021 um 17:05 Uhr

Das auch per Fragebogen erstellbare Genesenzertifikat klingt nicht positiv. Vielleicht kann da DAZ mal nachhaken, wie dieser Onlinefragebogen verifiziert wird von den Ärzten. Diese Zertifkate besitzen denke ich ja Gültigkeit und werden wahrscheinlich als QR Code generiert und dann im Handy hinterlegt. Wer kann da noch nachkontrollieren ob das Genesenzertifikat auf dem Handy von den Privatärzten aus Hamburg per Fragebogen verifiziert worden ist.

Online-Selbsttests

von Markus Schwein am 25.11.2021 um 13:17 Uhr

Zitat DAZ:
"Die Redaktion hat das benannte Rechtsgutachten beim Anbieter angefordert, bislang jedoch keine Antwort erhalten."

Das Rechtsgutachten ist doch online auf der Homepage von DrAnsay.com Und zwar schon 2 Tage vor Erscheinen eures Artikels!!

https://www.dransay.com/faq/
Rechtsgutachten: https://bit.ly/3qwxDxb
Anwaltsschreiben: https://bit.ly/3nGoJLP

MfG
M.S.

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Test

von Daniela aufderszraße am 25.11.2021 um 10:51 Uhr

Ich arbeite im pflegeheim und muss dort immer testen kann ich meine Tochter testen da sie in der Lehre ist u d nicht viel verdient kann sie sich die test nicht leisten jeden tag ?!

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AW: Test

von Christian am 25.11.2021 um 16:19 Uhr

Wäre vielleicht Impfen die Maßnahme, wenn das Testen zu teuer ist... Ist vielleicht auch der Sinn an der Sache

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